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- 01.08.2012, 16:55
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Deutscher wohnte in Italien Einwohnermeldeamt in D gemeldet
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Wenn ich in Google: § 5 Abss. 1 Nr. 13 SGB V Eingebe bekomme ich folgendes zu sehen: http://www.123recht.net/Niederschlagung-der-von-nach-5-Abs-1-Nr-13-SGB-V-Versicherungspflichtigen-nachzuzahlenden-Beitraege-__a56951.html Das heißt so verstehe ich es zumindest: Da ich mich Polizeilich nach Italien ...
- 17.04.2012, 09:31
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Deutscher wohnte in Italien Einwohnermeldeamt in D gemeldet
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Deutscher wohnte in Italien Einwohnermeldeamt in D gemeldet
Wohnte in Italien habe mich nicht mehr ab oder umgemeldet. Bleibe nun in Deutschland. Möchte nun in Deutschland Krankenversiert sein. Muss ich Beiträge rückwirkend zahlen? Hallo, mein Fall ist neu und im WWW ist dazu noch keine Info zu finden. Ich bin Deutscher war in der GKV durch meine Berufsausbi...