Hallo Czauderna,
danke für das Interesse - bei meiner Abfindung handelte es sich
"wegen Verlust des Arbeitsplatzes" aus Rationalisierungsgründen.
Danke mit freundlichen Grüßen
GhellenB
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- 10.01.2012, 17:54
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- 10.01.2012, 14:19
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Hallo Herby2011, vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ich hoffe, daß meine im Januar 2011 ausgezahlte Abfindung diese Berechnung nicht beeinflußt - wahrscheinlich werde ich unseren Einkommensteuerbescheid 2011 zur Beitragsfestlegung vorlegen müssen....Habe allerdings auf diese Abfindung direkt...
- 10.01.2012, 12:37
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GKV-Beitragshöhe bei Nichtbeschäftigung
Nach 41 Jahren GKV und anschl. Arbeitslosigkeit wird meine GKV- Beitragszahlung durch das Arbeitsamt Ende Oktober 2012 enden. Bis zu meiner Rente mit 62 werde ich 2 Jahre lang ohne Einkommen sein und meine GKV selbst zahlen müssen. Da mein Mann privat versichert ist, kann er mich nicht als Familienm...