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von Sunny45
16.08.2014, 18:21
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
Antworten: 11
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Daß Du keine Betriebsinterna weitergeben kannst und willst, kann ich natürlich voll verstehen.

Kennst Du aber vielleicht grobe Richtlinien, die krankenkassenübergreifend gelten?

Viele Grüße
von Sunny45
16.08.2014, 08:38
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Hallo Czauderna, wie alt darf denn bei Euch ein Einkommenssteuerbescheid sein, bevor Ihr andere Nachweise fordert (bei Leuten die nur Kapitaleinkünfte haben)? Also welcher Steuerbescheid würde derzeit noch als aktuell genug gelten? Noch eine andere Frage da Du offenbar vom Fach bist: Wie sind bei Eu...
von Sunny45
15.08.2014, 22:17
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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weiß die KK denn, dass du über STeuerbescheide verfügt, aus denen sich Kapitaleinkünfte ergeben. hast Du denn in der Vergangenheit immer neben den Jahressteuerbescheinigungen auch Steuerbescheide zusammen eingereicht Du kannst in diesem abstrakten Rechtsfall davon ausgehen, daß die Krankenkasse auf...
von Sunny45
15.08.2014, 22:09
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Danke für die Antwort! Wie würdest Du folgenden Fall sehen: in der Vergangenheit hat die Krankenkasse immer anhand der Jahressteuerbescheinigungen der Banken die Beitragsbemessung durchgeführt. Sollte oder muß sie sogar nun aufgrund der Änderungen in den o. g. Grundsätzen stattdessen einen Steuerbe...
von Sunny45
15.08.2014, 15:31
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Danke für die Antwort! Wie würdest Du folgenden Fall sehen: in der Vergangenheit hat die Krankenkasse immer anhand der Jahressteuerbescheinigungen der Banken die Beitragsbemessung durchgeführt. Sollte oder muß sie sogar nun aufgrund der Änderungen in den o. g. Grundsätzen stattdessen einen Steuerbes...
von Sunny45
15.08.2014, 06:41
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?

Ende letzten Jahres wurden die Grundsätze für die Beitragsbemessung von Selbstzahlern geändert. Unter §6 Absatz 6 wurde nun folgender Passus "Für die Berücksichtigung von Änderungen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ist § 7 Abs. 7 sinngemäß anzuwenden." eingefügt. Unter dem verwiesenen §7 ...
von Sunny45
22.11.2011, 23:45
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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Kleine Ergänzungsfrage: kann ich von der Krankenkasse verlangen, daß sie den Sparerpauschbetrag (801 Euro bei ledigen) von den Kapitaleinkünften bei der Beitragsbemessung abzieht? Oder ist nur der Werbungskostenpauschbetrag von 51 abziehbar, wenn man keine anderen Werbungskosten nachweisen kann?
von Sunny45
22.11.2011, 22:52
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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Einkommenssteuerbescheid kann ich vorlegen. Habe auch bei der Erklärung die Werbungskosten angegeben und um Bescheinigung gebeten. Allerdings sind Werbungskosten seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr bei der Steuer absetzbar (was aber bestimmt irgendwann vom BFH zumindest für den Fall der ...
von Sunny45
21.11.2011, 23:15
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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Was Werbungskosten sind, ist mir schon klar. Nur die Frage ist, wie ich an eine Bestätigung von einer "öffentlichen Stelle" komme.
von Sunny45
21.11.2011, 20:30
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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Hab' im Moment nur Kapitaleinkünfte, welche auch über der Beitragsbemessungsgrenze von 851,67 Euro liegen. Erst nach Abzug der Werbungskosten würde ich drunter liegen.
von Sunny45
21.11.2011, 17:25
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?

Hallo, als arbeitsloser ohne Leistungsbezug bin ich freiwilliges Mitglied in der GKV. Die Beiträge richten sich nach meinen Kapitaleinkünften. Laut Auskunft meiner Krankenkasse können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, von diesen Einkünften abgezogen werden. Sie mü...