Daß Du keine Betriebsinterna weitergeben kannst und willst, kann ich natürlich voll verstehen.
Kennst Du aber vielleicht grobe Richtlinien, die krankenkassenübergreifend gelten?
Viele Grüße
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- 16.08.2014, 18:21
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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- 16.08.2014, 08:38
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Hallo Czauderna, wie alt darf denn bei Euch ein Einkommenssteuerbescheid sein, bevor Ihr andere Nachweise fordert (bei Leuten die nur Kapitaleinkünfte haben)? Also welcher Steuerbescheid würde derzeit noch als aktuell genug gelten? Noch eine andere Frage da Du offenbar vom Fach bist: Wie sind bei Eu...
- 15.08.2014, 22:17
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- Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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weiß die KK denn, dass du über STeuerbescheide verfügt, aus denen sich Kapitaleinkünfte ergeben. hast Du denn in der Vergangenheit immer neben den Jahressteuerbescheinigungen auch Steuerbescheide zusammen eingereicht Du kannst in diesem abstrakten Rechtsfall davon ausgehen, daß die Krankenkasse auf...
- 15.08.2014, 22:09
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- Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Danke für die Antwort! Wie würdest Du folgenden Fall sehen: in der Vergangenheit hat die Krankenkasse immer anhand der Jahressteuerbescheinigungen der Banken die Beitragsbemessung durchgeführt. Sollte oder muß sie sogar nun aufgrund der Änderungen in den o. g. Grundsätzen stattdessen einen Steuerbe...
- 15.08.2014, 15:31
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- Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Danke für die Antwort! Wie würdest Du folgenden Fall sehen: in der Vergangenheit hat die Krankenkasse immer anhand der Jahressteuerbescheinigungen der Banken die Beitragsbemessung durchgeführt. Sollte oder muß sie sogar nun aufgrund der Änderungen in den o. g. Grundsätzen stattdessen einen Steuerbes...
- 15.08.2014, 06:41
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- Thema: Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
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Beitragsbemessung bei Kapitaleink. immer nach St.-Bescheid?
Ende letzten Jahres wurden die Grundsätze für die Beitragsbemessung von Selbstzahlern geändert. Unter §6 Absatz 6 wurde nun folgender Passus "Für die Berücksichtigung von Änderungen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ist § 7 Abs. 7 sinngemäß anzuwenden." eingefügt. Unter dem verwiesenen §7 ...
- 22.11.2011, 23:45
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- Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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- 22.11.2011, 22:52
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- Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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Einkommenssteuerbescheid kann ich vorlegen. Habe auch bei der Erklärung die Werbungskosten angegeben und um Bescheinigung gebeten. Allerdings sind Werbungskosten seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr bei der Steuer absetzbar (was aber bestimmt irgendwann vom BFH zumindest für den Fall der ...
- 21.11.2011, 23:15
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- Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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- 21.11.2011, 20:30
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- Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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- 21.11.2011, 17:25
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- Thema: Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
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Wie Werbungskosten aus Kapitaleinkünften nachweisen?
Hallo, als arbeitsloser ohne Leistungsbezug bin ich freiwilliges Mitglied in der GKV. Die Beiträge richten sich nach meinen Kapitaleinkünften. Laut Auskunft meiner Krankenkasse können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, von diesen Einkünften abgezogen werden. Sie mü...