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- 17.11.2011, 22:12
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Einreichung der Steuerbescheide bei freiwillig Versicherten
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Hallo Heinrich, ich befürchte, dass ich über die 4-jährige Verjährungsfrist hinaus Beitragsrückerstattungen zu leisten habe. Daher bin ich sehr kritisch, ob die STB im Normalfall wie Du schreibst ab dem nächsten Monat nach Zustellung gilt oder ob die tatsächlichen Einnahmen gelten. z.B. Prognostizie...
- 17.11.2011, 21:11
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- Thema: Einreichung der Steuerbescheide bei freiwillig Versicherten
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Unabhängg von Art und Höhe des Einkommens, muss doch eine Beitragsfestsetzung an Hand der Steuerbescheide möglich sein. Zum einen sollte die Verjährungsfrist mit November 2007 abgedeckt sein. Warum sollte hier Dezember 2006 gelten? Zum anderen gehe ich davon aus, dass bei einer rückwirkenden Beitrag...
- 17.11.2011, 20:33
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- 17.11.2011, 17:50
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- Thema: Einreichung der Steuerbescheide bei freiwillig Versicherten
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Hallo Czauderna, danke für die Antwort. Die Seite der KK verstehe ich natürlich. Allerdings habe ich in den letzten Jahren keinen Bogen ausgefüllt, sondern nur telefonsich angegeben, dass sich meine Einnahmesituation nicht geändert hat. Auch wenn ich dadurch zu einem günstigen Beitrag kam, sehe ich ...
- 17.11.2011, 16:21
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- Thema: Einreichung der Steuerbescheide bei freiwillig Versicherten
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Einreichung der Steuerbescheide bei freiwillig Versicherten
Hallo lieber Forumsteilnehmer, als freiwillig Versicherter mit bisher ca. 140€ Monatsbeitrag habe ich mit Beitragsnachzhalung für die GKV zur rechnen. Grundlage sind die EKST-Bescheide von 2009-2005. Da sich aus diesen Bescheiden Mehreinnahmen ergeben, will die GKV nun prüfen, ob diese Einnahmen auc...