Auf welche Grundlage will man denn da klagen ?
Freistellung ist doch ein Recht des Arbeitgebers, oder ?
Und Überstunden und Leiharbeitnehmer sind vor Kündigungen erlaubt, auf welche Grundlage will man sich da stützen ???
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- 15.09.2011, 09:37
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- 13.09.2011, 13:51
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