Hallo und Danke für die Antworten.
Bzgl. der Frist geht es mir um den Beginn der 3 Monatsfrist, soll heißen: ab wann werden die 3 Monate gezählt, ab dem Tag der Aufrechterhaltung des Widerspruchs oder aber ab dem Tag des ersten Widerspruchs??
mfg
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- 31.07.2011, 16:37
- Forum: Krankengeld
- Thema: Widerspruch - Bearbeitungszeit von 3 Monaten § 88 Abs. SGG
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- 26.07.2011, 18:06
- Forum: Krankengeld
- Thema: Widerspruch - Bearbeitungszeit von 3 Monaten § 88 Abs. SGG
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- Zugriffe: 14075
Widerspruch - Bearbeitungszeit von 3 Monaten § 88 Abs. SGG
Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage: Ist es richtig das die Krankenkasse 3 Monate Zeit hat, meinen Widerspruch in einer Widerspruchs Ausschuss Sitzung zu bearbeiten? Hier geht es um eine Aufrechterhaltung eines Widerspruchs nach Ablehnung eines ersten Widerspruchs seitens des MDK. Also d...