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von andy weinert
08.06.2011, 21:42
Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Thema: ambulanter Bereich im Krankenhaus (Kostenerstattungsprinzip)
Antworten: 12
Zugriffe: 17461

Das ist dann tatsächlich Kassenabhängig. Grundsätzlich ist in diesen Fällen lediglich der Chefarzt zur Rechnungsstellung ermächtigt. Hier kommt es dann eben tatsächlich auf die Einstellung der Kasse an, denn meistens steht der Name des behandelnden Arztes nicht auf der Rechnung.