Hallo,
ich glaube um die Nachzahlung kommst du nicht herum. Zumal es ja eine Versicherungspflicht seit dem 1.4.2007 besteht.
Ich würde an deiner Stelle nochmal zwei Monate ins Ausland verschwinden und dann Wieder kommen. Vielleicht hilft das ja aber ich bin auch keinen Profi hier.
Liebe Grüße,
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- 29.04.2011, 12:59
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
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- 29.04.2011, 12:54
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Student und Krankenkasse berechnet den Höchstsatz von 675€/M
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hi zost, ich bin 32 und im 7 Fachsemester. Bin zum Glück Scheinfrei. Schreibe grade an meine Examensarbeit und im Anschluß noch Endprüfungen, so dass ich dieses Jahr fertig bin. Ich finanziere komplett selbst und arbeit als BAT-Kraft an einer Schule plus natürlich was an Vertretung anfällt. Liebe Gr...
- 28.04.2011, 16:20
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- Thema: Student und Krankenkasse berechnet den Höchstsatz von 675€/M
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Hallo Nabo 1979, erstmal danke für deine Antwort. Sicherlich habe ich der KKK alle Studienbescheinigungen zugesendet. Aber das ist jetzt auch mal egal. Eine umfassende Erklärung (Kopie an mich mit Eingangstempel) habe ich meiner Sachbearbeiterin persönlich abgegeben. Heute morgen noch mal mit der KK...
- 27.04.2011, 15:48
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- Thema: Student und Krankenkasse berechnet den Höchstsatz von 675€/M
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Student und Krankenkasse berechnet den Höchstsatz von 675€/M
Habe folgendes Problem, Ich habe Anfangs Januar von meiner Krankenkasse eine Forderung in Höhe von über 10.000€ bekommen. Hier geht es um die studentischen Beiträge der Jahre 2008, 2009 und 2010. Nun ist es so dass es zu einer Abbuchung nicht mehr gekommen ist in dieser Zeit und ich es auch nicht be...