Hallo Heino,
in deinen Beiträgen zur Rentenantragstellermitgliedschaft deiner Ehefrau hast du angegeben, dass du als Beamter privat versichert bist. Geht es hier um PKV oder um GKV?
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- 12.08.2018, 08:59
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- 31.07.2018, 17:56
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Gibt es eigentlich einen Grund warum man als Selbstständiger freiwillig versichert nicht wie ein Angestellter den Beitragssatz zahlt, sondern es eine Mindestbemessungrundlage gibt? Mehr als einen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 22.05.2001 etwas ausführlicher dazu geäußert: https://www.bun...
- 07.02.2018, 00:50
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Wenn eine Familienversicherung beantragt wird, muss ja auch angegeben werden, wo die letzte Versicherung in Deutschland bestand. Von einer Nichtversicherung in eine Fami, das geht eigentlich gar nicht. Die Familienversicherung tritt in Kraft wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB V erf...
- 11.01.2018, 08:43
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Rundschreiben vom 9.12.88, Tit. 2.4.2.2 Abs. 2: Eine Schul- oder Berufsausbildung ist dann für die Familienversicherung anzuerkennen, wenn nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Bundeskindergeldgesetz (alte Fassung) Kindergeldanspruch bestünde. http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank...
- 23.10.2017, 16:06
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Der Auszug löst kein Wahlrecht aus. Die Aufnahme eines Studiums würde ein Wahlrecht auslösen - allerdings auch dann, wenn die Kinder noch bei den Eltern wohnen.Christoph hat geschrieben:Und wenn sie [Anm.: die Kinder] später zu Hause ausziehen (zum Beispiel, um zu studieren), haben sie ebenfalls ein eigenes Wechselrecht.
- 11.10.2017, 17:18
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Hallo Gekko, diese Schlußfolgerung: Nach Deiner Aussage war Deine Bekannte bereits schon mal bei der TK versichert, daher gilt für sie die Rechtsgrundlage Par. 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V und nicht wie die Tk denkt „b“! Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist damit egal; es genügt, wenn de...
- 05.10.2017, 20:15
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- Thema: Wechsel von PKV in GKV, über 55 und noch einige andere "
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Die ca. 400,00 € sind der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige. Bei Selbstständigen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung tatsächlich ein K.O.-Kriterium für eine weitere Beitragsentlastung. Da hat die AOK leider Recht. (Das gilt sogar, wenn man aus der Vermietung/Verpachtung &quo...
- 05.10.2017, 07:37
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wechsel von PKV in GKV, über 55 und noch einige andere "
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Grundsätzlich sind alle Einnahmen beitragspflichtig. Falls die Gesamtsumme aller Einnahmen unter 1.015 €/Monat [Wert für 2018] liegt, werden die Beiträge aus 1.015 € berechnet. Von der Rentenversicherung erhältst du einen Zuschuss von 7,3% der Bruttorente. Über den Daumen gerechnet ergibt das: - Bei...
- 29.09.2017, 23:07
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wechsel von PKV in GKV, über 55 und noch einige andere "
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Was bedeutet das nun für mich, der ich 17 Jahre in der PKV war und in der 2. Hälfte nicht die 9/ 10 erfülle? Pflichtversichert in der KVDR wird ja nun nix (mehr) in meinem Fall. Welche Beiträge fallen dann im Rentenalter über den Daumen gepeilt an? Welch Einkünfte erwartest du im Rentenalter? Rente...
- 29.09.2017, 22:55
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wechsel von PKV in GKV, über 55 und noch einige andere "
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Die Daten reichen zumindest für eine grobe Überschlagsrechnung. Ergebnis: Keine Chance auf Pflichtversicherung in der KVdR. Gerechnet mit: Erstmalige Aufnahme der Beschäftigung (Lehre) am 01.09.1978 Rentenantrag am 01.09.2028 Dauer des Erwerbslebens: 50 Jahre Erste Hälfte: 01.09.1978 - 31.08.2003 (2...
- 18.09.2017, 21:10
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Die Voraussetzungen für den nachgehenden Leistungsanspruch: - zuletzt bestand eine Pflichtversicherung * - die Lücke ist nicht länger als ein Monat - in der Lücke besteht kein vorrangiger Anspruch auf Familienversicherung - in der Lücke wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt (z. B. auch kein Minijob)...
- 18.09.2017, 20:59
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- 26.08.2017, 16:29
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Rechnen wir mal ein bißchen: Vom Bruttokrankengeld werden abgezogen: 9,350% Beitrag zur Rentenversicherung 1,500% Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 1,275% Beitrag zur Pflegeversicherung ==> Gesamtabzüge: 12,125% ==> Auszahlungsquote netto 87,875% Wenn 87,875% = 51,00 € ist, dann sind 100% = 51,00...
- 26.08.2017, 15:48
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zur Frage wegen Sonderkündigungsrecht: Die Antwort findet sich in § 205 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): (2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine K...
- 26.08.2017, 01:44
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Hallo Rossi, ich finde es auch immer wieder erstaunlich, wie schwer sich viele Kassen und Sachbearbeiter(innen) mit der vollständigen Prüfung der Ausschlußregelung (§ 6 Abs. 3a SGB V) tun. Inhaltlich bin ich voll bei dir: Dass 80jährige oder langjährig Inhaftierte, die nun von der Neuregelung betrof...