Ich erhalte während der Elternzeit kein Gehalt, allerdings Elterngeld.
10/12 Jahresgehalt (10 Monate): Unter der Bemessungsgrenze.
Volles Jahresgehalt (12 Monate): Über der Bemessungsgrenze.
10/12 Jahresgehalt (10 Monate) + 2 Monate Elterngeld: Über der Bemessungsgrenze.
Die Suche ergab 2 Treffer
- 08.02.2011, 10:50
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Viele Fragen zur freiwilligen GKV
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3566
- 07.02.2011, 10:57
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Viele Fragen zur freiwilligen GKV
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3566
Viele Fragen zur freiwilligen GKV
Hallo, da ich in diesem Jahr mit meinem Gehalt die Bemessungsgrenze überschreite, muss ich mich freiwillig versichern. Bisher war ich bei der GKV pflichtversichert. Meine Frau ist als Beamtin in der PKV. Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten: 1. In die PKV. Ich habe jedoch ein Kind, ein zweites ist unte...