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von Wildparker
08.02.2011, 10:50
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Viele Fragen zur freiwilligen GKV
Antworten: 3
Zugriffe: 3566

Ich erhalte während der Elternzeit kein Gehalt, allerdings Elterngeld.
10/12 Jahresgehalt (10 Monate): Unter der Bemessungsgrenze.
Volles Jahresgehalt (12 Monate): Über der Bemessungsgrenze.
10/12 Jahresgehalt (10 Monate) + 2 Monate Elterngeld: Über der Bemessungsgrenze.
von Wildparker
07.02.2011, 10:57
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Viele Fragen zur freiwilligen GKV
Antworten: 3
Zugriffe: 3566

Viele Fragen zur freiwilligen GKV

Hallo, da ich in diesem Jahr mit meinem Gehalt die Bemessungsgrenze überschreite, muss ich mich freiwillig versichern. Bisher war ich bei der GKV pflichtversichert. Meine Frau ist als Beamtin in der PKV. Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten: 1. In die PKV. Ich habe jedoch ein Kind, ein zweites ist unte...