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- 30.01.2011, 17:07
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
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Es ist nicht zu verstehen, warum nun ein Konstrukt mit einer Zahlungserinnerung herhalten muss, nur um Recht zu behalten. Es handelt sich um einen Fragebogen, indem nachgefragt wird ob ein Kind, das 5 Jahre alt ist arbeiten geht. Es kann auch kein plötzlicher Reichtum ausgebrochen sein, da dies die ...
- 30.01.2011, 14:00
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- Thema: Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
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Es wurde am Telefon zur Genüge geredet aber der Versicherte wurde dabei nicht einmal darauf hingewiesen, das etwas fehlt. Der Verischerte geht die ganze Zeit davon aus, dass alles in Ordnung ist. Und jetzt wird sogar dem Versicherten vorgehalten, dass er nicht eine Kopie gemacht hat, sondern extra e...
- 30.01.2011, 11:18
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- Thema: Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
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Um mal die Frage als solches zu beantworten - Der oder die Fragestellering geht davon aus, dass sie selbst nix verkehrt gemacht haben. Wenn wir dies unterstellen, dann darf die Kasse, ohne vorherige Erinnerungsversuche nicht einfach die Familienversicherung beenden. Es ist schon etwas verwirrend wi...
- 29.01.2011, 17:39
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- Thema: Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
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Es sind zwei Schreiben eingetroffen, ohne erneute Zusendung des Fragebogens. Die damit endeten, dass wenn der Fragebogen zugesendet wurde und das hat diese Familie gemacht, es handelt sich nicht um ein RTL-Problemfamilie ganz im Gegenteil, diese Erinnerungen als erledigt betrachtet werden sollen. Ma...
- 29.01.2011, 16:45
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- 28.01.2011, 20:05
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Der Grund ist, das angeblich der Fragebogen von den Eltern NICHT zurück gesendet worden ist. Eltern leben zusammen, gehen beider einer normalen Arbeit nach, zahlen brav ihre Beiträge bei der gleichen KK ein. Kein Vermögen, keine Erbschaft, kein Lottogewinn und die Tochter (5 Jahre alt) hat auch kein...
- 28.01.2011, 19:26
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Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Folgende Konstellation, Kind 5 Jahre alt, lebt bei seinen Eltern im Haushalt, beide arbeiten als Angestellte. Mitte 2010 kommt ein Fragebogen zu den Verhältnissen des Kindes, dieser wird ausgefüllt an die KK versendet. Es folgen Briefe, dass man den Fragebogen ausgefüllt zurück senden sollte. Wenn m...