von Rosel63 » 04.03.2019, 13:26
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch Helfen.
Die Gutachterin sagte zu uns sie wird einen Leichtgewicht Rollstuhl befürworten,sie hat aber im Gutachten geschrieben ausreichend wäre ein Standard -Schiebe-Rollstuhl.Ich sagte ihr (bei der Begutachtung) wenn der Rollstuhl zu schwer ist kann ich den nicht tragen,falls mein Mann im Auto mitfährt oder der Rollstuhl die 3 Stufen bei uns runter muss.
Ich habe mir die Rollstühle in einem Sanitätshaus angeschaut der Standard Rollstuhl wiegt 22 kg und der Leichtgewicht Rollstuhl wiegt 18 kg und das ist ja schon mal viel weniger an Gewicht. Die Räder kann man ja abnehmen das ist wohl ganz einfach.
Der Verkäufer sagte mir, ich sollte mir vom HA für den Leichtgewicht Rollstuhl ein Rezept holen, dann wäre das kein Problem. Aber die Gutachterin hat ja was anderes geschrieben, das sagte ich auch dem Verkäufer. Er meinte das wäre egal wenn ich vom HA ein Rezept hätte,ich weiß nicht ob er Recht damit hat, was er mir dazu erzählt hat.
Dann bin ich zum HA gefahren und ich sprach mit dem Arzt, der wusste aber auch nicht ob wir uns an dem was die Gutachterin befürwortet hat, halten müssten. Die Sprechstundenh. machte dann das Rezept fertig und es steht drauf.
Ein Leichgewichtrollstuhl erforderlich
Diagnosen
Kassengenehmigung
und sie sagte zu mir, weil ich ihr das auch alles erzählte, sie schreibt Kassengenehmigung mit drauf.
Dann muss sich glaube ich, das Sanitätshaus erst die Genehmigung von der KK holen wegen dem Leichtgewicht Rollstuhl.
Sollte ich mir auch noch einen Brief/Attest vom Hausarzt holen,das ich selber als Pflegeperson nicht so schwer heben darf/kann ?
Was mache ich jetzt ? Soll ich jetzt einfach das Rezept in Kopie zur Krankenkasse oder zur Pflegekasse schicken ?(die haben die selbe Adresse nur den Zusatz Leistung Spezial)und die KK bitten,das sie mir den Leichtgewicht-Rollstuhl genehmigen/bezahlen und mir die Kostenerstattung zuzuschicken.
Weil was ich jetzt nicht weiß,ob die Krankenkasse/Pflegekasse sich jetzt an das Gutachten/Gutachterin hält,oder hat das damit nichts zutun ?
Ich bin ja mit der Widerspruch/Begründung beschäftigt,weil der Pflegegrad nicht richtig eingestuft wurde,oder sollte ich das einfach bemängeln (das wollte/mache ich sowieso)und abwarten was passiert und das Rezept jetzt vorher nicht zur KK schicken.Oder sollte ich, wenn ich meine Widerspruch Begründung fertig habe,das Rezept einfach mit dazu legen ?
Ich bin jetzt etwas verunsichert was ich da jetzt genau machen muss/sollte.Und wenn ich da Anrufe ist das glaube ich auch nicht so gut, ich muss das ja auch schriftlich haben.
Danke für lesen, ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen.
LG von Rosel 63
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch Helfen.
Die Gutachterin sagte zu uns sie wird einen Leichtgewicht Rollstuhl befürworten,sie hat aber im Gutachten geschrieben ausreichend wäre ein Standard -Schiebe-Rollstuhl.Ich sagte ihr (bei der Begutachtung) wenn der Rollstuhl zu schwer ist kann ich den nicht tragen,falls mein Mann im Auto mitfährt oder der Rollstuhl die 3 Stufen bei uns runter muss.
Ich habe mir die Rollstühle in einem Sanitätshaus angeschaut der Standard Rollstuhl wiegt 22 kg und der Leichtgewicht Rollstuhl wiegt 18 kg und das ist ja schon mal viel weniger an Gewicht. Die Räder kann man ja abnehmen das ist wohl ganz einfach.
Der Verkäufer sagte mir, ich sollte mir vom HA für den Leichtgewicht Rollstuhl ein Rezept holen, dann wäre das kein Problem. Aber die Gutachterin hat ja was anderes geschrieben, das sagte ich auch dem Verkäufer. Er meinte das wäre egal wenn ich vom HA ein Rezept hätte,ich weiß nicht ob er Recht damit hat, was er mir dazu erzählt hat.
Dann bin ich zum HA gefahren und ich sprach mit dem Arzt, der wusste aber auch nicht ob wir uns an dem was die Gutachterin befürwortet hat, halten müssten. Die Sprechstundenh. machte dann das Rezept fertig und es steht drauf.
Ein Leichgewichtrollstuhl erforderlich
Diagnosen
Kassengenehmigung
und sie sagte zu mir, weil ich ihr das auch alles erzählte, sie schreibt Kassengenehmigung mit drauf.
Dann muss sich glaube ich, das Sanitätshaus erst die Genehmigung von der KK holen wegen dem Leichtgewicht Rollstuhl.
Sollte ich mir auch noch einen Brief/Attest vom Hausarzt holen,das ich selber als Pflegeperson nicht so schwer heben darf/kann ?
Was mache ich jetzt ? Soll ich jetzt einfach das Rezept in Kopie zur Krankenkasse oder zur Pflegekasse schicken ?(die haben die selbe Adresse nur den Zusatz Leistung Spezial)und die KK bitten,das sie mir den Leichtgewicht-Rollstuhl genehmigen/bezahlen und mir die Kostenerstattung zuzuschicken.
Weil was ich jetzt nicht weiß,ob die Krankenkasse/Pflegekasse sich jetzt an das Gutachten/Gutachterin hält,oder hat das damit nichts zutun ?
Ich bin ja mit der Widerspruch/Begründung beschäftigt,weil der Pflegegrad nicht richtig eingestuft wurde,oder sollte ich das einfach bemängeln (das wollte/mache ich sowieso)und abwarten was passiert und das Rezept jetzt vorher nicht zur KK schicken.Oder sollte ich, wenn ich meine Widerspruch Begründung fertig habe,das Rezept einfach mit dazu legen ?
Ich bin jetzt etwas verunsichert was ich da jetzt genau machen muss/sollte.Und wenn ich da Anrufe ist das glaube ich auch nicht so gut, ich muss das ja auch schriftlich haben.
Danke für lesen, ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen.
LG von Rosel 63