von Czauderna » 15.02.2021, 12:01
Hallo und willkommen im Forum
dass die Pflegekasse hier nicht zuständig ist, davon bin ich auch überzeugt -
Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach das hier -
Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ?
Das sollte, bzw. muss aber eine Rentenversicherung schon wissen.
Hier ein Link, der die Nichtzuständigkeit der Pflegekasse behandelt -
https://www.google.com/search?hl=de&sx ... CAw&uact=5
und hier findet sich eine offizielle Verlautbarung (ab Seite 36) (Hamburg), die aber auch in anderen Bundesländern ähnlich sein dürfte -
https://www.google.com/search?q=Rentenv ... 44&bih=910
danach wäre die Zahlstelle, die auch das Pflegegeld und/oder die Sachleistungen trägt zuständig.
Gruss
Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
dass die Pflegekasse hier nicht zuständig ist, davon bin ich auch überzeugt -
Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach das hier -
[color=#0040FF]Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ? [/color]
Das sollte, bzw. muss aber eine Rentenversicherung schon wissen.
Hier ein Link, der die Nichtzuständigkeit der Pflegekasse behandelt -[url] https://www.google.com/search?hl=de&sxsrf=ALeKk01FJXlPK2hQ5ylub78a9cjG7PMlDA%3A1613381911283&ei=F0EqYIjyENidjLsP0Zmj6Ak&q=Pflegeleistungen+in+Verbindung+mit+%C2%A7264+SGB+V&oq=Pflegeleistungen+in+Verbindung+mit+%C2%A7264+SGB+V&gs_lcp=Cgdnd3Mtd2l6EAM6BwgAEEcQsAM6BwgjELADECdQnCdY8oIBYLuJAWgBcAF4AIAB7AGIAb0XkgEGMzMuMi4xmAEAoAEBqgEHZ3dzLXdpesgBCcABAQ&sclient=gws-wiz&ved=0ahUKEwjI2dX9y-vuAhXYDmMBHdHMCJ0Q4dUDCAw&uact=5[/url]
und hier findet sich eine offizielle Verlautbarung (ab Seite 36) (Hamburg), die aber auch in anderen Bundesländern ähnlich sein dürfte -
[url]https://www.google.com/search?q=Rentenversicherungspflicht+Pflegepersonen+in+Verbindung+mit+%C2%A7264+SGB+V&hl=de&sxsrf=ALeKk02hS0ZQOuWvTc_rnRAKZg_TAagueA:1613382571753&source=lnt&tbs=li:1&sa=X&ved=2ahUKEwjn98y4zuvuAhUIvRQKHYtsBJ0QpwV6BAgIEDA&biw=1644&bih=910[/url]
danach wäre die Zahlstelle, die auch das Pflegegeld und/oder die Sachleistungen trägt zuständig.
Gruss
Czauderna