von gloegg » 21.04.2020, 14:36
Liebe Forumsmitglieder,
meine Mutter ist bei einer privaten (!) Pflegeversicherung pflichtversichert.
Ich bin die Pflegeperson meiner Mutter und pflege sie seit mehreren Jahren. Seit 01/2018 hat sie Pflegegrad II. Wir haben beim Gutachter der MedicProof eine Pflegezeit von insgesamt 14 Stunden an zwei Tagen angegeben und erwartet, das die Pflegekasse die soziale Sicherung, also die Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vornimmt.
Nachdem wir Monate nichts mehr gehört haben, haben wir auf Nachfrage festgestellt, dass der Gutachter aus Versehen die Pflegezeit mit 8 Stunden entweder falsch angegeben oder aus dem Vorgutachten übernommen hat. Diese Pflegezeit ist insofern auch unlogisch, da die Höherstufung des Pflegegrades ausdrücklich und schriftlich beantragt wurde, weil sich „der Pflegeaufwand deutlich erhöht“ hat. Widerspruch wurde eingelegt.
Nach zahllosen Versuchen, die Versicherung zur Korrektur zu bewegen, wende ich mich an Euch mit der Bitte um Hilfe.
Vielen Dank!
Liebe Forumsmitglieder,
meine Mutter ist bei einer privaten (!) Pflegeversicherung pflichtversichert.
Ich bin die Pflegeperson meiner Mutter und pflege sie seit mehreren Jahren. Seit 01/2018 hat sie Pflegegrad II. Wir haben beim Gutachter der MedicProof eine Pflegezeit von insgesamt 14 Stunden an zwei Tagen angegeben und erwartet, das die Pflegekasse die soziale Sicherung, also die Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vornimmt.
Nachdem wir Monate nichts mehr gehört haben, haben wir auf Nachfrage festgestellt, dass der Gutachter aus Versehen die Pflegezeit mit 8 Stunden entweder falsch angegeben oder aus dem Vorgutachten übernommen hat. Diese Pflegezeit ist insofern auch unlogisch, da die Höherstufung des Pflegegrades ausdrücklich und schriftlich beantragt wurde, weil sich „der Pflegeaufwand deutlich erhöht“ hat. Widerspruch wurde eingelegt.
Nach zahllosen Versuchen, die Versicherung zur Korrektur zu bewegen, wende ich mich an Euch mit der Bitte um Hilfe.
Vielen Dank!