von Apolon » 21.02.2020, 18:17
Affi50 hat geschrieben: ↑08.02.2020, 18:32
Ein Familienmitglied hat einen Pflegegrad 3 und bekommt den von der Pflegekasse nicht ,sondern musste den Antrag bei dem Sozialamt stellen ,weil nicht Pflegeversichert ist ,sondern nur nach § 264 SGB V betreut ist .
Müsste doch dann bedeuten, dass das Familienmitglied weder kranken noch pflegeversichert ist und das Sozialamt die Kosten dafür komplett übernimmt! Angehörige wird es wohl auch nicht geben, die unterhaltspflichtig sind und Unterhalt zahlen!
Und somit ist es doch auch in Ordnung, dass das Familienmitglied kein zusätzliches Taschengeld erhält.
Wenn du anderer Meinung bist, dann frage doch einfach mal bei dem zuständigen Sozialamt (Stadt- oder Kreisverwaltung) nach.
Dort wird man dir sicherlich deine Fragen alle beantworten können.
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Ein Familienmitglied hat einen Pflegegrad 3 und bekommt den von der Pflegekasse nicht ,sondern musste den Antrag bei dem Sozialamt stellen ,weil nicht Pflegeversichert ist ,sondern nur nach § 264 SGB V betreut ist .
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Müsste doch dann bedeuten, dass das Familienmitglied weder kranken noch pflegeversichert ist und das Sozialamt die Kosten dafür komplett übernimmt! Angehörige wird es wohl auch nicht geben, die unterhaltspflichtig sind und Unterhalt zahlen!
Und somit ist es doch auch in Ordnung, dass das Familienmitglied kein zusätzliches Taschengeld erhält.
Wenn du anderer Meinung bist, dann frage doch einfach mal bei dem zuständigen Sozialamt (Stadt- oder Kreisverwaltung) nach.
Dort wird man dir sicherlich deine Fragen alle beantworten können.