Hallo !
mein Vater wurde operiert und soll nun in Reha.
Zuerst sollte ich ihn mit meinem PKW dort hin fahren und habe mir deshalb extra Urlaub genommen.
Nun hat ein Besucher am Wochenende gesagt, daß das zu gefährlich sei, denn wenn bei der Fahrt was passieren würde, hätte er keinen Versicherungsschutz.
Er müsse mit dem Taxi fahren, da bestünde dann Versicherungsschutz, das kriegt er laut PKV auch bezahlt.
Stimmt das ?
Wird da versicherungstechnisch tatsächlich ein Unterschied gemacht, wie man zur Reha kommt ?
Mein Vater ist beihilfeberechtigter, pensionierter Beamter und bei der Allianz PKV, hat den höchstmöglichen privaten Versicherungsschutz.
Danke für Info
leonardo
Zur Reha mit PKW oder Taxi ?
Moderator: Czauderna
Was die PKV, hier APKV, erstattet, ist immer mit der APKV zu klären!
In diesem Fall ist zusätzlich auch mit der Beihilfe zu klären, was konkret erstattet wird.
Ohne medizinische Akte und exakte Tarifbezeichnung inkl. Abschlussjahr bzw. Vertragshistorie, sind da keine exakten Aussagen zu machen!
Warum? § 1.1. und 5.2. MBKK!
Dann sagt ein tarifkürzel noch nichtrs üpber die genauen Vertragsbedingungen, weil es u.U. unter einem Tarif-Kürzel unterschiedliche Bedingungen gelten.
Was Ihr Bekannter, hier weiß ich auch nicht über welche sachliche Qualifikation er zu dem Thema verfügt, Bedenken in Bezug auf Versicherungsschutz für die Fahrt äußert, sollten Sie ihm bitte die Frage stellen, was er denn genau meint - also welcher Versicherungsfall ist nicht versichert?
Ohne genau zu wissen, was er meint, erzählt er einfach Unsinn, es sei es gäbe eine Verordnung die ein besonderes Transportmittel nennt und selbst dann wäre der Fall zu deklinieren, wer wen weshalb in Anspruch nimmt.
Dieter Nuhr sagt mit Recht: Wenn man keine Ahnung hat ......
In diesem Fall ist zusätzlich auch mit der Beihilfe zu klären, was konkret erstattet wird.
Ohne medizinische Akte und exakte Tarifbezeichnung inkl. Abschlussjahr bzw. Vertragshistorie, sind da keine exakten Aussagen zu machen!
Warum? § 1.1. und 5.2. MBKK!
Dann sagt ein tarifkürzel noch nichtrs üpber die genauen Vertragsbedingungen, weil es u.U. unter einem Tarif-Kürzel unterschiedliche Bedingungen gelten.
Was Ihr Bekannter, hier weiß ich auch nicht über welche sachliche Qualifikation er zu dem Thema verfügt, Bedenken in Bezug auf Versicherungsschutz für die Fahrt äußert, sollten Sie ihm bitte die Frage stellen, was er denn genau meint - also welcher Versicherungsfall ist nicht versichert?
Ohne genau zu wissen, was er meint, erzählt er einfach Unsinn, es sei es gäbe eine Verordnung die ein besonderes Transportmittel nennt und selbst dann wäre der Fall zu deklinieren, wer wen weshalb in Anspruch nimmt.
Dieter Nuhr sagt mit Recht: Wenn man keine Ahnung hat ......