Wegen Vertragsänderung zurück in GKV?

Moderator: Czauderna

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mick
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Wegen Vertragsänderung zurück in GKV?

Beitrag von mick » 15.12.2015, 09:40

Ich habe vor für ein Jahr Teilzeit zu arbeiten (wg Nachwuchs). Dadurch würde ich unter der jaeg liegen.
Müsste mein Arbeitgeber mich sofort im ersten Monat(ab Teilzeit) wieder gesetzlich pflichtversichern? Wenn ja, was passiert wenn ich nach 5 oder 6 Monaten wieder voll arbeiten sollte und im Dezember doch wieder über jaeg liege, werde ich dann rückwirkend aus der gesetzlichen KV wieder rausgeschmissen und muss mich wieder privat versichern, oder kann ich freiwillig weiter gesetzlich versichert bleiben?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 15.12.2015, 09:51

Wenn die Arbeitszeit reduziert wird (unterhalb der JAEG) löst dies sofort Versicherungspflicht in der GKV aus. D.h., Du wirst wieder Mitglied der Solidargemeinschaft. Wenn Du Bock hast, dann kannst Du dich allerdings von dieser Versicherungspflicht auf Antrag befreien lassen, um in der PKV zu verbleiben. Diese Entscheidung liegt dann bei Dir; denn Du musst nämlich nicht diesen Antrag auf Befreiung stellen.

Wenn Du nach Ablauf von 6 Monaten wieder oberhalb der JAEG verdienst, dann endet zum Ende des Jahres die Versicherungspflicht. Anschließend kannst Du weiterhin freiwillig in der GKV verbleiben. Sei es mit den erforderlichen Vorversicherungszeiten oder im Rahmen der sog. OAV (obligatorische Anschlussversicherung).

mick
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Beitrag von mick » 15.12.2015, 10:02

Den letzten Satz verstehe ich nicht recht, die Vorvericherungszeit spielt keine Rolle mehr?
Ich muss nicht zwingend 12 Monate pflichtversichert bleiben um dort zu bleiben?

Dann muss ich mir trotzdem überlegen, ob ich bei der pkv bleibe, oder zur gkv gehe(mein Kind verlangt mir aber was ab...)

Rossi
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Beitrag von Rossi » 16.12.2015, 09:44

Nein, seit dem 01.08.2013 braucht man die bestimmten VVZ (12 Monate unmittelbar oder in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate) nicht mehr. Es gibt eine sog. OAV gem. § 188 Abs. 4 SGB V; dort braucht man diese bestimmten VVZ nicht.

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