Hallo,
folgender Fall:
- Frau ist Beamtin und beihilfeberechtigt mit Restversicherung durch PKV
- zwei Kinder sind ebenfalls privat
- Mann ist freiwillig gesetzlich versichert
Der Mann ist nun in Elternzeit und muss die KV-Beiträge entsprechend bezahlen (ärgerlich, ärgerlich). Kinderfreibeträge werden auf das Einkommen der Frau nicht angerechnet, weil eine Familienversicherung möglich wäre.
- nächstes Kind kommt am 1.4.2014
Eigentlich würde man das Kind genauso in die PKV nehmen wie die anderen beiden, da der Mann ggf. mittelfristig auch in die PKV wechseln wird. Nun stellt sich aber folgende Überlegung:
- Geht es rein rechtlich, dass das 3. Kind nach der Geburt in der Familienversicherung des Mannes gemeldet wird - und vor Ablauf der zweimonatigen Frist bei der PKV, innerhalb der sie neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen muss, in die PKV umgemeldet wird?
Das würde in diesem Fall eine monatliche "Ersparnis" von ca. 80 Euro ausmachen.
Aber die Frage ist: Geht das? Oder was genau bedeutet diese Zweimonatsfrist?
Grüße!
(Wenn wir gewusst hätten, was die freiwillige Mitgliedschaft für einen jungen Mann in Elternzeit bedeutet, wäre er schon in die PKV gegangen. Ärgerlich...)
Wechsel von Familienvers. in PKV nach 2 Monaten (Baby)
Moderator: Czauderna