Hallo,
Situation: PKV-Vollversicherter (ambulante u. stationäre Leistungen) wechselt in die GKV-Familienversicherung (Voraussetzungen erfüllt). Fragen:
1. Welche Kündigungsfrist gilt gegenüber der PKV? Beispiel: Wechsel bei GKV beantragt zum 01.07.16, wird von der GKV aber erst ca. Ende Juli formell bestätigt.
Kann die PKV-Versicherung danach rückwirkend per 30.06.16 wirksam gekündigt werden mit Erstattungsanspruch eines ggf. überzahlten Beitrages?
2. PKV-Versicherter will zwar die Vollversicherung beenden, zugleich jedoch alternativ auf eine Stationäre Zusatzversicherung umstellen lassen, damit seine Altersrückstellungen
nicht verfallen.
Muß die PKV die Umstellung gem. § 204 VVG ohne Nachteile für den Versicherten bewilligen?
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.
Wechsel PKV in GKV
Moderator: Czauderna
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zu 1:
Kündigung ist rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung möglich. Die Kündigung kann auch ohne Bescheinigung der GKV ausgesprochen werden - dann wird die PKV dich auffordern, den Nachweis der Familienversicherung nachzureichen. Das musst du für eine wirksame Kündigung dann innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung tun.
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
zu 2:
keine Ahnung.
Gruß
Swantje
Kündigung ist rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung möglich. Die Kündigung kann auch ohne Bescheinigung der GKV ausgesprochen werden - dann wird die PKV dich auffordern, den Nachweis der Familienversicherung nachzureichen. Das musst du für eine wirksame Kündigung dann innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung tun.
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
zu 2:
keine Ahnung.
Gruß
Swantje
zu 2.:
Einige PKV Gesellschaften haben das Recht zur Umwandlung einer Voll- in eine Zusatzversicherung in ihren Tarifbedingungen stehen, andere machen es aus Kulanz, wieder andere lehnen es ab (besonders bei "teuren" Kunden. Am besten ist es, sich einmal über einen neutralen Versicherungsmakler anonym bei der Gesellschaft zu erkundigen. Doch die Beitragsrückstellungen aus der Vollversicherung werden leider nur anteilig angerechnet.
Ich war/bin bei der DKV versichert, da hat es so geklappt.
Gruß webfox
Einige PKV Gesellschaften haben das Recht zur Umwandlung einer Voll- in eine Zusatzversicherung in ihren Tarifbedingungen stehen, andere machen es aus Kulanz, wieder andere lehnen es ab (besonders bei "teuren" Kunden. Am besten ist es, sich einmal über einen neutralen Versicherungsmakler anonym bei der Gesellschaft zu erkundigen. Doch die Beitragsrückstellungen aus der Vollversicherung werden leider nur anteilig angerechnet.
Ich war/bin bei der DKV versichert, da hat es so geklappt.
Gruß webfox
Re: Wechsel PKV in GKV
Ja - aber nur dann, wenn in dem vorherigen Vertrag die Leistungen bezüglich Wahlleistungen der stationären Behandlung ( Chefarzt / Ein-oder Zweibettzimmer) bereits mitversichert waren.logos2 hat geschrieben: 2. PKV-Versicherter will zwar die Vollversicherung beenden, zugleich jedoch alternativ auf eine Stationäre Zusatzversicherung umstellen lassen, damit seine Altersrückstellungen
nicht verfallen.
Muß die PKV die Umstellung gem. § 204 VVG ohne Nachteile für den Versicherten bewilligen?
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.
Nennt sich dann Bedarfsanpassung und dafür sind auch keine Gesundheitsfragen erforderlich.
Wobei man aber beachten sollte, dass die Altersrückstellungen nur weitergegeben werden, wenn der Vertrag nach 2008 abgeschlossen wurde.
Bei Altverträgen die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, werden die Altersrückstellungen nicht weiter gegeben.