fiat500 hat geschrieben:
Ich finde einfach, dass mir die GKV eine nicht ganz rechtskonforme Vorgehensweise auf dem Silbertablett präsentiert und sich dabei hinter dem Arbeitgeber versteckt.
Sie meinen diesen Satz?
"Ich freue mich aber besonders, Ihnen noch eine gesetzliche Neuerung aus diesem Jahr mitteilen zu dürfen. Diese können Sie auch im Rundschreiben RS 2013/338 vom 31. Juli 2013 des GKV-Spitzenverbandes nachlesen. Damit ist die bisherige Regelung zur Weiterführung der Mitgliedschaft von Arbeitnehmern, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel endet, in der einer neuen Vorschrift aufgegangen und aufgehoben worden - verbunden mit dem Wegfall von Vorversicherungszeiten. Für Sie ist es also nur noch wichtig, dass Sie versicherungspflichtig werden und sich gesetzlich versichern. Die Dauer der Versicherungspflicht ist aber nicht mehr auf 12 Monate festgelegt. Ich denke, das sind doch mal gute Nachrichten!"
Dieser Satz ist keine Anleitung für eine nicht-rechtskonforme Vorgehensweise, sondern eine sachliche Auskunft über eine aktuelle Gesetzesänderung, also mithin die Erfüllung einer Informationspflicht. Und es ist alles gesagt: "es ist wichtig, dass sie versicherungspflichtig werden." Dafür gelten andere Spielregeln, als für die freiwillige Weiterversicherung!
fiat500 hat geschrieben:Wie ich hier lernen durfte, prüft die GKV nicht nach, ob der AG die Versicherungspflicht zu Recht gemeldet hat.
Doch, aber über die DRV im Rahmen von SV-Prüfungen. Verantwortlich ist der AG. Die GKV versteckt sich NICHT hinter dem AG, sondern der AG hat Pflichten und Aufgaben!
fiat500 hat geschrieben:Insofern wird sie mich umgehend gesetzlich (pflicht-)versichern. Dass die 12-Monatsprognose, die der AG aufstellen muss, aber streng genommen nicht korrekt ist, interessiert die GKV scheinbar nicht.
Der AG hat sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verhalten. Bei Meldungen gibt es Regeln! Die GKV muss es nicht interessieren, weil die Verantwortung bei AG liegt. Die GKV lässt ja regelmäßig prüfen! Falsche Meldungen werden dann aufgehoben und geändert. ggf. mit Rechtsfolgen. Die Rechtsfolgen trägt der AG. Sie müssen die Suppe nur auslöffeln und können bei AG Schadenersatz geltend machen.
fiat500 hat geschrieben:Warum ist die Prognose nicht korrekt? Weil AN und AG wissen, dass die Teilzeit voraussichtlich nur ein Vierteljahr dauern wird. Der AG müsste demnach korrekterweise eine Prognose "3 Monate Teilzeit, 9 Monate Vollzeit" aufstellen (Summe über JAEG). Stattdessen stellt er eine Prognose "12 Monate Teilzeit" auf, um Versicherungspflicht auszulösen (Summe unter JAEG).
Richtig, wenn es so ist, dann muss es so gemacht werden. Es tritt keine Versicherungspflicht ein und damit besteht eben auch keine obligatorische Anschlussversicherung, die ja nur durch den Eintriitt einer Mitgliedschaft in der GKV ausgelöst wird.
fiat500 hat geschrieben:Ich würde das Vierteljahr tatsächlich Teilzeit arbeiten, eine längere Dauer ist aber aus finanziellen Gründen (junge Familie) nicht darstellbar.
Womit der Tatbestand der Umgehung ja bereits erfüllt ist! Da stellt sich dann die Frage, ob bei aktiver Beihilfe bzw. Anstiftung nicht der Anspruch auf Schadenersatz verwirkt sein könnte.
fiat500 hat geschrieben:Aber es muss ja auch nicht unbedingt länger sein, da die 12-monatige Vorversicherungszeit (als Voraussetzung für eine freiwillige GKV) durch das Vehikel "obligatorische Anschlussversicherung" nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Sie bringen es wieder durcheinander. Das sind völlig unterschiedliche rechtliche Vorgänge.
fiat500 hat geschrieben:Letztendlich lautet meine konkrete Frage: soll ich dem Vorschlag der GKV folgen, wohlwissend dass dieser nicht ganz sauber ist? Oder verhalte ich mich damit genauso "schäbig" wie die GKV, weil auch ich mich hinter dem AG verstecke (scheinbar steht dieser ja im Zentrum der Aktion und damit im Fokus von evtl. Haftungsangelegenheiten).
Und wieder soll es eine verbindliche Auskunft werden und eine unzulässige Rechtsberatung. Rechtsberatung nicht im Forum!
Nur soviel: wenn man auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum eigenen Vorteil surfen will, dann muss man es richtig machen.
Und Henker gibt es nur dort, wo es Richter gibt. Richter nur dort wo es Kläger gibt. Und Urteile nur dort, wo es Beweise gibt!
No Risk, no Fun! Nur wer es richtig macht, bekommt die Chance. Ein Arbeitgeber muss überezugt sein,d ass es richtig ist und er muss mitspielen (-arbeiten/-wirken).
P.S.: "!" sind aus - wo kann ich günstig Nachschub bekommen - brauche dringend "!" Dealer.