Wechsel PKV in GKV mit obligatorischer Anschlussversicherung
Moderator: Czauderna
@fiat500: Die Aussage mag in Ihren Augen falsch sein. Das stört mich und die anderen nicht, wenn sie aber praktisch richtig ist.fiat500 hat geschrieben:@poet: Bei allem Respekt: Ihre erste Antwort auf mein Posting war in meinen Augen in weiten Zügen falsch (die AG-Prognose betreffend). Leider tut man sich unter den Experten hier scheinbar nicht weh und läßt dies unwidersprochen stehen.
Was nützt Ihnen also die gesetzliche Möglichkeit der unterjährig eintretenden 1Monat dauernden Versicherungspflicht wenn Ihr AG nicht mitmacht?
Bitte nicht angesäuert sein, wenn ich Ihnen nicht mehr dazu schreibe (die Gründe habe ich benannt). Fazit: Sie müssen Ihren Arbeitgeber bewegen, die Anmeldung zur Versicherungspflicht vorzunehmen...mit den entsprechenden Mitteln. Und zwar prüfungs- und rechtssicher für Sie aber auch Ihren Arbeitgeber.
Zuletzt geändert von Poet am 17.11.2013, 14:39, insgesamt 3-mal geändert.
@ fiat500:
Ich denke, dass Sie zusammen mit ihrem angelesenen Wissen und den hier gegebenen Antworten und Tipps den Weg aufgezeigt bekommen haben.
Darüber hinaus gehende Antworten berühren einen Bereich (Rechtsberatung), der gewissen rechtlichen Einschränkungen unterliegt (besonders spannend: die Haftungsfrage) und daher grds. nur im echten Leben zu bekommen ist. Klar, die Grenzen sind fließend und fiktive Punkte werden sehr gerne diskutiert.
Aber wenn Sie in Ihrem konkreten Einzelfall aktiv werden wollen, dann wenden Sie sich einfach an geeignete Stellen. Welche das sein können, hat derKVPofi schon genannt. Wenn Sie konkrete Namen von entgeltlichen Beratern haben wollen, dürfte eine PN an derKVProfi ein geeigneter Weg sein. Auch käme der Weg über eine Krankenkasse infrage - den Sie ja scheinbar schon eingeschlagen haben. Warum gehen Sie ihn nicht weiter?
Ich schreibe es nochmal in aller Deutlichkeit:
Ein Forum hat seine Grenzen. Es ist ein schöner Ort, um sich Anregungen zu holen oder Dinge zu erfahren und zu diskutieren. Aber es kann grds. nicht der Ort sein, an dem ich eine perfekt auf mich zugeschnittene, passgerechte, rechtssichere, in Haftungsfragen eindeutig geklärte Lösung bekomme. Und das hat nichts mit Arroganz, Geschäftstüchtigkeit oder Langeweile zu tun.
Ich denke, dass Sie zusammen mit ihrem angelesenen Wissen und den hier gegebenen Antworten und Tipps den Weg aufgezeigt bekommen haben.
Darüber hinaus gehende Antworten berühren einen Bereich (Rechtsberatung), der gewissen rechtlichen Einschränkungen unterliegt (besonders spannend: die Haftungsfrage) und daher grds. nur im echten Leben zu bekommen ist. Klar, die Grenzen sind fließend und fiktive Punkte werden sehr gerne diskutiert.
Aber wenn Sie in Ihrem konkreten Einzelfall aktiv werden wollen, dann wenden Sie sich einfach an geeignete Stellen. Welche das sein können, hat derKVPofi schon genannt. Wenn Sie konkrete Namen von entgeltlichen Beratern haben wollen, dürfte eine PN an derKVProfi ein geeigneter Weg sein. Auch käme der Weg über eine Krankenkasse infrage - den Sie ja scheinbar schon eingeschlagen haben. Warum gehen Sie ihn nicht weiter?
Ich schreibe es nochmal in aller Deutlichkeit:
Ein Forum hat seine Grenzen. Es ist ein schöner Ort, um sich Anregungen zu holen oder Dinge zu erfahren und zu diskutieren. Aber es kann grds. nicht der Ort sein, an dem ich eine perfekt auf mich zugeschnittene, passgerechte, rechtssichere, in Haftungsfragen eindeutig geklärte Lösung bekomme. Und das hat nichts mit Arroganz, Geschäftstüchtigkeit oder Langeweile zu tun.
Weil er auf meine AussageWieso wird der KVProfi als "arrogant" bezeichnet, nur weil er den besten Durchblick hat?
"Ich habe wirklich versucht, mich in das Thema PKV/GKV einzuarbeiten, um auf Augenhöhe mitdiskutieren zu können."
folgende Antwort gegeben hat
"Mit mir und den anderen Experten mit jeweils ca. 30 Jahren Berufserfahrung?".
Ich finde dieses Statement anmaßend, da stimmt die Flughöhe nicht. Der Laie muss fühl- und sichtbar unter dem Experten stehen? - nein, das ist nicht mein Verständnis vom gegenseitigen Umgang. Nicht hier im Forum, nicht im Leben da draußen.
Zuletzt geändert von fiat500 am 17.11.2013, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
@Poet: Ich glaube, Sie denken immer noch, dass die 12-Monatsprognose des AG etwas mit dem Kalenderjahr zu tun hat. Der AG muss zum Zeitpunkt der Vertragsänderung (hier: 1.12.) die nächsten 12 Monate beleuchten. Entscheidend im diskutierten Fall ist die Frage, ob er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass drei Monate später erneut der Vertrag geändert wird.Was nützt Ihnen also die gesetzliche Möglichkeit der unterjährig eintretenden 1Monat dauernden Versicherungspflicht wenn Ihr AG nicht mitmacht?
Schlichtweg der Gedanke, den/die Sachbearbeiter schützen zu wollen. Ich habe die Antwort der GKV hier wortwörtlich gepostet.Warum ? Was hindert dich, daran, diese Information mit allen zu teilen ?
@roemer70: Danke für Ihre versöhnlichen und moderierenden Worte.
Weil mir mein Bauchgefühl sagt, da stimmt was nicht. Die ist zu euphorisch, zu schnell ("Mit dieser Information entlasse ich Sie jetzt bestimmt in neue Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber..."). Dass alles nicht ganz so einfach ist, wie es die GKV darstellt, ist ja in diesem Forum mehr aus deutlich geworden.Auch käme der Weg über eine Krankenkasse infrage - den Sie ja scheinbar schon eingeschlagen haben. Warum gehen Sie ihn nicht weiter?
@fiat500: Wieso sollte ich? Ich weiß aber, dass das JAE sich aus dem Einkommen eines Jahres zusammensetzt und die AG ganz häufig zögern, die Anmeldung vorzunehmen, wenn sie denn schon wissen, dass die JAEG danach wieder überschritten wird. Wie gesagt: Ihr Gedankengang muss auch einer rückwirkenden Prüfung durch die DRV standhalten. Und was sie vielleicht nicht wissen: Anmeldungen können rückwirkend korrigiert werden. Und dann wird das Gesicht aber lang...fiat500 hat geschrieben:@Poet: Ich glaube, Sie denken immer noch, dass die 12-Monatsprognose des AG etwas mit dem Kalenderjahr zu tun hat.
Und was sie vielleicht auch nicht wissen: Welches Einkommen eigtl. für das JAE zählt. SV-Brutto? Steuer-Brutto? Kommt noch etwas dazu? Ich bleibe dabei: Selbst für einen gut informierten Laien undurchschaubar.
Tatsächlich? Und warum kann diese Fallstudie unter Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten, zielführend und vor allem in einem sachlich nüchternen Rahmen, hier nicht ausdiskutiert werden (wenn du schon genügend Menschen RECHTSSICHER und dauerhaft geholfen hast) ? Rechtsunsicherheit kann es folgedessen nicht sein, zumal hier weitgehend anonym gearbeitet wird und darüberhinaus (zu Recht) ausreichende Hinweise zu lesen sind, dass die gegebenen Auskünfte keine Fachberatung ersetzen.Poet hat geschrieben:@derKVProfi: Ich denke wir sind uns einig, denn wir haben schon genügend Menschen zurück in die GKV geholfen. Und zwar rechtssicher und dauerhaft.
Einen weiterer Punkt: Wenn einerseits 'nebulöse' Themenbereiche und andererseits die im gefühlt jeden dritten Thread anzutreffende Aufforderung (an die Fragesteller) 'professionelle Hilfe gegen Honorar' in Anspruch zu nehmen, die selbstgestellte Sinnaufgabe dieses Forum in Frage zu stellen beginnt, sollte die Aufgabe des Forums neu formuliert, bzw. Grenzen der Aufklärungs/Hilfeleistungsbereitschaft aufgezeichnet werden.
Abgesehen von komplizierten Einzelfällen, bei welchen eine Honorarberatung durchaus anzuzeigen ist, wird der Forumsphilosophie zunehmend widersprochen. Eine aus meiner Sicht bedauernswerte Entwicklung.
Gruss
KKA
...und vor allem in einem sachlich nüchternen Rahmen...
Sie sprechen mir aus der Seele, KKA.... und andererseits die im gefühlt jeden dritten Thread anzutreffende Aufforderung (an die Fragesteller) 'professionelle Hilfe gegen Honorar' in Anspruch zu nehmen, die selbstgestellte Sinnaufgabe dieses Forum in Frage zu stellen beginnt ...
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- Beiträge: 62
- Registriert: 17.06.2011, 16:42
Seinerzeit habe ich meinen Mann (72, festgestellter GdB 50) wieder in die GKV zurückbekommen.
Auf die Idee nach einem Forum zu suchen kam ich damals nicht und der KV Profi war ohnehin noch nicht im Forum vertreten.
Es hat mich sehr viel Arbeit, Zeit und Bangen gekostet, bis die Mitgliedsbescheinigung der GKV endlich im Briefkasten landete.
Unser Budget ist knapp, dennoch hätte ich sofort professionelle Hilfe in Anspruch genommen.
Und mit einem gutbezahlten Job finde ich das erst recht keine Frage.
Thomas, Sie sind ein Pain in the Ass.
Auf die Idee nach einem Forum zu suchen kam ich damals nicht und der KV Profi war ohnehin noch nicht im Forum vertreten.
Es hat mich sehr viel Arbeit, Zeit und Bangen gekostet, bis die Mitgliedsbescheinigung der GKV endlich im Briefkasten landete.
Unser Budget ist knapp, dennoch hätte ich sofort professionelle Hilfe in Anspruch genommen.
Und mit einem gutbezahlten Job finde ich das erst recht keine Frage.
Thomas, Sie sind ein Pain in the Ass.
Hallo,
eigentlich ist die Frage von Fiat500 schon lange beantwortet, allein er scheint es nicht so ganz zu glauben was ihm da die Experten von PKV und GKV geschrieben haben - was soll man da tun ??. Ich meine, da kann man nix machen. Rechtsverbindlich kann ein solches Forum keine Auskünfte leisten.
Also Fiat500 - was fehlt dir nun an der letzten Gewissheit.
Der Satz - "wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, muss man grundsätzlich in die GKV wechseln" gilt und entscheiden über die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers, das macht der Arbeitgeber - die gewählte Krankenkasse prüft auch grundsätzlich keine Anmeldung eines Arbeitgebers nach, dafür gibt des die Prüfungen beim Arbeitgeber/Krankenkasse durch die Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung.
Gruss
Czauderna
eigentlich ist die Frage von Fiat500 schon lange beantwortet, allein er scheint es nicht so ganz zu glauben was ihm da die Experten von PKV und GKV geschrieben haben - was soll man da tun ??. Ich meine, da kann man nix machen. Rechtsverbindlich kann ein solches Forum keine Auskünfte leisten.
Also Fiat500 - was fehlt dir nun an der letzten Gewissheit.
Der Satz - "wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, muss man grundsätzlich in die GKV wechseln" gilt und entscheiden über die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers, das macht der Arbeitgeber - die gewählte Krankenkasse prüft auch grundsätzlich keine Anmeldung eines Arbeitgebers nach, dafür gibt des die Prüfungen beim Arbeitgeber/Krankenkasse durch die Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung.
Gruss
Czauderna
Unfassbar und respektlos, anderen Forumsteilnehmern "Sie gehen mir auf den Sack" entgegenzurufen.Thomas, Sie sind ein Pain in the Ass.
Die Sorge, inwieweit sich der Arbeitgeber hier in die Schusslinie bringt? Ich möchte meinem AG kein Szenario vorschlagen, dass ihn schwerwiegend in die Bredouille bringt. Auch die GKV rückt den Arbeitgeber sehr offensichtlich nach vorne: "Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Versicherungspflicht korrekt vom Arbeitgeber geprüft und gemeldet wird.". Diese Aussage ist natürlich korrekt, aber ich werde den Eindruck nicht los, dass sich die GKV damit reinwaschen will. Einerseits schlägt sie mir die angedachte Vorgehensweise recht offensiv vor, verweist aber im gleichen Atemzug darauf, dass der AG alles korrekt melden müsse. Alle Beteiligten wissen aber, dass die erste AG-Prognose am 01.12. nicht wirklich korrekt ist.Also Fiat500 - was fehlt dir nun an der letzten Gewissheit.
@KKA: Langsam, langsam...meine Äußerung bezog sich darauf, dass es (mir) nicht möglich ist, in einem Forum weitergehende konkrete Hilfe anzubieten, die auch in der Praxis rechtssicher ist. Alles was gesagt werden kann, wurde gesagt.
Eine Fallstudie "Wie komme ich aus der PKV?" kann es gar nicht geben, denn wir reden über zig Zugangswege zur GKV und jeder Fall ist individuell.
Zum Bewusstmachen:
Hier geht es nur um die Umkehr einer seinerzeit selbst und bewusst gefällten Entscheidung eines ARN, aus bestimmten Gründen in die PKV zu gehen.
Wir haben hier weder einen Unversicherten, noch jmd. der existentiell z.B. wg. Einstellung von KRG betroffen ist. Ich sehe hier keine Veranlassung, über normale Tipps hinaus, noch konkreter werden zu müssen. Bitte sehe es mir nach aber ich werde wohl kaum einen Schriftsatz erstellen und einstellen wie denn das Arbeitsvertragliche hierzu gestaltet werden muss.
Die Grenzen der Hilfsbereitschaft müssen für mich nicht neu aufgezeichnet werden, sie sind bei mir genau da erreicht.
@fiat500: Niemand im Forum muss Kunden generieren. Sie aber wollen einen ganz sicheren Wechsel von der PKV in die GKV. Insofern nützt es Ihnen trotzdem relativ wenig, dass Ihnen die Äußerung von KKA gefällt.
Sie brauchen eine sichere und gemeinsame Lösung zusammen mit Ihrem AG für Ihr Problem, wobei der Druck für Ihren AG dies zu tun gering sein könnte.
Mein letzter Post hierzu. Drücke Ihnen die Daumen!
Eine Fallstudie "Wie komme ich aus der PKV?" kann es gar nicht geben, denn wir reden über zig Zugangswege zur GKV und jeder Fall ist individuell.
Zum Bewusstmachen:
Hier geht es nur um die Umkehr einer seinerzeit selbst und bewusst gefällten Entscheidung eines ARN, aus bestimmten Gründen in die PKV zu gehen.
Wir haben hier weder einen Unversicherten, noch jmd. der existentiell z.B. wg. Einstellung von KRG betroffen ist. Ich sehe hier keine Veranlassung, über normale Tipps hinaus, noch konkreter werden zu müssen. Bitte sehe es mir nach aber ich werde wohl kaum einen Schriftsatz erstellen und einstellen wie denn das Arbeitsvertragliche hierzu gestaltet werden muss.
Die Grenzen der Hilfsbereitschaft müssen für mich nicht neu aufgezeichnet werden, sie sind bei mir genau da erreicht.
@fiat500: Niemand im Forum muss Kunden generieren. Sie aber wollen einen ganz sicheren Wechsel von der PKV in die GKV. Insofern nützt es Ihnen trotzdem relativ wenig, dass Ihnen die Äußerung von KKA gefällt.
Sie brauchen eine sichere und gemeinsame Lösung zusammen mit Ihrem AG für Ihr Problem, wobei der Druck für Ihren AG dies zu tun gering sein könnte.
Mein letzter Post hierzu. Drücke Ihnen die Daumen!