Wechsel PKV in GKV mit obligatorischer Anschlussversicherung
Moderator: Czauderna
Wechsel PKV in GKV mit obligatorischer Anschlussversicherung
Liebe Experten,
ich möchte von der PKV in die GKV zurückkehren und habe mich deshalb an die GKV meiner Ehefrau gewandt, um Unterstützung zu bekommen. Ich wollte abklären, inwieweit eine 12-monatige Vorversicherungszeit zustande kommen kann, welche JAEG für mich gilt (die allgemeine oder die besondere) usw.
Mit Verwunderung und Staunen habe ich folgende Antwort bekommen:
"Ich freue mich aber besonders, Ihnen noch eine gesetzliche Neuerung aus diesem Jahr mitteilen zu dürfen. Diese können Sie auch im Rundschreiben RS 2013/338 vom 31. Juli 2013 des GKV-Spitzenverbandes nachlesen. Damit ist die bisherige Regelung zur Weiterführung der Mitgliedschaft von Arbeitnehmern, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel endet, in der einer neuen Vorschrift aufgegangen und aufgehoben worden - verbunden mit dem Wegfall von Vorversicherungszeiten. Für Sie ist es also nur noch wichtig, dass Sie versicherungspflichtig werden und sich gesetzlich versichern. Die Dauer der Versicherungspflicht ist aber nicht mehr auf 12 Monate festgelegt. Ich denke, das sind doch mal gute Nachrichten!"
Nach einiger Recherche (auch hier im Forum) habe ich kapiert, dass das hier Richtung "obligatorische Anschlussversicherung" geht.
Hat sich hier mit dem zugrundeliegenden "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" eine Lücke aufgetan, die es schnellstmöglich zu nutzen gilt? In der Form, dass der PKV-Versicherte sich für nur einen (!) Monat Teilzeit beschäftigen lässt, damit Versicherungspflicht auslöst und im 2. Monat (bei erneuter Vollzeitbeschäftigung) die obligatorische Anschlussversicherung nutzt, um freiwillig GKV-versichert zu werden?
Geht das seit dem 1. August tatsächlich so einfach? Hat das der Gesetzgeber wirklich so gewollt, dass die Rückkehr von der PKV in die GKV nun erheblich einfacher wird (keine 12-monatige Vorsicherungszeit mehr zu erfüllen)?
Ich bin immer noch erstaunt! Nochmal konkret meine Frage: reicht es aus, zum 01.12.2013 mein Gehalt so zu reduzieren, dass die 12-Monats-Prognose die JAEG unterschreitet (und damit Versicherungspflicht entsteht), aber ab 01.01.2014 wieder das "alte" Vollzeit-Gehalt gezahlt wird?
ich möchte von der PKV in die GKV zurückkehren und habe mich deshalb an die GKV meiner Ehefrau gewandt, um Unterstützung zu bekommen. Ich wollte abklären, inwieweit eine 12-monatige Vorversicherungszeit zustande kommen kann, welche JAEG für mich gilt (die allgemeine oder die besondere) usw.
Mit Verwunderung und Staunen habe ich folgende Antwort bekommen:
"Ich freue mich aber besonders, Ihnen noch eine gesetzliche Neuerung aus diesem Jahr mitteilen zu dürfen. Diese können Sie auch im Rundschreiben RS 2013/338 vom 31. Juli 2013 des GKV-Spitzenverbandes nachlesen. Damit ist die bisherige Regelung zur Weiterführung der Mitgliedschaft von Arbeitnehmern, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel endet, in der einer neuen Vorschrift aufgegangen und aufgehoben worden - verbunden mit dem Wegfall von Vorversicherungszeiten. Für Sie ist es also nur noch wichtig, dass Sie versicherungspflichtig werden und sich gesetzlich versichern. Die Dauer der Versicherungspflicht ist aber nicht mehr auf 12 Monate festgelegt. Ich denke, das sind doch mal gute Nachrichten!"
Nach einiger Recherche (auch hier im Forum) habe ich kapiert, dass das hier Richtung "obligatorische Anschlussversicherung" geht.
Hat sich hier mit dem zugrundeliegenden "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" eine Lücke aufgetan, die es schnellstmöglich zu nutzen gilt? In der Form, dass der PKV-Versicherte sich für nur einen (!) Monat Teilzeit beschäftigen lässt, damit Versicherungspflicht auslöst und im 2. Monat (bei erneuter Vollzeitbeschäftigung) die obligatorische Anschlussversicherung nutzt, um freiwillig GKV-versichert zu werden?
Geht das seit dem 1. August tatsächlich so einfach? Hat das der Gesetzgeber wirklich so gewollt, dass die Rückkehr von der PKV in die GKV nun erheblich einfacher wird (keine 12-monatige Vorsicherungszeit mehr zu erfüllen)?
Ich bin immer noch erstaunt! Nochmal konkret meine Frage: reicht es aus, zum 01.12.2013 mein Gehalt so zu reduzieren, dass die 12-Monats-Prognose die JAEG unterschreitet (und damit Versicherungspflicht entsteht), aber ab 01.01.2014 wieder das "alte" Vollzeit-Gehalt gezahlt wird?
@fiat500: In der Frage/Denkweise ist ein Fehler. Das Absenken im Dezember verändert doch die Prognose für 2014 nicht. Selbst wenn ein Unterschreiten der JAEG 2013 durch die Reduktion nur eines Monates stattfindet, wird der AG Dich nicht versicherungspflichtig anmelden wenn abzusehen ist, dass Dein Gehalt dann gleich wieder drüber liegt. Also anders ausgedrückt, müsstest Du mit Deinem AG eine Gehaltsabsenkung vereinbaren mit der Du prognostisch und sicher (auch rückwirkend betrachtet) unter die JAEG 2014 fällst.
Zudem müsste noch geklärt werden welche Grenze für Dich gilt (es gilt eine andere für alle, die 2002 schon privat krankenversichert waren), ob Du Dich jemals von der Versicherungspflicht hast befreien lassen und ob Du das 55.LJ noch nicht vollendet hast.
Ganz so einfach ist es leider doch nicht.
Zudem müsste noch geklärt werden welche Grenze für Dich gilt (es gilt eine andere für alle, die 2002 schon privat krankenversichert waren), ob Du Dich jemals von der Versicherungspflicht hast befreien lassen und ob Du das 55.LJ noch nicht vollendet hast.
Ganz so einfach ist es leider doch nicht.
Ich bin noch nicht 55 Jahre alt und habe mich auch nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ich war zwar am 31.12.2002 privat krankenvollversichert, aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt (weil freiberuflich tätig). Insofern gehe ich davon aus, dass ich die Voraussetzungen für die besondere JAEG nicht erfülle, d.h. für mich die allgemeine JAEG gilt. Bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmt.Poet hat geschrieben: Zudem müsste noch geklärt werden welche Grenze für Dich gilt (es gilt eine andere für alle, die 2002 schon privat krankenversichert waren), ob Du Dich jemals von der Versicherungspflicht hast befreien lassen und ob Du das 55.LJ noch nicht vollendet hast.
Zugegeben, das Szenario mit nur 1 Monat Gehaltsreduktion ist möglicherweise zu konstruiert. Ich möchte es wie folgt abändern: AG und AN stimmen darüber überein, dass die Arbeitslast für den AN zu hoch ist und vereinbaren, dass ab 1.12.2013 die Arbeitszeit halbiert wird (neues Gehalt: 2500 EUR). AG und AN sind sich im Klaren, dass dieser Zustand durchaus Monate (vielleicht auch Jahre) andauern kann. Der AG überlässt es dem AN, seine Rückkehr in die Vollzeit selbst zu bestimmen. Am 1.3.2014 fühlt sich der AN erholt und bittet um Rückkehr in Vollzeit.
Meiner Meinung nach muss der AG immer dann eine Prognose vornehmen, wenn sich krankenversicherungsrelevante Dinge am Arbeitsvertrag (vornehmlich das Gehalt) ändern. Diese Prognose muss der Arbeitgeber am 1.12.2013 vornehmen, da sich das vereinbarte Gehalt aufgrund Teilzeit halbiert. Meine Auffassung: diese Prognose muss immer die nächsten 12 Monate umfassen! Sie erfolgt weder rückwirkend, noch auf das Kalenderjahr bezogen, sondern für die nächsten 12 Monate! Ich finde, der Beitrag im BKK-Lexikon macht das deutlich:Poet hat geschrieben:In der Frage/Denkweise ist ein Fehler. Das Absenken im Dezember verändert doch die Prognose für 2014 nicht. Selbst wenn ein Unterschreiten der JAEG 2013 durch die Reduktion nur eines Monates stattfindet, wird der AG Dich nicht versicherungspflichtig anmelden wenn abzusehen ist, dass Dein Gehalt dann gleich wieder drüber liegt.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... =2905611,0
Im vorliegenden Fall stellt der AG damit am 1.12.2013 folgende Prognose auf: 12x2500 + 2500 Weihnachtsgeld im Nov. 2014) = 32500. Die JAEG 2013 wird unterschritten, die Versicherungspflicht wird sofort ausgelöst, der AN ist ab 01.12.2013 in der GKV pflichtversichtert. Dass der AN ab 01.03.2014 wieder Vollzeit arbeitet war für den AG am 01.12.2013 (bei seiner ersten Prognose) noch nicht abzusehen.
Zum 01.03.2014 wird nun wieder ein Vollzeitvertrag abgeschlossen (Gehalt 5000 EUR). Nun erstellt der AG erneut eine 12-Monatsprognose: 12x5000 + 5000 Weihnachsgeld im Nov. 2014) = 65000. Die JAEG 2014 wird überschritten.
Jetzt kommt in meinen Augen die obligatorische Anschlussversicherung (die es seit 1.8.2013 gibt) ins Spiel. Durch Überschreiten der JAEG wird es möglich, unmittelbar in die freiwillige GKV zu wechseln, eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten sei - im Gegensatz zu früher - nicht mehr erforderlich.
Auf meine erneute Nachfrage antwortet die GKV: "Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Versicherungspflicht korrekt vom Arbeitgeber geprüft und gemeldet wird. Diese kann tatsächlich auch nur ein, zwei oder drei Monate dauern und bei einem neuen Arbeitsvertrag mit entsprechender Änderung im Gehalt kann dann die neue Prüfung des Arbeitgebers zur Versicherungsfreiheit führen. Dann ist auch die freiwillige Weiterversicherung in der GKV möglich."
Ich freue mich auf weitere Beiträge und bedanke mich für Eure Unterstützung!
Zuletzt geändert von fiat500 am 18.11.2013, 12:06, insgesamt 1-mal geändert.
@fiat500: Nun denn, auf auf zum Arbeitgeber und schlage ihm das vor...
"AG und AN stimmen darüber überein, dass die Arbeitslast für den AN zu hoch ist und vereinbaren, dass ab 1.12.2013 die Arbeitszeit halbiert wird (neues Gehalt: 2500 EUR). AG und AN sind sich im Klaren, dass dieser Zustand durchaus Monate (vielleicht auch Jahre) andauern kann. Der AG überlässt es dem AN, seine Rückkehr in die Vollzeit selbst zu bestimmen. Am 1.3.2014 fühlt sich der AN erholt und bittet um Rückkehr in Vollzeit."
...und bitte die Lohnbuchhaltung, die Anmeldung als Versicherungspflichtigen vorzunehmen. Mal sehen ob der AG mitspielt.
"AG und AN stimmen darüber überein, dass die Arbeitslast für den AN zu hoch ist und vereinbaren, dass ab 1.12.2013 die Arbeitszeit halbiert wird (neues Gehalt: 2500 EUR). AG und AN sind sich im Klaren, dass dieser Zustand durchaus Monate (vielleicht auch Jahre) andauern kann. Der AG überlässt es dem AN, seine Rückkehr in die Vollzeit selbst zu bestimmen. Am 1.3.2014 fühlt sich der AN erholt und bittet um Rückkehr in Vollzeit."
...und bitte die Lohnbuchhaltung, die Anmeldung als Versicherungspflichtigen vorzunehmen. Mal sehen ob der AG mitspielt.
Hallo,
nein, gibt es nicht - wenn nachweislich Krankenversicherungspflicht eintritt dann steht einem Wechsel in die GKV nicht im Wege -im Gegenteil, er muss sogar in dem meisten Fällen zwingend vollzogen werden (Ausnahme - es besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht).
Endet dann diese Krankenversicherungspflicht wieder , dann wird es zu einer obligatorischen Anschlussversicherung kommen wenn kein Nachweis über eine Krankenversicherung vorgelegt wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die bisherige, notwendige, Vorversicherungszeit
Makulatur ist - so sehe ich das.
Gruss
Czauderna
nein, gibt es nicht - wenn nachweislich Krankenversicherungspflicht eintritt dann steht einem Wechsel in die GKV nicht im Wege -im Gegenteil, er muss sogar in dem meisten Fällen zwingend vollzogen werden (Ausnahme - es besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht).
Endet dann diese Krankenversicherungspflicht wieder , dann wird es zu einer obligatorischen Anschlussversicherung kommen wenn kein Nachweis über eine Krankenversicherung vorgelegt wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die bisherige, notwendige, Vorversicherungszeit
Makulatur ist - so sehe ich das.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna und alle anderen Experten!
Ich bin immer noch ein wenig erstaunt, nicht mehr Widerspruch zu ernten. Ein paar Fragen habe ich noch:
1. Wer kann Einwände gegen solch eine Verfahrensweise anbringen? Im Grunde ist ja die PKV die Gelackmeierte. Hat diese irgendwelche Prüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten etc.?
2. Hat die PKV das Recht, mich zu "befragen"? Muss ich Auskünfte erteilen oder Belege (z.B. Verdienstabrechnungen) auf Verlangen aushändigen?
3. Besteht die Gefahr, dass man am Ende möglicherweise ohne Versicherungsschutz dasteht, wenn z.B. die Feststellung der Versicherungspflicht am 01.12.2013 oder auch die Feststellung der Versicherungsfreiheit am 01.03.2014 aus irgendwelchen Gründen nicht statthaft ist?
4. Begibt sich der Arbeitgeber hier aufs Glatteis oder ist das oben beschriebene Szenario "schlüssig" ("AG und AN stimmen darüber überein, dass die Arbeitslast für den AN zu hoch ist und vereinbaren, dass ab 1.12.2013 die Arbeitszeit halbiert wird (neues Gehalt: 2500 EUR). AG und AN sind sich im Klaren, dass dieser Zustand durchaus Monate (vielleicht auch Jahre) andauern kann. Der AG überlässt es dem AN, seine Rückkehr in die Vollzeit selbst zu bestimmen. Am 1.3.2014 fühlt sich der AN erholt und bittet um Rückkehr in Vollzeit.")?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Ich bin immer noch ein wenig erstaunt, nicht mehr Widerspruch zu ernten. Ein paar Fragen habe ich noch:
1. Wer kann Einwände gegen solch eine Verfahrensweise anbringen? Im Grunde ist ja die PKV die Gelackmeierte. Hat diese irgendwelche Prüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten etc.?
2. Hat die PKV das Recht, mich zu "befragen"? Muss ich Auskünfte erteilen oder Belege (z.B. Verdienstabrechnungen) auf Verlangen aushändigen?
3. Besteht die Gefahr, dass man am Ende möglicherweise ohne Versicherungsschutz dasteht, wenn z.B. die Feststellung der Versicherungspflicht am 01.12.2013 oder auch die Feststellung der Versicherungsfreiheit am 01.03.2014 aus irgendwelchen Gründen nicht statthaft ist?
4. Begibt sich der Arbeitgeber hier aufs Glatteis oder ist das oben beschriebene Szenario "schlüssig" ("AG und AN stimmen darüber überein, dass die Arbeitslast für den AN zu hoch ist und vereinbaren, dass ab 1.12.2013 die Arbeitszeit halbiert wird (neues Gehalt: 2500 EUR). AG und AN sind sich im Klaren, dass dieser Zustand durchaus Monate (vielleicht auch Jahre) andauern kann. Der AG überlässt es dem AN, seine Rückkehr in die Vollzeit selbst zu bestimmen. Am 1.3.2014 fühlt sich der AN erholt und bittet um Rückkehr in Vollzeit.")?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
fiat500 hat geschrieben:Hallo Czauderna und alle anderen Experten!
Ich bin immer noch ein wenig erstaunt, nicht mehr Widerspruch zu ernten. Ein paar Fragen habe ich noch:
1. Wer kann Einwände gegen solch eine Verfahrensweise anbringen? Im Grunde ist ja die PKV die Gelackmeierte. Hat diese irgendwelche Prüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten etc.?
Wieso ist die PKV gelackmeiert? Du vererbst doch Deine Alterungsrückstellung an das Kollektiv der Versicherten und machst in Zukunft keinen Schaden!
2. Hat die PKV das Recht, mich zu "befragen"? Muss ich Auskünfte erteilen oder Belege (z.B. Verdienstabrechnungen) auf Verlangen aushändigen?
Einen nachweis über den Eintritt der Versicherungspficht bei Kündigung. Das ist alles. Nein, warum? Für solche Prüfungen ist die DRV zuständig!
3. Besteht die Gefahr, dass man am Ende möglicherweise ohne Versicherungsschutz dasteht, wenn z.B. die Feststellung der Versicherungspflicht am 01.12.2013 oder auch die Feststellung der Versicherungsfreiheit am 01.03.2014 aus irgendwelchen Gründen nicht statthaft ist?
Ja, natürlich gibt es Risiken - deshalb sollte man sich ja auch beraten und begleiten lassen!
Es ist ein Verwaltungsakt und ein Verwaltungsakt der nicht rtechtmäßig ist, ist nichtig!
Ohne Versicherungsschutz abetr eigentlich nicht, nein!
4. Begibt sich der Arbeitgeber hier aufs Glatteis oder ist das oben beschriebene Szenario "schlüssig" ("AG und AN stimmen darüber überein, dass die Arbeitslast für den AN zu hoch ist und vereinbaren, dass ab 1.12.2013 die Arbeitszeit halbiert wird (neues Gehalt: 2500 EUR). AG und AN sind sich im Klaren, dass dieser Zustand durchaus Monate (vielleicht auch Jahre) andauern kann. Der AG überlässt es dem AN, seine Rückkehr in die Vollzeit selbst zu bestimmen. Am 1.3.2014 fühlt sich der AN erholt und bittet um Rückkehr in Vollzeit.")?
Na ja, es hört sich so an, als wenn es eine "getürkte" Nummer ist! Ich wäre nichzt amüsiert, soetwas in einer Akter zu finden. Und als Berater eghe ich ganz anders vor!
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Ja, natürlich gibt es Risiken - deshalb sollte man sich ja auch beraten und begleiten lassen!
Für eine professionelle Beratung und Begleitung bin ich natürlich offen... Wie geht denn ein Berater vor, wenn der PKV-Versicherte den Wunsch äußert, in die GKV zurückkehren zu wollen? Da der Gesetzgeber die Rückkehr massiv erschwert: läuft es dann nicht immer auf eine "getürkte Nummer" raus? Ich finde, ich habe mir mit dem angedachten Szeanrio "Mühe gegeben" und beabsichtige, immerhin drei Monate pflichtversichert zu sein, um die Geschichte einigermaßen plausibel wirken zu lassen.Und als Berater eghe ich ganz anders vor!
@fiat500: Die größten Einwände gegen dieses Vorgehen/Dein Konstrukt dürfte Dein AG haben, also bitte erst einmal mit diesem reden. Wenn er "nein" sagt, dann ist die ganze Diskussion hier sinnlos. Ich als AG würde Deinen Text zur Änderung des AV jedenfalls in die Tonne kloppen. Wichtig ist, dass das Vorgehen auch einer Prüfung durch die DRV standhält, denn diese prüft seit einigen Jahren für die Kassen die Meldeverfahren, Beitragszahlungen usw.
Die Beratung wie man das richtig angeht, kann kein öffentlicher Teil eines Internetforums geben.
Die Beratung wie man das richtig angeht, kann kein öffentlicher Teil eines Internetforums geben.
Zuletzt geändert von Poet am 15.11.2013, 20:31, insgesamt 2-mal geändert.
Ja, ich arbeite aber auch für eine Unternehmensberatung und für einen Versicherungsberater - und doch, ich mache sowas, weil ich es kann!fiat500 hat geschrieben:Und wer bewertet und prüft für mich? Welcher Berufsstand bietet hier professionelle Begleitung an?
Sie wohl eher nicht, oder? Ihrer Signatur entnehme ich, dass Sie Journalist sind. Oder etwa doch?