Sie meinen diesen Satz?
Nein, nicht wirklich. Ans Silbertablett habe ich eher bei diesem Satz gedacht:"Ich freue mich aber besonders, Ihnen noch eine gesetzliche Neuerung aus diesem Jahr mitteilen zu dürfen. Diese können Sie auch im Rundschreiben RS 2013/338 vom 31. Juli 2013 des GKV-Spitzenverbandes nachlesen. Damit ist die bisherige Regelung zur Weiterführung der Mitgliedschaft von Arbeitnehmern, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel endet, in der einer neuen Vorschrift aufgegangen und aufgehoben worden - verbunden mit dem Wegfall von Vorversicherungszeiten. Für Sie ist es also nur noch wichtig, dass Sie versicherungspflichtig werden und sich gesetzlich versichern. Die Dauer der Versicherungspflicht ist aber nicht mehr auf 12 Monate festgelegt. Ich denke, das sind doch mal gute Nachrichten!"
Das ist soweit alles richtig. Aber dennoch denke ich, dass mir die GKV zuruft: "Lass Deinen AG einfach machen. Denk nicht weiter drüber nach, wird schon schiefgehen"."Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Versicherungspflicht korrekt vom Arbeitgeber geprüft und gemeldet wird. Diese kann tatsächlich auch nur ein, zwei oder drei Monate dauern und bei einem neuen Arbeitsvertrag mit entsprechender Änderung im Gehalt kann dann die neue Prüfung des Arbeitgebers zur Versicherungsfreiheit führen. Dann ist auch die freiwillige Weiterversicherung bei der GKV möglich."
Entschuldigung, ich hatte Czauderna aber in seinem ersten Beitrag so verstanden. Ich zitiere:fiat500 hat folgendes geschrieben::
Aber es muss ja auch nicht unbedingt länger sein, da die 12-monatige Vorversicherungszeit (als Voraussetzung für eine freiwillige GKV) durch das Vehikel "obligatorische Anschlussversicherung" nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Sie bringen es wieder durcheinander. Das sind völlig unterschiedliche rechtliche Vorgänge.
Endet dann diese Krankenversicherungspflicht wieder , dann wird es zu einer obligatorischen Anschlussversicherung kommen wenn kein Nachweis über eine Krankenversicherung vorgelegt wird. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die bisherige, notwendige, Vorversicherungszeit
Makulatur ist - so sehe ich das.
Habe Sie eine Idee, wie bei den gegebenen Rahmenbedingungen (max. 3 Monate tatsächliche Teilzeit möglich) das Ganze ohne Umgehung funktionieren soll? Wir persönlich werden wohl nicht mehr zusammenarbeiten können .Womit der Tatbestand der Umgehung ja bereits erfüllt ist!
Schön, dass es hier wieder ein bisschen lockerer wird.P.S.: "!" sind aus - wo kann ich günstig Nachschub bekommen - brauche dringend "!" Dealer.
Ich freue mich über weitere Antworten (gerne auch von roemer70).