Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Verheiratet, versichert in der Freiwilligen Versicherung für Selbstständige (IKK), Ehemann Rentner GKV.
Ich bin 61 Jahre und seit ca. 20 Jahren angestellte Geschäftsführerin/ hauptberuflich Selbständig in eigener Firma (GmbH).
Nun möchte ich demnächst aus gesundheitlichen Gründen die Firma schließen.
Habe ich eine Chance aus der Freiwilligen Versicherung für Selbstständige in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Vielen Dank fürs lesen und Grüße
Jette61
Wechsel aus Freiwillige Versicherung für Selbstständige in GKV
Moderator: Czauderna
Re: Wechsel aus Freiwillige Versicherung für Selbstständige in GKV
PS: Wäre ein Wechsel möglich, wenn ich nach Aufgabe der Selbständigkeit einen Minijob bzw. Versicherungspflichtigen Job annehme?
Re: Wechsel aus Freiwillige Versicherung für Selbstständige in GKV
Hallo und willkommen im Forum
du bist bereits in der GKV versichert (IKK) und durch die Aufgabe deiner Selbständigkeit ändert sich nicht dein Status in der GKV (freiwillig versichert), sondern ggf. nur die Höhe deines Beitrags.
Gruss
Czauderna
du bist bereits in der GKV versichert (IKK) und durch die Aufgabe deiner Selbständigkeit ändert sich nicht dein Status in der GKV (freiwillig versichert), sondern ggf. nur die Höhe deines Beitrags.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel aus Freiwillige Versicherung für Selbstständige in GKV
@Jette61
Wenn du eine versicherungspflichtige Tätigkeit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2023 bei 59.850 Euro pro Jahr) aufnimmst und die Selbstständigkeit aufgibst, dann wechselst du von der freiwilligen Versicherung in die Pflichtversicherung.
Für die spätere KVdR (ab Renteneintritt) und deren 9/10-Regelung zählen der Status freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte gleich, denn beides ist eine Mitgliedschaft in der GKV. Evtl. zielt deine Frage auch darauf ab.
Du hast deine Frage in der Rubrik „PKV“ gestellt. Bist du „freiwillig versichert in der GKV“ oder bist du in einer PKV?
MfG
Wenn du eine versicherungspflichtige Tätigkeit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2023 bei 59.850 Euro pro Jahr) aufnimmst und die Selbstständigkeit aufgibst, dann wechselst du von der freiwilligen Versicherung in die Pflichtversicherung.
Für die spätere KVdR (ab Renteneintritt) und deren 9/10-Regelung zählen der Status freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte gleich, denn beides ist eine Mitgliedschaft in der GKV. Evtl. zielt deine Frage auch darauf ab.
Du hast deine Frage in der Rubrik „PKV“ gestellt. Bist du „freiwillig versichert in der GKV“ oder bist du in einer PKV?
MfG
Re: Wechsel aus Freiwillige Versicherung für Selbstständige in GKV
Hallo,
Du hast deine Frage in der Rubrik „PKV“ gestellt. Bist du „freiwillig versichert in der GKV“ oder bist du in einer PKV?
Verheiratet, versichert in der Freiwilligen Versicherung für Selbstständige (IKK)
Ich selbst kenne keine PKV, die IKK heißt, sondern verbinde "IKK" mit der Innungskrankenkasse und das ist eine GKV-Kasse.
Schauen wir mal, was geantwortet wird.
Gruss
Czauderna
Du hast deine Frage in der Rubrik „PKV“ gestellt. Bist du „freiwillig versichert in der GKV“ oder bist du in einer PKV?
Verheiratet, versichert in der Freiwilligen Versicherung für Selbstständige (IKK)
Ich selbst kenne keine PKV, die IKK heißt, sondern verbinde "IKK" mit der Innungskrankenkasse und das ist eine GKV-Kasse.
Schauen wir mal, was geantwortet wird.
Gruss
Czauderna