Von PKV in der GKV Familienversicherung!!!!!
Moderator: Czauderna
Von PKV in der GKV Familienversicherung!!!!!
Bin 45 Jahren alt, Selbständiger und in PKV versichert.
Meine Frau ist berufstätig und in der GKV.
Jetzt, wenn mein Projekt zu Ende geht, möchte ich eine Beschäftigungspause machen und zurück in der Familienversicherung kommen.
Ich stelle Antrag in der Familienversicherung, da ich ab Januar keine Beschäftigung habe. Die Rechnungen von November und Dezember aus selbständige Tätigkeit werden in Januar abgeglichen. Kann ich trotzdem ab Januar in der Familienversicherung?
Hat hier schon jemand diesen Weg genommen und war eine Wechsel möglich? Was soll ich noch beachtet werden?
Meine Frau ist berufstätig und in der GKV.
Jetzt, wenn mein Projekt zu Ende geht, möchte ich eine Beschäftigungspause machen und zurück in der Familienversicherung kommen.
Ich stelle Antrag in der Familienversicherung, da ich ab Januar keine Beschäftigung habe. Die Rechnungen von November und Dezember aus selbständige Tätigkeit werden in Januar abgeglichen. Kann ich trotzdem ab Januar in der Familienversicherung?
Hat hier schon jemand diesen Weg genommen und war eine Wechsel möglich? Was soll ich noch beachtet werden?
Meine Absicht ist die PKV zu verlassen.
Einiege Monate möchte ich Beschäftigungspause machen um in der Familienversicherung zu kommen.
Reicht dann, wenn ich keine Einnahmen habe?
Später plane ich die Festanstellung. Ist korrekt, dass Beitragsbemessungsgrenze ca 56.000 EUR ist?
Wenn ich < als 56.000 EUR erste 12 Monate verdiene, dann bleibe ich in der GKV.
Ist alles korrekt? Habe ich etwas vergessen?
Einiege Monate möchte ich Beschäftigungspause machen um in der Familienversicherung zu kommen.
Reicht dann, wenn ich keine Einnahmen habe?
Später plane ich die Festanstellung. Ist korrekt, dass Beitragsbemessungsgrenze ca 56.000 EUR ist?
Wenn ich < als 56.000 EUR erste 12 Monate verdiene, dann bleibe ich in der GKV.
Ist alles korrekt? Habe ich etwas vergessen?
Zurück in die Familienversicherung
Geht nicht. Solange Dein Gewerbe angemeldet ist, bist Du hauptberuflich selbstständig und das ist ein Ausschluß für die Familienversicherung.
@Insurer:
Man muß keineswegs das Gewerbe gleich komplett abmelden. Vielmehr ist der GKV glaubhaft darzulegen, daß man künftig nur noch geringe Arbeitsstunden (max. ca. 18 Stunden/Woche) aufwendet u. natürlich das max. persönl. Gesamteinkommen eng begrenzt bleibt.
Mich würde für einen Angehörigen mal interessieren: Ein 60-Jähriger Selbständiger
kam üb. die Familienversicherung in die GKV (ohne Gewerbeabmeldung!). Nachdem
er später seine selbst. Tätigkeit wieder etwas erweiterte, fiel er zwar aus der Familienvers., blieb aber in der GKV, mußte jedoch einen höheren GKV-Beitrag auf Basis seines Gesamteinkommens zahlen.
FRAGE: Der Selbständige hat seine Tätigkeit wieder eingeschränkt unter die
gesetzl. GKV-Grenzen. Kann er wieder in die GKV-Familienversicherung zurück?
Man muß keineswegs das Gewerbe gleich komplett abmelden. Vielmehr ist der GKV glaubhaft darzulegen, daß man künftig nur noch geringe Arbeitsstunden (max. ca. 18 Stunden/Woche) aufwendet u. natürlich das max. persönl. Gesamteinkommen eng begrenzt bleibt.
Mich würde für einen Angehörigen mal interessieren: Ein 60-Jähriger Selbständiger
kam üb. die Familienversicherung in die GKV (ohne Gewerbeabmeldung!). Nachdem
er später seine selbst. Tätigkeit wieder etwas erweiterte, fiel er zwar aus der Familienvers., blieb aber in der GKV, mußte jedoch einen höheren GKV-Beitrag auf Basis seines Gesamteinkommens zahlen.
FRAGE: Der Selbständige hat seine Tätigkeit wieder eingeschränkt unter die
gesetzl. GKV-Grenzen. Kann er wieder in die GKV-Familienversicherung zurück?
Und wann hat dies stattgefunden? vor 2009?logos2 hat geschrieben:
Mich würde für einen Angehörigen mal interessieren: Ein 60-Jähriger Selbständiger
kam üb. die Familienversicherung in die GKV (ohne Gewerbeabmeldung!).
Welche Einkünfte hat er denn? aus seiner Arbeit, aus Vermietung, Verpachtung, Zinserträge, Rente, usw.?Nachdem
er später seine selbst. Tätigkeit wieder etwas erweiterte, fiel er zwar aus der Familienvers., blieb aber in der GKV, mußte jedoch einen höheren GKV-Beitrag auf Basis seines Gesamteinkommens zahlen.
FRAGE: Der Selbständige hat seine Tätigkeit wieder eingeschränkt unter die
gesetzl. GKV-Grenzen. Kann er wieder in die GKV-Familienversicherung zurück?