Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die EXIT Film- und Fernsehproduktion, recherchieren für einen Beitrag im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zum Thema „ungerechtfertigte Abrechnungen bei Privatpatienten“.
Dabei handelt es sich um abgerechnete Positionen, die gar nicht bzw. nicht im behaupteten Umfang erbracht wurden. Beispiele wären etwa ein kurzes Beratungsgespräch, das als ausführliches Beratungsgespräch abgerechnet wurde oder die Behandlung einer kleinen Schnittwunde ohne Naht, die als große Schnittwunde mit Naht abgerechnet wurde.
Sie haben bemerkt, dass auf Ihrer Abrechnung eine nicht bzw. nicht im abgerechneten Umfang erbrachte Leistung notiert wurde?
Dann zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen und uns unverbindlich von Ihren Erfahrungen zu berichten!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Gierer
EXIT Film- und Fernsehproduktion
-Redaktion-
Kirchweg 25
34246 Vellmar
Tel.: 0561 / 103923
Fax: 0561 / 103920
stefan.gierer[at]exitfilm.tv
Ungerechtfertigte Abrechnungen bei Privatpatienten
Moderator: Czauderna
Sehr geehrtes Film-Team,
solche fehlerhaften Abrechnungen von Ärzten sind in der heutigen Zeit an der Tagesordnung.
z.B. kommt eine Rechnung für eine Behandlung und der Patient war an diesem Behandlungs-Tag auf einer längeren Auslandsreise.
oder es kommt eine Behandlungsrechnung wobei man nur den Patienten verwechselt hat.
Nur in der PKV hat man ja die Möglichkeit, den Arzt zu rügen und um Abänderung zu bitten.
Solche Verfehlungen ob absichtlich oder versehentlich sollte man auch in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Patienten prüfen können.
Ich gehe davon aus, dass die GKV einige Tausend Euro dann sparen könnte.
Gruß Apolon
solche fehlerhaften Abrechnungen von Ärzten sind in der heutigen Zeit an der Tagesordnung.
z.B. kommt eine Rechnung für eine Behandlung und der Patient war an diesem Behandlungs-Tag auf einer längeren Auslandsreise.
oder es kommt eine Behandlungsrechnung wobei man nur den Patienten verwechselt hat.
Nur in der PKV hat man ja die Möglichkeit, den Arzt zu rügen und um Abänderung zu bitten.
Solche Verfehlungen ob absichtlich oder versehentlich sollte man auch in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Patienten prüfen können.
Ich gehe davon aus, dass die GKV einige Tausend Euro dann sparen könnte.
Gruß Apolon
Hallo Apolon,
Ihre Annahme der Kostenersparnis für die GKV beruht auf Unkenntnis der Abrechnung von ärztlichen Leistungen.
Die gesetzlichen KK zahlen jeweils entsprechend ihrer Versicherten einen Pauschalbetrag an die kassenärztlichen Vereinigung. Diese verteilt das Geld an die Vertragsärzte nach einem Punktwert. Rechnen die Vertragsärzte mehr Punkte ab, als sie erbracht haben, so ist der einzelne Punkt weniger wert. Die unehrlichen Vertragsärzte schädigen somit ihre Kollegen aber nicht die GKV.
MfG
ratte1
Ihre Annahme der Kostenersparnis für die GKV beruht auf Unkenntnis der Abrechnung von ärztlichen Leistungen.
Die gesetzlichen KK zahlen jeweils entsprechend ihrer Versicherten einen Pauschalbetrag an die kassenärztlichen Vereinigung. Diese verteilt das Geld an die Vertragsärzte nach einem Punktwert. Rechnen die Vertragsärzte mehr Punkte ab, als sie erbracht haben, so ist der einzelne Punkt weniger wert. Die unehrlichen Vertragsärzte schädigen somit ihre Kollegen aber nicht die GKV.
MfG
ratte1