Sohn familienversichern für das Studium?
Moderator: Czauderna
Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo,
ich habe eine besondere Frage, bei der mir Dr. Google nicht weiter hilft:
Ich bin selber als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert. Meine Frau ist Beamtin und Beihilfe/privat versichert. Ich verdiene mehr als meine Frau. Unsere Kinder sind 17 und 18 und waren immer über meine Frau Beihilfe(80%) / privat(20%) versichert.
Ich weiß, dass ich sie auch kostenlos über mich in der GKV hätte versichern lassen können. Habe ich immer mal wieder überlegt, aber letztlich nie zu Ende gebracht. Egal.
Aber jetzt könnte es wichtig werden. Der Ältere wird vermutlich ab Sommer studieren. Er muss sich dann ja überlegen, ob er sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, um weiterhin privat versichert zu bleiben. Da gibt es ja in bestimmten Situationen (z.B. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss) das Problem, dass man später nicht mehr so einfach in die GKV kommt. Andererseits könnte es aber auch sein, dass er später selber Beamter wird und dann gerne in der PKV bleiben würde ohne Gesundheitsprüfung etc.
Darum hatte ich folgende Überlegung angestellt:
Ich bitte meine GKV ihn bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen und wir schließen eine Anwartschaft in der PKV für ihn ab. Dann kann er die PKV Mitgliedschaft ohne Gesundheitsprüfung später wieder aufleben lassen.
Frage 1: ist der Gedankengang generell richtig?
Frage 2: wenn ja, wäre dann eine große Anwartschaft sinnvoll, weil er ja jetzt von Geburt an PKV-versichert ist. Wenn er jetzt nur die kleine Anwartschaft nimmt und dann mit vielleicht 27 Jahren die PKV wieder aufleben lässt, sind das dann wirklich 27 Jahre Unterschied im Beitrittsalter, also so als ob man mit 54 Jahren statt mit 27 Jahren beitritt?
Frage 3: Könnte man nicht einfach die Beihilfe und PKW weiterlaufen lassen und zusätzlich(!) die Familienversicherung beantragen. Man würde dann medizinische Leistungen wie gehabt über die Beihilfe/PKV abrechnen, aber er müsste sich bei Studienbeginn nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, weil er ja auch noch familienversichert in der GKV ist. Ist das generell möglich und würde er sich damit dann alle Möglichkeiten später offenhalten? Einziger Nachteil wäre, dass wir dann die 20% PKV weiter bezahlen müssten. Aber das würden wir gerne machen, wenn das dann so funktioniert.
Danke schon mal fürs Lesen. Sollte die Frage zu umfangreich sein, an wen könnte man sich mit so etwas am besten wenden? Ich will ja nichts illegales machen aber irgendwie glaube ich, dass so eine Frage weder von der GKV noch von der Beihilfe/PKV gerne gesehen wird…
Gruß, Wolle
ich habe eine besondere Frage, bei der mir Dr. Google nicht weiter hilft:
Ich bin selber als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert. Meine Frau ist Beamtin und Beihilfe/privat versichert. Ich verdiene mehr als meine Frau. Unsere Kinder sind 17 und 18 und waren immer über meine Frau Beihilfe(80%) / privat(20%) versichert.
Ich weiß, dass ich sie auch kostenlos über mich in der GKV hätte versichern lassen können. Habe ich immer mal wieder überlegt, aber letztlich nie zu Ende gebracht. Egal.
Aber jetzt könnte es wichtig werden. Der Ältere wird vermutlich ab Sommer studieren. Er muss sich dann ja überlegen, ob er sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, um weiterhin privat versichert zu bleiben. Da gibt es ja in bestimmten Situationen (z.B. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss) das Problem, dass man später nicht mehr so einfach in die GKV kommt. Andererseits könnte es aber auch sein, dass er später selber Beamter wird und dann gerne in der PKV bleiben würde ohne Gesundheitsprüfung etc.
Darum hatte ich folgende Überlegung angestellt:
Ich bitte meine GKV ihn bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen und wir schließen eine Anwartschaft in der PKV für ihn ab. Dann kann er die PKV Mitgliedschaft ohne Gesundheitsprüfung später wieder aufleben lassen.
Frage 1: ist der Gedankengang generell richtig?
Frage 2: wenn ja, wäre dann eine große Anwartschaft sinnvoll, weil er ja jetzt von Geburt an PKV-versichert ist. Wenn er jetzt nur die kleine Anwartschaft nimmt und dann mit vielleicht 27 Jahren die PKV wieder aufleben lässt, sind das dann wirklich 27 Jahre Unterschied im Beitrittsalter, also so als ob man mit 54 Jahren statt mit 27 Jahren beitritt?
Frage 3: Könnte man nicht einfach die Beihilfe und PKW weiterlaufen lassen und zusätzlich(!) die Familienversicherung beantragen. Man würde dann medizinische Leistungen wie gehabt über die Beihilfe/PKV abrechnen, aber er müsste sich bei Studienbeginn nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, weil er ja auch noch familienversichert in der GKV ist. Ist das generell möglich und würde er sich damit dann alle Möglichkeiten später offenhalten? Einziger Nachteil wäre, dass wir dann die 20% PKV weiter bezahlen müssten. Aber das würden wir gerne machen, wenn das dann so funktioniert.
Danke schon mal fürs Lesen. Sollte die Frage zu umfangreich sein, an wen könnte man sich mit so etwas am besten wenden? Ich will ja nichts illegales machen aber irgendwie glaube ich, dass so eine Frage weder von der GKV noch von der Beihilfe/PKV gerne gesehen wird…
Gruß, Wolle
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo,
Darum hatte ich folgende Überlegung angestellt:
Ich bitte meine GKV ihn bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen und wir schließen eine Anwartschaft in der PKV für ihn ab. Dann kann er die PKV Mitgliedschaft ohne Gesundheitsprüfung später wieder aufleben lassen.
Frage 1: ist der Gedankengang generell richtig?
Aus der Sicht der GKV gilt, dass, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, und so wie geschildert (höheres Einkommen als die PKV-versicherte Mutter und kein eigenes Einkommen über den derzeit gültigen Einkommensgrenzen für die Familienversicherung) scheint dies der Fall zu sein, dann könnte die Familienversicherung sogar schon jetzt durchgeführt werden und auch bei Beginn des Studiums weiter geführt werden bis zum 25. Lebensjahr
Frage 2: wenn ja, wäre dann eine große Anwartschaft sinnvoll, weil er ja jetzt von Geburt an PKV-versichert ist. Wenn er jetzt nur die kleine Anwartschaft nimmt und dann mit vielleicht 27 Jahren die PKV wieder aufleben lässt, sind das dann wirklich 27 Jahre Unterschied im Beitrittsalter, also so als ob man mit 54 Jahren statt mit 27 Jahren beitritt?
Dazu sollte sich ein PKV-Experte/in zu Wort melden
Frage 3: Könnte man nicht einfach die Beihilfe und PKW weiterlaufen lassen und zusätzlich(!) die Familienversicherung beantragen. Man würde dann medizinische Leistungen wie gehabt über die Beihilfe/PKV abrechnen, aber er müsste sich bei Studienbeginn nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, weil er ja auch noch familienversichert in der GKV ist. Ist das generell möglich und würde er sich damit dann alle Möglichkeiten später offenhalten? Einziger Nachteil wäre, dass wir dann die 20% PKV weiter bezahlen müssten. Aber das würden wir gerne machen, wenn das dann so funktioniert.
Der GKV ist das egal mit der Beihilfe, ob das umgekehrt genau so ist, das weiss ich nicht.
Danke schon mal fürs Lesen. Sollte die Frage zu umfangreich sein, an wen könnte man sich mit so etwas am besten wenden? Ich will ja nichts illegales machen aber irgendwie glaube ich, dass so eine Frage weder von der GKV noch von der Beihilfe/PKV gerne gesehen wird…
Das, was dir da vorschwebt, ist durchaus legal und normal und die GKV hat keinerlei Probleme mit dieser Fallkonstellation, denn Versicherte, vor allen Dingen Familienversicherte, die keine Leistungen in Anspruch nehmen bringen der GKV Geld (Gesundheitsfond)
Gruss
Czauderna
Darum hatte ich folgende Überlegung angestellt:
Ich bitte meine GKV ihn bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen und wir schließen eine Anwartschaft in der PKV für ihn ab. Dann kann er die PKV Mitgliedschaft ohne Gesundheitsprüfung später wieder aufleben lassen.
Frage 1: ist der Gedankengang generell richtig?
Aus der Sicht der GKV gilt, dass, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, und so wie geschildert (höheres Einkommen als die PKV-versicherte Mutter und kein eigenes Einkommen über den derzeit gültigen Einkommensgrenzen für die Familienversicherung) scheint dies der Fall zu sein, dann könnte die Familienversicherung sogar schon jetzt durchgeführt werden und auch bei Beginn des Studiums weiter geführt werden bis zum 25. Lebensjahr
Frage 2: wenn ja, wäre dann eine große Anwartschaft sinnvoll, weil er ja jetzt von Geburt an PKV-versichert ist. Wenn er jetzt nur die kleine Anwartschaft nimmt und dann mit vielleicht 27 Jahren die PKV wieder aufleben lässt, sind das dann wirklich 27 Jahre Unterschied im Beitrittsalter, also so als ob man mit 54 Jahren statt mit 27 Jahren beitritt?
Dazu sollte sich ein PKV-Experte/in zu Wort melden
Frage 3: Könnte man nicht einfach die Beihilfe und PKW weiterlaufen lassen und zusätzlich(!) die Familienversicherung beantragen. Man würde dann medizinische Leistungen wie gehabt über die Beihilfe/PKV abrechnen, aber er müsste sich bei Studienbeginn nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, weil er ja auch noch familienversichert in der GKV ist. Ist das generell möglich und würde er sich damit dann alle Möglichkeiten später offenhalten? Einziger Nachteil wäre, dass wir dann die 20% PKV weiter bezahlen müssten. Aber das würden wir gerne machen, wenn das dann so funktioniert.
Der GKV ist das egal mit der Beihilfe, ob das umgekehrt genau so ist, das weiss ich nicht.
Danke schon mal fürs Lesen. Sollte die Frage zu umfangreich sein, an wen könnte man sich mit so etwas am besten wenden? Ich will ja nichts illegales machen aber irgendwie glaube ich, dass so eine Frage weder von der GKV noch von der Beihilfe/PKV gerne gesehen wird…
Das, was dir da vorschwebt, ist durchaus legal und normal und die GKV hat keinerlei Probleme mit dieser Fallkonstellation, denn Versicherte, vor allen Dingen Familienversicherte, die keine Leistungen in Anspruch nehmen bringen der GKV Geld (Gesundheitsfond)
Gruss
Czauderna
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Danke Czauderna!
Ich denke, ich mache dann wohl nichts falsch, wenn ich meine GKV um Aufnahme beider Söhne in die Familienversicherung bitte.
Müsste ich die Frage 2 dann noch mal in dem Unterforum "PKV-allgemein" stellen?
Ich denke, ich mache dann wohl nichts falsch, wenn ich meine GKV um Aufnahme beider Söhne in die Familienversicherung bitte.
Müsste ich die Frage 2 dann noch mal in dem Unterforum "PKV-allgemein" stellen?
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo,
habe ich für dich erledigt.
Gruss
Czauderna
habe ich für dich erledigt.
Gruss
Czauderna
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Danke, Czauderna.
Kurzer Nachtrag zum Thema GKV: habe gerade bei meiner Krankenkasse angerufen. Obwohl ich in die Fachabteilung weitergeleitet wurde, kam erst mal die Aussage: Sie können ihre Kinder natürlich nicht doppelt versichern. Nachdem ich dann gesagt habe, dass sowohl die Voraussetzungen für die Familienversicherung in der GKV vorliegen als auch die Beihilfeberechtigung und es ja niemanden verboten werden könne noch eine PKV (20%) zusätzlich abzuschließen, wollte man das noch mal überprüfen und sich danach noch mal melden. Bin mal gespannt. Es bleibt irgendwie eine Grauzone. Betrüger könnten ja auch eine Leistung von der GKV bezahlen lassen und dann noch mal mit der PKV abrechnen. Wahrscheinlich liegt da das Problem.
Kurzer Nachtrag zum Thema GKV: habe gerade bei meiner Krankenkasse angerufen. Obwohl ich in die Fachabteilung weitergeleitet wurde, kam erst mal die Aussage: Sie können ihre Kinder natürlich nicht doppelt versichern. Nachdem ich dann gesagt habe, dass sowohl die Voraussetzungen für die Familienversicherung in der GKV vorliegen als auch die Beihilfeberechtigung und es ja niemanden verboten werden könne noch eine PKV (20%) zusätzlich abzuschließen, wollte man das noch mal überprüfen und sich danach noch mal melden. Bin mal gespannt. Es bleibt irgendwie eine Grauzone. Betrüger könnten ja auch eine Leistung von der GKV bezahlen lassen und dann noch mal mit der PKV abrechnen. Wahrscheinlich liegt da das Problem.
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo,
so einfach ist das nicht - Ich kenne es aus Hessen noch so. Die Leistungen für die Beihilfeberechtigten wurden ganz normal über Krankenversichertenkarte abgerechnet. Die Vertragsbehandler bestätigten den Versicherten zum einen die Behandlungsdaten und die abgerechneten Leistungen/Gebührenziffern und wir als Kasse bestätigten die Kassenleitungen in Art, Umfang und Höhe. Diese Bescheinigungen wurden dann der Beihilfestelle eingereicht und diese legte die Beihilfe fest, die im Jahr maximal 50% des Krankenkassenbeitrags ausmachte.
In ganz seltenen Fällen wählten die Versicherten das Kostenerstattungsverfahren, bei dem die Versicherten gegenüber den Behandlern/innen als Privatpatienten auftraten. Wir als "Erstkasse" bekamen dann die Originalrechnungen, die auch bei uns verblieben. Die Versicherten bekamen danach eine Kopie mit unserem Leistungsvermerk, die sie anschließend der Beihilfestelle vorgelegt haben.
Ich weiß, dass es in anderen Bundesländern anders lief und auch läuft, kommt eben auch auf die jeweiligen Beihilferichtlinien an.
Was die PKV angeht, lief es so ähnlich, allerdings waren das dann alles Zusatzversicherungen, die auch zum Teil nur dann leisteten, wenn es einen Vorleistungsvermerk von uns auf der Rechnung gab.
Gruss
Czauderna
so einfach ist das nicht - Ich kenne es aus Hessen noch so. Die Leistungen für die Beihilfeberechtigten wurden ganz normal über Krankenversichertenkarte abgerechnet. Die Vertragsbehandler bestätigten den Versicherten zum einen die Behandlungsdaten und die abgerechneten Leistungen/Gebührenziffern und wir als Kasse bestätigten die Kassenleitungen in Art, Umfang und Höhe. Diese Bescheinigungen wurden dann der Beihilfestelle eingereicht und diese legte die Beihilfe fest, die im Jahr maximal 50% des Krankenkassenbeitrags ausmachte.
In ganz seltenen Fällen wählten die Versicherten das Kostenerstattungsverfahren, bei dem die Versicherten gegenüber den Behandlern/innen als Privatpatienten auftraten. Wir als "Erstkasse" bekamen dann die Originalrechnungen, die auch bei uns verblieben. Die Versicherten bekamen danach eine Kopie mit unserem Leistungsvermerk, die sie anschließend der Beihilfestelle vorgelegt haben.
Ich weiß, dass es in anderen Bundesländern anders lief und auch läuft, kommt eben auch auf die jeweiligen Beihilferichtlinien an.
Was die PKV angeht, lief es so ähnlich, allerdings waren das dann alles Zusatzversicherungen, die auch zum Teil nur dann leisteten, wenn es einen Vorleistungsvermerk von uns auf der Rechnung gab.
Gruss
Czauderna
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Das verstehe ich nicht. Ich dachte, dass man eine medizinische Leistung entweder über die GKV oder über die Beihilfe/PKV abrechnet. Das, was du schilderst, wäre doch schon eine doppelte Abrechnung. Oder meinst du solche Fälle, wo die GKV nicht alles zahlt und die Beihilfe/PKV dann evtl. den Rest übernimmt?
Meine Söhne würden im Falle einer doppelten Versicherung dann ja nur über Beihilfe/PKV abrechnen. Oder spricht da etwas dagegen?
Meine Söhne würden im Falle einer doppelten Versicherung dann ja nur über Beihilfe/PKV abrechnen. Oder spricht da etwas dagegen?
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo,Wolle18 hat geschrieben: ↑08.11.2021, 23:17Das verstehe ich nicht. Ich dachte, dass man eine medizinische Leistung entweder über die GKV oder über die Beihilfe/PKV abrechnet. Das, was du schilderst, wäre doch schon eine doppelte Abrechnung. Oder meinst du solche Fälle, wo die GKV nicht alles zahlt und die Beihilfe/PKV dann evtl. den Rest übernimmt?
Meine Söhne würden im Falle einer doppelten Versicherung dann ja nur über Beihilfe/PKV abrechnen. Oder spricht da etwas dagegen?
wie ich schon schrieb, ich kenne es aus Hessen und den dort gültigen Beihilferichtlinien so. Da konnte auch Beihilfe in Anspruch genommen werden, selbst wenn die Leistung insgesamt von der Kasse als Vertragsleistung bereits übernommen wurde.
Ich habe auch nicht von einer doppelten Leistungsgewährung geschrieben, d.h. volle Leistung von der GKV-Kasse und volle Leistung von der PKV für die gleiche Leistung gibt es nicht, es sei denn, der PKV-Vertrag lässt das zu. Die Beihilfe, wie der Name schon sagt, ist ein Zuschuss, der in Hessen begrenzt ist (war), das kann in anderen Bundesländern auch anders sein, z.B., dass bei einer GKV-Versicherung es keinen Beihilfeanspruch gibt.
Was deine Frage betrifft - aus Sicht der GKV spricht da nix dagegen und man muss sich auch nicht im Voraus festlegen, d.h. deine Söhne könnten jederzeit ihre Leistungen auch über die GKV beziehen, z.B. Krankenhaus, Zahnersatz, Pflegeleistungen, usw.
Ach ja, was den Anspruch auf Familienversicherung betrifft - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann besteht der, ggf. sogar rückwirkend ab Erfüllung der Voraussetzungen und die GKV muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch leisten. Ob es dann noch eine PKV-Versicherung gibt, interessiert die Kasse nicht bzw. hat sie nicht zu interessieren.
Gruss
Czauderna
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Danke, Czauderna. Toll, dass du dein Wissen dieser komplexen Materie der Allgemeinheit zur Verfügung stellst. Danke!!
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo Wolle18,
zur ursprünglichen Eingangsfrage 2 (den ganzen Folgeaustausch schaue ich mir später an, da geht es ja um andere Dinge):
Ich würde die kleine AWV nehmen, denn bisher, als Kind und als Jugendlicher, hat Dein Sohn ja noch keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Je nachdem wie jung er jetzt ist, käme er vllt. auch als Student noch in den Jugendlichen-Tarif.
Wie auch immer: Nur wenn er schon jetzt die Beamtenlaufbahn fest einplant, lohnt sich m.E., über die Große AWV nachzudenken. Alternativ gibts für die familienversicherten Studis die "1-Euro"-AWV (natürlich eine kleine). Die sollte eigentlich in jedem Fall gemacht werden, zumindest wenn auch nur das geringste "Risiko" besteht, dass er später einmal im "Beamtenrock" rumlaufen darf.
Nach meinem Gewährsmann, einem Vorwerk-Staubsaugervertreter vor > 50 Jahren, sei der zwar eng, aber halte dafür auch warm.
Um auf das Zahlenbeispiel zu kommen: Wenn er die Große AWV wählt, hat er als 27-jähriger Beamtenanfänger nicht das Eintrittsalter "0" , sondarn das Eintrittsalter "20" oder "21" vorfinanziert. Via kleine AWV eben das EA 27, Macht 7 Jahre, nicht 27 Jahre aus.
Lässt er aber das Beihilfethema später links liegen, war die Große AWV viel verschenktes Geld, die 1-Euro-AWV nur ein 2-stelliger Portokassenbetrag.
Hinzu kommt noch: Zunächst würde er ja den Anwärter/Referendar machen. Sein aktiver Tarif in diesem Fall ist i.d.R. ebenfalls noch ohne Alterungsrückstellung kallkuliert, was bei der schmalen Besoldung den meisten auch liebger ist.
Gruß
von GS
zur ursprünglichen Eingangsfrage 2 (den ganzen Folgeaustausch schaue ich mir später an, da geht es ja um andere Dinge):
Ich würde die kleine AWV nehmen, denn bisher, als Kind und als Jugendlicher, hat Dein Sohn ja noch keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Je nachdem wie jung er jetzt ist, käme er vllt. auch als Student noch in den Jugendlichen-Tarif.
Wie auch immer: Nur wenn er schon jetzt die Beamtenlaufbahn fest einplant, lohnt sich m.E., über die Große AWV nachzudenken. Alternativ gibts für die familienversicherten Studis die "1-Euro"-AWV (natürlich eine kleine). Die sollte eigentlich in jedem Fall gemacht werden, zumindest wenn auch nur das geringste "Risiko" besteht, dass er später einmal im "Beamtenrock" rumlaufen darf.
Nach meinem Gewährsmann, einem Vorwerk-Staubsaugervertreter vor > 50 Jahren, sei der zwar eng, aber halte dafür auch warm.
Um auf das Zahlenbeispiel zu kommen: Wenn er die Große AWV wählt, hat er als 27-jähriger Beamtenanfänger nicht das Eintrittsalter "0" , sondarn das Eintrittsalter "20" oder "21" vorfinanziert. Via kleine AWV eben das EA 27, Macht 7 Jahre, nicht 27 Jahre aus.
Lässt er aber das Beihilfethema später links liegen, war die Große AWV viel verschenktes Geld, die 1-Euro-AWV nur ein 2-stelliger Portokassenbetrag.
Hinzu kommt noch: Zunächst würde er ja den Anwärter/Referendar machen. Sein aktiver Tarif in diesem Fall ist i.d.R. ebenfalls noch ohne Alterungsrückstellung kallkuliert, was bei der schmalen Besoldung den meisten auch liebger ist.
Gruß
von GS
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo,
noch eine kurze Kleinigkeit zum Thema "Beihilfe Hessen":
Nur in Hessen - sonst bundesweit nirgendwo - gab es seit jeher die sogenannte "Sachleistungsbeihilfe". Freiwillig GKV-versicherte Beamte erhalten damit, wenn sie fleißig Arztrechnungen und Rezepte produzieren und einreichen, im Gegenzug bis zur Hälte ihres Jahresbeitrags "zurück". Die Anführungszeichen deshalb, weil sie nicht darauf sitzenbleiben können, sondern Arzt und Apotheker natürlich beteiligt sein wollen.
Wer Arzt und Apotheker das ganze Jahr nicht sieht, geht in der Sachleistungsbeihilfe allerdings leer aus. So etwas wie "Beitragsrückerstattung infolge Leistungsfreiheit" kennt die hessische Sachleistungsbeihilfe nicht.
Wie gesagt: Das gab es seit jeher nur in Hessen. Und vllt noch in Nassau auf den Bahamas.
Grüße
von GS
noch eine kurze Kleinigkeit zum Thema "Beihilfe Hessen":
Nur in Hessen - sonst bundesweit nirgendwo - gab es seit jeher die sogenannte "Sachleistungsbeihilfe". Freiwillig GKV-versicherte Beamte erhalten damit, wenn sie fleißig Arztrechnungen und Rezepte produzieren und einreichen, im Gegenzug bis zur Hälte ihres Jahresbeitrags "zurück". Die Anführungszeichen deshalb, weil sie nicht darauf sitzenbleiben können, sondern Arzt und Apotheker natürlich beteiligt sein wollen.
Wer Arzt und Apotheker das ganze Jahr nicht sieht, geht in der Sachleistungsbeihilfe allerdings leer aus. So etwas wie "Beitragsrückerstattung infolge Leistungsfreiheit" kennt die hessische Sachleistungsbeihilfe nicht.
Wie gesagt: Das gab es seit jeher nur in Hessen. Und vllt noch in Nassau auf den Bahamas.
Grüße
von GS
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Toll erklärt, GS, danke.
Tatsächlich besteht die Gefahr einer Verbeamtung, da er auf jeden Fall Sport studieren will. Und damit das Ganze nicht damit endet, dass er im Fitnessstudio die Geräte abstaubt, denkt er halt über Lehramt nach. Sporteignungstest ist bestanden aber die größere Hürde ist das Abitur... Das Ganze übrigens in NRW.
Nach dem, was du schreibst, scheidet die große AWV dann aus. Danke für die klare Begründung.
Im Moment favorisiere ich aber folgende Lösung:
- Aufnahme in meine GKV über die Familienversicherung
- Weiterführung der PKV (20%) als Ergänzung zur Beihilfe (kostet ca. 35 Euro mtl.)
- Abrechnung aller Kosten über Beihilfe/PKV (GKV besteht also ohne dass Kosten abgerechnet werden)
- Die GKV kommt dann ins Spiel, wenn er sich als Student einschreibt. Dann kann er sagen, dass er familienversichert ist und muss sich nicht von der Pflichtversicherung befreien lassen oder in die studentische GKV eintreten, richtig?
- Er würde weiterhin im Krankheitsfall nur über Beihilfe/PKV abrechnen.
- Er hätte dann nach Studienabschluss / -abbruch alle Möglichkeiten: Weiterführen der PKV oder Weiterführen der GKV (das ist zumindest meine Annahme)
Wenn das so ist, dann wäre das für mich der Königsweg. Natürlich würde man dann ein paar Jahre 35 Euro mtl. mehr als nötig bezahlen. Aber dafür sind die Leistungen dann in manchen Fällen auch besser. Man hat automatisch eine Auslandskrankenversicherung z.B., auch wenn die sicherlich nicht die Welt kostet.
Und auf diese Weise wäre dann auch eine Anwartschaft überflüssig und er hätte sogar das Eintrittsalter 20 bzw. 21, korrekt?
Tatsächlich besteht die Gefahr einer Verbeamtung, da er auf jeden Fall Sport studieren will. Und damit das Ganze nicht damit endet, dass er im Fitnessstudio die Geräte abstaubt, denkt er halt über Lehramt nach. Sporteignungstest ist bestanden aber die größere Hürde ist das Abitur... Das Ganze übrigens in NRW.
Nach dem, was du schreibst, scheidet die große AWV dann aus. Danke für die klare Begründung.
Im Moment favorisiere ich aber folgende Lösung:
- Aufnahme in meine GKV über die Familienversicherung
- Weiterführung der PKV (20%) als Ergänzung zur Beihilfe (kostet ca. 35 Euro mtl.)
- Abrechnung aller Kosten über Beihilfe/PKV (GKV besteht also ohne dass Kosten abgerechnet werden)
- Die GKV kommt dann ins Spiel, wenn er sich als Student einschreibt. Dann kann er sagen, dass er familienversichert ist und muss sich nicht von der Pflichtversicherung befreien lassen oder in die studentische GKV eintreten, richtig?
- Er würde weiterhin im Krankheitsfall nur über Beihilfe/PKV abrechnen.
- Er hätte dann nach Studienabschluss / -abbruch alle Möglichkeiten: Weiterführen der PKV oder Weiterführen der GKV (das ist zumindest meine Annahme)
Wenn das so ist, dann wäre das für mich der Königsweg. Natürlich würde man dann ein paar Jahre 35 Euro mtl. mehr als nötig bezahlen. Aber dafür sind die Leistungen dann in manchen Fällen auch besser. Man hat automatisch eine Auslandskrankenversicherung z.B., auch wenn die sicherlich nicht die Welt kostet.
Und auf diese Weise wäre dann auch eine Anwartschaft überflüssig und er hätte sogar das Eintrittsalter 20 bzw. 21, korrekt?
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Hallo Wolle18,
ja, das könnt Ihr so machen.
Das Steckenlassen der Fami-Kassenkarte ist übrigens Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (heute abend gelernt )
Gruß
von GS
ja, das könnt Ihr so machen.
Er ist schon drin. Hat Czauderna zuvor schon bestätigt. Wichtig ist natürlich die Fami-Bescheinigung der Kasse vor dem Studienbeginn, um die sonst fälligen studentischen Pflichtbeiträge in KV und PV abzuwenden.Wolle18 schreibt:
Im Moment favorisiere ich aber folgende Lösung:
- Aufnahme in meine GKV über die Familienversicherung
Manche Versicherer bieten hier auch Ausbildungstarife ohne Altersrückstellung. Beides ist dann möglich - Argumente pro/contra wie bei kleiner vs. großer AWV, wenn man die Wahl hat.- Weiterführung der PKV (20%) als Ergänzung zur Beihilfe (kostet ca. 35 Euro mtl.)
Ja, da war ich weiter oben schon etwas voreilig.- Die GKV kommt dann ins Spiel, wenn er sich als Student einschreibt. Dann kann er sagen, dass er familienversichert ist und muss sich nicht von der Pflichtversicherung befreien lassen oder in die studentische GKV eintreten, richtig?
Grundsätzlich kein Problem.- Er würde weiterhin im Krankheitsfall nur über Beihilfe/PKV abrechnen.
Das Steckenlassen der Fami-Kassenkarte ist übrigens Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (heute abend gelernt )
Ja, das passt. Im Idealfall hat der Beihilfetarif für den Fall, dass er nach dem Studium doch etwas ohne Beihilfe macht, aber in der PKV bleiben kann, die Option, ein passendes Krankentagegeld ohne neue Gesundheitsprüfung anzudocken.- Er hätte dann nach Studienabschluss / -abbruch alle Möglichkeiten: Weiterführen der PKV oder Weiterführen der GKV (das ist zumindest meine Annahme)
Nur zu 40 % korrekt. Denn die hinzukommenden 30 Prozentpunkte zum 50%-Bemessungssatz als Aktiver werden nach dem dann erreichten Alter berechnet. Im Ergebnis läge er dann, wenn er mit 27 Beamtenanfänger würde, etwa gleichauf mit einem, der mit 25 Jahren bei 50% Bemessungssatz komplett neu einsteigt.[...] Und auf diese Weise wäre dann auch eine Anwartschaft überflüssig und er hätte sogar das Eintrittsalter 20 bzw. 21, korrekt?
Gruß
von GS
Zuletzt geändert von GS am 09.11.2021, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Ich glaub, jetzt weiß ich alles. Obwohl man diesen Satz wahrscheinlich niemals sagen sollte, wenn es um das Sozialrecht geht...
Und mal sehen, was die Ampelkoalition noch ändern wird.
Vielen Dank für die Hilfe!!
Und mal sehen, was die Ampelkoalition noch ändern wird.
Vielen Dank für die Hilfe!!
Re: Sohn familienversichern für das Studium?
Als hätte ich es geahnt, doch noch eine Frage
Wenn er dann von 20% aud 50% aufstocken will, findet dann auch wieder eine Gesundheitsprüfung statt? Wenn ja, dann müsste man ja sicherheitshalber doch noch eine zusätzliche kleine AWV abschließen. Du sagst ja, dass das nicht viel kostet, aber man dürfte es nicht vergessen. Oder geht es nach dem Motto: Wenn man immer in der PKV geblieben ist, dann gibt es keine Gesundheitsprüfung mehr, auch wenn man von 20 auf 50 Prozent aufstockt? Wäre ja eigentlich logisch, weil es das bei den Eltern, die ja irgendwann von 30% auf 50% aufstocken (wenn die Kinder nicht mehr anrechenbar sind) wahrscheinlich auch nicht gemacht wird.Nur zu 40 % korrekt. Denn die hinzukommenden 30 Prozentpunkte zum 50%-Bemessungssatz als Aktiver werden nach dem dann erreichten Alter berechnet. Im Ergebnis läge er dann, wenn er mit 27 Beamtenanfänger würde, etwa gleichauf mit einem, der mit 25 Jahren bei 50% Bemessungssatz komplett neu einsteigt.[...] Und auf diese Weise wäre dann auch eine Anwartschaft überflüssig und er hätte sogar das Eintrittsalter 20 bzw. 21, korrekt?
Gruß
von GS