Regeln bei vorübergehender Berufsunfähigkeit/Krankentagegeld

Moderator: Czauderna

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liftboy
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Regeln bei vorübergehender Berufsunfähigkeit/Krankentagegeld

Beitrag von liftboy » 13.03.2013, 13:59

Da ich ehrlich gesagt keine Lust habe, mich durch die 100e von Seiten von Vertragsbedingungen zu lesen, bis ich meine Antworten gefunden habe, bitte ich nochmals das Forum um Hilfe.
Ich setze einmal eine Selbständigkeit und eine vorübergehende Berufsunfähigkeit wegen Schmerzen im Knie voraus und habe folgende Fragen in Bezug auf das Krankentagegeld:

1) Muss man während der Krankheitstage zu Hause sein?
2) Muss man erreichbar sein? Wenn ja, wie? Reicht Email?
3) Darf man in den Urlaub fahren, wenn dieser z. B. der Krankheit förderlich ist?

Das sollte es erst einmal gewesen sein. Weitere Fragen kommen dann vielleicht noch.

Danke schon einmal im Voraus!

liftboy
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Beitrag von liftboy » 15.03.2013, 07:01

kann mir keiner helfen? :(

Zur Verdeutlichung: ich bin übrigens in der PKV (hatte ich noch nicht erwähnt, da wir aber im PKV-Forum sind)

Danke für eure Meinungen/Erfahrungen etc.

Puschi
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Beitrag von Puschi » 15.03.2013, 10:18

Hallo,

wir waren sehr lange in der PKV und ich würde aus meiner Erfahrung sagen, dass das vertragsabhängig ist und man keine pauschale Antwort geben kann. Da die PKV ihren Vetrag auch immer gerne etwas interpretiert (und das nicht wirklich zu Gunsten des Versicherten) würde ich mich bei der Kasse selbst und gegebenfalls bei einer Rechtsberatung erkundigen.

Puschi

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 15.03.2013, 12:54

Hallo liftboy,

eine rechtsverbindliche Auskunft kann Dir eh nur Dein Versicherungsunternehmen geben. Sicher ist sicher... :wink:

Gruß
roemer70

liftboy
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Beitrag von liftboy » 15.03.2013, 17:24

ich könnte mir aber vorstellen, dass es hier auch allgemeingültige Regeln geben müsste. Ich meine, die PKV kann mich doch nicht zu Hause festnageln, wenn ich nicht gerade 41 Fieber habe und das Bett hüten sollte, oder?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 15.03.2013, 17:30

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft dann bei der PKV Wunder :)

Und wenn dann Fragen offen sind bezüglich der Umsetzung der Versicherungsbedingungen ist die PKV der beste Ansprechpartner, denn es handelt sich um eine vertragliche Abmachung zwischen Dir und der PKV.

frankenstein
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Re: Regeln bei vorübergehender Berufsunfähigkeit/Krankentage

Beitrag von frankenstein » 23.10.2013, 13:49

liftboy hat geschrieben: Ich setze einmal eine Selbständigkeit und eine vorübergehende Berufsunfähigkeit wegen Schmerzen im Knie voraus und habe folgende Fragen in Bezug auf das Krankentagegeld:

1) Muss man während der Krankheitstage zu Hause sein?
2) Muss man erreichbar sein? Wenn ja, wie? Reicht Email?
3) Darf man in den Urlaub fahren, wenn dieser z. B. der Krankheit förderlich ist?
zu 1) und 2) grundsätzlich musst du erreichbar sein, glaube sogar am Handy/telefon. Zu hause musst du nicht die ganze zeit sitzen, aber wenn du länger woanders unterkommst musst du das kommunizieren. Wenn du vorhast ins Ausland zu fahren, solltest du da aber auf jedenfall rückfragen, wie das ist.
LG

derKVProfi

Re: Regeln bei vorübergehender Berufsunfähigkeit/Krankentage

Beitrag von derKVProfi » 25.10.2013, 17:18

liftboy hat geschrieben:Da ich ehrlich gesagt keine Lust habe, mich durch die 100e von Seiten von Vertragsbedingungen zu lesen,

Sie sind Selbstzahler mit PKV Rückversicherung! Das Schicksal haben Sie selbst gewählt! Die Bedingungen sind nicht 100 Seiten stark! Warum sollte Sie jemand, der davon Ahnung hat, hier kostenfrei Hilfestellung gewähren, wenn Sie mit "keine Lust" argumentieren?

bis ich meine Antworten gefunden habe, bitte ich nochmals das Forum um Hilfe.
Ich setze einmal eine Selbständigkeit und eine vorübergehende Berufsunfähigkeit wegen Schmerzen im Knie voraus und habe folgende Fragen in Bezug auf das Krankentagegeld:

Eine Berufsunfähigkeit ist im Rahmen der PKV nicht versichert, sondern nur eine Arbeitsunfähigkeit! Beides ist im weitesten Sinn vorübergehend!

1) Muss man während der Krankheitstage zu Hause sein?

Ja, es sei sie wäre bei Eintritt der AU woanders und weder reise- noch transportfähig bzw. im Krankenhaus!


2) Muss man erreichbar sein? Wenn ja, wie? Reicht Email?#

Man muss errerichbar sein und zwar per üblichen Kommunikationsmitteln (Telefon bzw. vor allem POST! = Schriftform)! E-Mail ist bei einer PKV eher unüblich!

3) Darf man in den Urlaub fahren, wenn dieser z. B. der Krankheit förderlich ist?

Nein, außer man hat dazu die ausdrückliche Erlaubnis der PKV.
@ franbkenstein: wenn man keine Ahnung hat, bitte auf Dieter hören: "zu 1) und 2) grundsätzlich musst du erreichbar sein, glaube sogar am Handy/telefon. Zu hause musst du nicht die ganze zeit sitzen, aber wenn du länger woanders unterkommst musst du das kommunizieren. Wenn du vorhast ins Ausland zu fahren, solltest du da aber auf jedenfall rückfragen, wie das ist. " = Unsinn!

@liftboy: auch hier gilt die Aussage von Dieter! "ich könnte mir aber vorstellen, dass es hier auch allgemeingültige Regeln geben müsste. Ich meine, die PKV kann mich doch nicht zu Hause festnageln, wenn ich nicht gerade 41 Fieber habe und das Bett hüten sollte, oder?"

Es guibt MB/KT bzw. AVB zur KTG-Versicherung. Da wird solch Unsinn niemals so gereglt sein! Man muss zu Hause sein oder im Krankenhaus. Zu hause könnte der gewöhnliche Aufenthalt oder der Wohnsitz sein!

@ roemer: "eine rechtsverbindliche Auskunft kann Dir eh nur Dein Versicherungsunternehmen geben. " Versicherungsvertreter, -makler oder Versicherungsberater nach § 34e GewO können das auch - sogar Rechtsanwälte wären geeignet!

P.S.: Ich liebe es ja, wenn ganz uralte Beiträge wieder hochgeholt und noch einmal zerkaut werden!

roemer70
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Re: Regeln bei vorübergehender Berufsunfähigkeit/Krankentage

Beitrag von roemer70 » 25.10.2013, 19:01

derKVProfi hat geschrieben:@ roemer: "eine rechtsverbindliche Auskunft kann Dir eh nur Dein Versicherungsunternehmen geben. " Versicherungsvertreter, -makler oder Versicherungsberater nach § 34e GewO können das auch - sogar Rechtsanwälte wären geeignet!
Hallo TM,

verbindlich im Sinne von "zur Not haften die, die Blödsinn erzählt haben", denn der Versicherungsgeber argumentiert ausschließlich mit den Vertragsbedingungen, auch wenn die der Fremdaussage zuwider laufen?
Dann gerne. Aber warum andere (entgeltlich) bemühen, wenn ich den einfachen und nahe liegenden Weg gehen kann - und damit meine ich nicht dieses Forum :wink: ?

Gruß
roemer70

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.10.2013, 13:56

roemer, Du hast Recht, dass man den Versicherer fragen kann. Das ist rechtsverbindlich! Aber ob der mit Bedingungen argumentiert? Also eine PKV?

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