Probleme mit KV
Moderator: Czauderna
Probleme mit KV
Hallo, ich stecke aktuell selbstverschuldet in einem ziemlichen Dilemma. Ich hatte einen medizinischen Notfall in D, bin aktuell allerdings nur über eine KV für Auslandsaufenthalte versichert (zwar auch für Aufenthalte im Heimatland, aber eigentlich nur wenn kein Wohnsitz in D vorliegt). Jetzt ist es so, dass ich zwar hin und wieder im Ausland bin (u. a. auch als Gesellschafter einer Firma), der offizielle Wohnsitz ist aber immer in D geblieben. Nun fordert die KV einen Nachweis darüber, wie lange ich nun schon in D bin, wo der Notfall schliesslich stattfand. Ich gehe davon aus (habe noch nicht reagiert), dass sie eine Meldebescheinigung wollen. Das wird wohl zwangsläufig dazu führen, dass sie die Kostenübernahme (ca. 10.000€ insg.) ablehnen werden. Da in D die KV eine Pflichtversicherung ist, wäre wieder die letzte Versicherung zuständig (private Vers.), soweit ich im Bilde bin. Eigentlich müsste ich dann Beiträge entsprechend nachzahlen, damit sie die Kosten übernehmen, oder? Die Frage ist, ob ich dann von der ausländischen KV die Beiträge zurückerstattet bekomme bzw ab wann ich nachzahlen muss. Was würdet ihr als nächsten Schritt tun, um am Ende möglichst wenig selbst tragen zu müssen? An wen würdet ihr euch wenden? Dass ich für meine Fehler am Ende bezahlen muss ist klar, aber das zu bezahlende „Lehrgeld“ würde ich gerne bestmöglich eingrenzen. Grüße u. Danke für Tipps
Re: Probleme mit KV
Hallo und willkommen im Forum
Um hier etwas Genaues schreiben zu können, benötigen wir doch detailliertere Angaben.
1. Wurde der 1. Wohnsitz in Deutschland abgemeldet?
2. Wenn ja, und überhaupt, bei wem bestand zuletzt in Deutschland eine Krankenversicherung ?
3. Wann genau endete diese Krankenversicherung?
Gruss
Czauderna
Um hier etwas Genaues schreiben zu können, benötigen wir doch detailliertere Angaben.
1. Wurde der 1. Wohnsitz in Deutschland abgemeldet?
2. Wenn ja, und überhaupt, bei wem bestand zuletzt in Deutschland eine Krankenversicherung ?
3. Wann genau endete diese Krankenversicherung?
Gruss
Czauderna
Re: Probleme mit KV
Danke für deine Antwort.
1. Nein, Wohnsitz bestand durchgehend in D.
2. bei einer privaten KV, 2017 endete diese, die Auslands KV läuft seit 2020. 2,5 Jahre war ich wegen größerer persönlicher/familiärer Probleme, die nicht mehr bestehen, ohne Versicherungsschutz.
1. Nein, Wohnsitz bestand durchgehend in D.
2. bei einer privaten KV, 2017 endete diese, die Auslands KV läuft seit 2020. 2,5 Jahre war ich wegen größerer persönlicher/familiärer Probleme, die nicht mehr bestehen, ohne Versicherungsschutz.
Re: Probleme mit KV
Hallo,
sicher wird sich noch der eine oder die andere Experte/in dazu zu Wort melden, aber so, wie geschildert ist der Weg in die GKV nicht möglich. Zuständig wäre hier die PKV. Alternativ, für den Weg in die GKV wäre der Eintritt von Pflichtversicherung (nicht verwechseln mit der Pflicht zur Versicherung) oder ein Anspruch auf Familienversicherung (Voraussetzung dafür, wäre eine Ehefrau und deren Mitgliedschaft in der GKV)
Ob du bei der PKV rückwirkend versichert wirst und damit auch nachzahlen musst, dazu sollte sich ein PKV-Experte/in äußern.
Gruss
Czauderna
sicher wird sich noch der eine oder die andere Experte/in dazu zu Wort melden, aber so, wie geschildert ist der Weg in die GKV nicht möglich. Zuständig wäre hier die PKV. Alternativ, für den Weg in die GKV wäre der Eintritt von Pflichtversicherung (nicht verwechseln mit der Pflicht zur Versicherung) oder ein Anspruch auf Familienversicherung (Voraussetzung dafür, wäre eine Ehefrau und deren Mitgliedschaft in der GKV)
Ob du bei der PKV rückwirkend versichert wirst und damit auch nachzahlen musst, dazu sollte sich ein PKV-Experte/in äußern.
Gruss
Czauderna
Re: Probleme mit KV
Der Wechsel in die GKV ist wichtig, aber nicht akut. Den kann ich nach Eintritt ins Angestelltenverhältnis auch noch über den Sommer vollziehen und vorerst noch 1-2 Monate in die PKV zurückkehren. Primär geht es jetzt um „Schadensbegrenzung“ bzgl der Kosten, die bereits aufgrund der Behandlung existieren.
Re: Probleme mit KV
Hallo,Alfred765 hat geschrieben: ↑11.06.2021, 23:29Der Wechsel in die GKV ist wichtig, aber nicht akut. Den kann ich nach Eintritt ins Angestelltenverhältnis auch noch über den Sommer vollziehen und vorerst noch 1-2 Monate in die PKV zurückkehren. Primär geht es jetzt um „Schadensbegrenzung“ bzgl der Kosten, die bereits aufgrund der Behandlung existieren.
so weit ich über die PKV Bescheid weiß, wird die rückwirkend keine Leistungen übernehmen - bei der GKV ist das etwas anders. die kennt keine Leistungsausschlüsse, da besteht grundsätzlich der volle Leistungsanspruch ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.
Das heißt für dich, so schnell wie möglich den Weg in die GKV zu finden
Gruss
Czauderna
Re: Probleme mit KV
Hab ich denn zumindest die Chance, dass die alte PKV bei Wiederversicherung meine AHB übernimmt?
Re: Probleme mit KV
Hallo Alfred,
wie ist es denn damals dazu gekommen, dass die PKV beendet wurde (2017)? Das erschließt sich mir nicht ganz, denn auch die PKV darf dich nicht in den luftleeren Raum entlassen.
Die PKV müsste nach Kündigung entweder den Nachweis einer Verlegung des ersten Wohnsitzes in das Ausland (Bescheinigung über die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt) verlangt haben oder den Nachweis über den Beginn einer Familien- oder Pflichtversicherung in der GKV. Keinesfalls dürfte sie eine Auslands-Versicherung für Deutschland akzeptiert haben. Wie ist denn das genau gewesen, wie wurde der Austritt bewerkstelligt?
Meine Vermutung aktuell ist, dass du keine rückwirkende Versicherung bekommst, also die Kosten für die aktuelle Behandlung selbst tragen musst und danach nur in die PKV kannst.
Anders wäre es ggf., wenn die PKV eine Schuld daran trifft, dass du deine Versicherung verloren hast.
Viele Grüße
D-S-E
wie ist es denn damals dazu gekommen, dass die PKV beendet wurde (2017)? Das erschließt sich mir nicht ganz, denn auch die PKV darf dich nicht in den luftleeren Raum entlassen.
Die PKV müsste nach Kündigung entweder den Nachweis einer Verlegung des ersten Wohnsitzes in das Ausland (Bescheinigung über die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt) verlangt haben oder den Nachweis über den Beginn einer Familien- oder Pflichtversicherung in der GKV. Keinesfalls dürfte sie eine Auslands-Versicherung für Deutschland akzeptiert haben. Wie ist denn das genau gewesen, wie wurde der Austritt bewerkstelligt?
Meine Vermutung aktuell ist, dass du keine rückwirkende Versicherung bekommst, also die Kosten für die aktuelle Behandlung selbst tragen musst und danach nur in die PKV kannst.
Anders wäre es ggf., wenn die PKV eine Schuld daran trifft, dass du deine Versicherung verloren hast.
Viele Grüße
D-S-E