deshalb mußte nach zwei Jahren der Zahn nun gezogen werden.
Kann man sich da nicht Beim Zahnarzt auf Mägelbehebung Anspruch geltend machen.Sprich den nun nötigen Zahnersatz der Zahnarzt die Kosten trägt ??
private Zahnwurzelbehandlung war mangelhaft
Moderator: Czauderna
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das Problem ist, dass du
1. nachweisen müsstest, dass die damalige Behandlung mangelhaft war
2. nachweisen müsstest, dass diese mangelhafte Behandlung daran schuld ist, dass der Zahn nun gezogen werden musste. Andere Gründe (fortschreitende Erkrankung des Zahnes - sogenannter "schicksalhafter Verlauf" müssen ausscheiden.
beides nachzuweisen dürfte schwer werden.
1. nachweisen müsstest, dass die damalige Behandlung mangelhaft war
2. nachweisen müsstest, dass diese mangelhafte Behandlung daran schuld ist, dass der Zahn nun gezogen werden musste. Andere Gründe (fortschreitende Erkrankung des Zahnes - sogenannter "schicksalhafter Verlauf" müssen ausscheiden.
beides nachzuweisen dürfte schwer werden.