Hallo Experten,
folgende Konstellation stellt sich mir derzeit dar:
Ich bin angestellt und in der PKV, meine Frau ist ebenfalls angestellt und in der GKV.
Der Altersunterschied beträgt 7 Jahre. Ich kann mit 65 in Rente gehen und meine Frau mit 67.
Das macht dann schon neun Jahre Differenz bzgl. Renteneintritt aus.
Nun möchte ich natürlich nicht, dass meine Frau noch 9 Jahre arbeiten muss, während ich zu Hause hocke.
Hört sie beispielsweise mit 60 auf, muss ich meine Frau ja über meine PKV versichern, wenn ich mich nicht täusche.
Wie sieht es denn aus, wenn Sie dann mit 67 Rente bezieht? Ist sie dann über die KVdR versichert, oder muss ich sie weiter über die PKV versichern? Falls dem so ist, gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern?
Ausser, dass sie bis 67 weiterarbeitet
Ich hoffe, das kam halbwegs verständlich rüber!
Besten Dank schonmal vorab für die Infos.
Ciao,Guido
PKV oder GKV der Ehefrau bei Renteneintritt?
Moderator: Czauderna
Hallo,
nein, musst du nicht, also deine Ehefrau in der PKV versichern. Wenn sie aufhört zu arbeiten und keine eigenen Einkünfte mehr hat, dann kann sie sich in der bisherigen GKV-Kasse freiwillig weiter versichern. Grundlage für die Berechnung ihres Krankenversicherungsbeitrages bilden 50% deines Einkommens, maximal 50% der dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze - in 2018 wären das 2.212,50% - was einem ca.-Beitrag von 398,20 € incl.
Pflegeversicherung (kommt auf die Kasse an) entspräche - wohlgemerkt, das wäre der Maximalbeitrag.
Wenn sie sich dagegen in der PKV versichert, dann wäre es wichtig vorher zu prüfen, ob durch die Rentenantragstellung überhaupt eine Beitrittsberechtigung bzw. Beitrittspflicht zur GKV wieder möglich wäre -
Stichwort : Erfüllung der Vorversicherungszeit.
Wenn das dann nämlich nicht möglich wäre, müsste auch sie, nach derzeitiger Rechtslage, als Rentnerin in der PKV verbleiben.
Gruss
Czauderna
nein, musst du nicht, also deine Ehefrau in der PKV versichern. Wenn sie aufhört zu arbeiten und keine eigenen Einkünfte mehr hat, dann kann sie sich in der bisherigen GKV-Kasse freiwillig weiter versichern. Grundlage für die Berechnung ihres Krankenversicherungsbeitrages bilden 50% deines Einkommens, maximal 50% der dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze - in 2018 wären das 2.212,50% - was einem ca.-Beitrag von 398,20 € incl.
Pflegeversicherung (kommt auf die Kasse an) entspräche - wohlgemerkt, das wäre der Maximalbeitrag.
Wenn sie sich dagegen in der PKV versichert, dann wäre es wichtig vorher zu prüfen, ob durch die Rentenantragstellung überhaupt eine Beitrittsberechtigung bzw. Beitrittspflicht zur GKV wieder möglich wäre -
Stichwort : Erfüllung der Vorversicherungszeit.
Wenn das dann nämlich nicht möglich wäre, müsste auch sie, nach derzeitiger Rechtslage, als Rentnerin in der PKV verbleiben.
Gruss
Czauderna
Hi Czauderna,
lieben Dank für die Info
Wenn mein Einkommen zur Berechnung herangezogen wird, kann ich dann auch davon ausgehen, dass später dann entsprechend meine Rente zur Berechnung herangezogen wird und wenn sie dann in Rente geht entsprechend auf ihren Rentenbezug umgeswitcht wird?
Ihr Beitrag würde dann ja stufenweise sinken!?
Ciao, Guido
lieben Dank für die Info
Wenn mein Einkommen zur Berechnung herangezogen wird, kann ich dann auch davon ausgehen, dass später dann entsprechend meine Rente zur Berechnung herangezogen wird und wenn sie dann in Rente geht entsprechend auf ihren Rentenbezug umgeswitcht wird?
Ihr Beitrag würde dann ja stufenweise sinken!?
Ciao, Guido
Hallo,Kewarra hat geschrieben:Hi Czauderna,
lieben Dank für die Info
Wenn mein Einkommen zur Berechnung herangezogen wird, kann ich dann auch davon ausgehen, dass später dann entsprechend meine Rente zur Berechnung herangezogen wird und wenn sie dann in Rente geht entsprechend auf ihren Rentenbezug umgeswitcht wird?
Ihr Beitrag würde dann ja stufenweise sinken!?
Ciao, Guido
es gibt zwei Szenarien dafür:
Voraussetzung wäre natürlich in allen Fälle, dass sie in der GKV verbleibt.
Bis zur Rentenantragstellung wird dein Einkommen mit 50% angerechnet.
Bei Rentenantragstellung wird geprüft ob sie die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner, also die Vorversicherungszeit erfüllt hat.
1. Fall
Sie hat die Vorversicherungszeit erfüllt, wird pflichtversichert (neu heutiger Rechtslage), dein Einkommen spielt dabei keine Rolle mehr, sie zahlt nur noch Beiträge für ihre Rente und ggf. für eine Betrieblich Altersversorgung
2. Fall
Sie hat die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, muss sich demnach freiwillig versichern. Grundsätzlich muss sie dann für alle Einnahmen, also Rente, Betriebsrente und sonstige Einkünfte (lt.Steuerbescheid), wie z.B. Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung Beiträge zahlen. Ob dein Einkommen dann noch angerechnet wird, das ergibt sich aus der Höhe der Einkünfte deiner Ehefrau, d.h. wären die Einnahmen deiner Ehefrau allein schon größer als die Hälfte der dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze, dann spielen deine Einkünfte keine Rolle (nach heutiger Rechtslage)
Gruss
Czauderna