PKV-Mitarbeiter
Moderator: Czauderna
1. Weil ich mir die auch im Alter leisten kann
2. Weil ich mir hier einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst zusammenstellen kann.
3. Weil ich weiß, welche Tarife wo ihre Schwächen und Stärken haben
4. Weil ich die Schadenquotienten und Verläufe gut kenne,
5. Weil ich inzwischen eine hohe Altersrückstellung aufgebaut habe und so mit 50 jetzt 440.- € zahle statt 630.- für die GKV, zu der noch eine Zahnersatz- und Krankenhausversicherung kommen müsste. Der Ausgleich dieser Lücke, würde mich nochmal 100.- € kosten.
6. ich letztere aufgrund inzwischen eingetretener Vorerkrankungen - wenn überhaupt - nur mit Risikozuschlag bekommen würde
7. ich seit 20 Jahren in allen möglichen Positionen in der Leistung beschäftigt bin und mich entsprechend auskenne und vernetzt bin.
8. Die Versorgung mit Hilfsmitteln hier nicht den GKV-Richtlinien unterworfen ist (gilt auch für physikalische Therapie), sprich Brillen gibts und luxuriösere Hörgeräte (brauch ich zwar noch nicht, aber wer weiß
9. Ich keine Angst davor habe, mich mit Ärzten über ihre Abrechnungen zu streiten oder bereits manches im Vorfeld klären kann.
10. Weil ich mir meine Ärzte selber aussuchen kann - Egal ob Kassenarzt oder private.
(11) Schön ist auch die Erstattung aller Arzneimittel, nicht nur verschreibungspflichtiger. Wobei ich das fast nie in Anspruch genommen habe, weil mir der Aufwand dafür zu hoch ist (muss ja vom Arzt verordnet werden, also wieder ein Termin mehr).
Ist halt sehr individuell das ganze. Ich kenne aber auch Kollegen, die ihre Arbeitszeit verkürzen, um vor 55 wieder in die GKV zu kommen.
2. Weil ich mir hier einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst zusammenstellen kann.
3. Weil ich weiß, welche Tarife wo ihre Schwächen und Stärken haben
4. Weil ich die Schadenquotienten und Verläufe gut kenne,
5. Weil ich inzwischen eine hohe Altersrückstellung aufgebaut habe und so mit 50 jetzt 440.- € zahle statt 630.- für die GKV, zu der noch eine Zahnersatz- und Krankenhausversicherung kommen müsste. Der Ausgleich dieser Lücke, würde mich nochmal 100.- € kosten.
6. ich letztere aufgrund inzwischen eingetretener Vorerkrankungen - wenn überhaupt - nur mit Risikozuschlag bekommen würde
7. ich seit 20 Jahren in allen möglichen Positionen in der Leistung beschäftigt bin und mich entsprechend auskenne und vernetzt bin.
8. Die Versorgung mit Hilfsmitteln hier nicht den GKV-Richtlinien unterworfen ist (gilt auch für physikalische Therapie), sprich Brillen gibts und luxuriösere Hörgeräte (brauch ich zwar noch nicht, aber wer weiß
9. Ich keine Angst davor habe, mich mit Ärzten über ihre Abrechnungen zu streiten oder bereits manches im Vorfeld klären kann.
10. Weil ich mir meine Ärzte selber aussuchen kann - Egal ob Kassenarzt oder private.
(11) Schön ist auch die Erstattung aller Arzneimittel, nicht nur verschreibungspflichtiger. Wobei ich das fast nie in Anspruch genommen habe, weil mir der Aufwand dafür zu hoch ist (muss ja vom Arzt verordnet werden, also wieder ein Termin mehr).
Ist halt sehr individuell das ganze. Ich kenne aber auch Kollegen, die ihre Arbeitszeit verkürzen, um vor 55 wieder in die GKV zu kommen.
Sehr aufschlussreich! Oder? Wieviele der o.g. Punkte kann ein über der JAEG Grenze hinausgehend verdienender Otto-Normalverbraucher für eine Entscheidungsfindung in Anspruch nehmen?Bernhard hat geschrieben:1. Weil ich mir die auch im Alter leisten kann
2. Weil ich mir hier einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst zusammenstellen kann.
3. Weil ich weiß, welche Tarife wo ihre Schwächen und Stärken haben
4. Weil ich die Schadenquotienten und Verläufe gut kenne,
5. Weil ich inzwischen eine hohe Altersrückstellung aufgebaut habe und so mit 50 jetzt 440.- € zahle statt 630.- für die GKV, zu der noch eine Zahnersatz- und Krankenhausversicherung kommen müsste. Der Ausgleich dieser Lücke, würde mich nochmal 100.- € kosten.
6. ich letztere aufgrund inzwischen eingetretener Vorerkrankungen - wenn überhaupt - nur mit Risikozuschlag bekommen würde
7. ich seit 20 Jahren in allen möglichen Positionen in der Leistung beschäftigt bin und mich entsprechend auskenne und vernetzt bin.
8. Die Versorgung mit Hilfsmitteln hier nicht den GKV-Richtlinien unterworfen ist (gilt auch für physikalische Therapie), sprich Brillen gibts und luxuriösere Hörgeräte (brauch ich zwar noch nicht, aber wer weiß
9. Ich keine Angst davor habe, mich mit Ärzten über ihre Abrechnungen zu streiten oder bereits manches im Vorfeld klären kann.
10. Weil ich mir meine Ärzte selber aussuchen kann - Egal ob Kassenarzt oder private.
(11) Schön ist auch die Erstattung aller Arzneimittel, nicht nur verschreibungspflichtiger. Wobei ich das fast nie in Anspruch genommen habe, weil mir der Aufwand dafür zu hoch ist (muss ja vom Arzt verordnet werden, also wieder ein Termin mehr).
Ist halt sehr individuell das ganze. Ich kenne aber auch Kollegen, die ihre Arbeitszeit verkürzen, um vor 55 wieder in die GKV zu kommen.
Ist nicht davon auszugehen, dass mit Eintritt in die Altersrente der 'gewöhnliche ' GKV Versicherte im Schnitt weitaus geringere Beiträge zu zahlen hat als ein Privatversicherter? Ihnen wird sicher ein langes und gesundes Leben zu gönnen sein, nur was geschieht, wenn letzteres nicht eintrifft? Und wenn Sie sich darüber keine Sorgen machen (müssen), darf der Leser konstatieren, dass Sie finanziell ausreichend bis zu Ihrem Lebensende abgesichert sind?
In der Tat, eine hochgradig individuelle Entscheidungsfindung.
Gruss
KKA
I.d.R. die hohen Beiträge, zumindest in Relation zur (Durchschnitts)-Rente. In anderen Worten, viele können sich die PKV Beiträge schlichtweg nicht mehr leisten.Thomas3 hat geschrieben:Was sind deren Gründe - nach Jahren in der PKV - vor 55 wieder in die GKV zu wechseln?
P.S.: Danke für die fundierte Antwort!
Gruss
KKA
Ist ein Rentner freiwillig pflichtversichert, werden alle Einkommen als Grundlage für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Dazu gehören die Rente selbst, Einkommen aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge, Kapitallebenesversicherungen, ausl. Renteneinkünfte (hierauf 8,2 %), Arbeitseinkommen, sofern vorhanden. Ist der Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, so können diese Einnahmen anteilig der BMG angerechnet werden.Thomas3 hat geschrieben:Beziehen sich die (zu) hohen Beiträge in Relation zur Altersrente nicht auch auf freiwillig versicherte Rentner in der GKV ? Oder sind die im Alter i.d.R. niedriger als bei der PKV ?
Der Beitrag wird anhand der Beitragsbemessungsgrenze (€ 3825,-- / Stand 2012) ermittelt, maximal jedoch € 592,88 = 15,5 % von der BMG). Der Mindestbeitrag beläuft sich auf € 135,63 (Stand 2012). I.d.R. übernimmt der Rentenversicherungsträger einen Teil ( ca. 7,3 % )des Beitrags (Beitragszuschuß auf Antrag). Die Höhe des tatsächlichen Beitragsaufwands der freiw. Krankenversicherung nimmt keinen Einfluss auf die Zuschusshöhe.
Die Durchschnittsrente liegt z.Zt. bei ca. € 1176,-- /Monat. Daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von € 182,28 (15.5%). Der Zuschuss (7.3% = € 85,84) wird vom RV Träger mit der Rente überwiesen.
Für den 'Durchschnittsrentner' ist die freiwillige Krankenversicherung vergleichsweise deutlich günstiger als eine Privatversicherung.
Gruss
KKA
KKA, bei dem Vergleich darfst Du nicht vom Durschnittsrenter ausgehen. Jemand der den Großteil seines nichtselbständigen Arbeitslebens über der JAEG lag, bekommt auch eine höhere Rente. Eventuell hat er auch einen Kapitalstock aufgebaut oder ererbt, dessen Erträge dann in die Berechnung mit einfließen.
Die Entscheidung, ob eine PKV für einen das richtige ist, ist halt immer eine individuelle.
Die Entscheidung, ob eine PKV für einen das richtige ist, ist halt immer eine individuelle.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Rentner zahlen den allgemeinen Beitragssatz, bundesverfassungsgerichtlich abgesegnet. § 247 SGB V.Poet hat geschrieben:@KKA: Verdammt, Du wirst noch der volle Kassenexperte!!!
Nur ein kleiner Makel: Rentner zahlen nicht den allgemeinen Beitragssatz von 15,5%, sondern den abgesenkten BS von 14,9% (weil kein Anspruch auf KRG besteht). Dann ergibt sich folgende Teilung: 7% RV-Anteil/7,9% Anteil des Versicherten.
nein, weil wenn er nie in die PKV gewechselt ist, sondern in der GKV war, bzw. die 9/10 Regelung erfüllt, dann ist er als Rentner pflichtversichert als KVdR.Bernhard hat geschrieben:KKA, bei dem Vergleich darfst Du nicht vom Durschnittsrenter ausgehen. Jemand der den Großteil seines nichtselbständigen Arbeitslebens über der JAEG lag, bekommt auch eine höhere Rente. Eventuell hat er auch einen Kapitalstock aufgebaut oder ererbt, dessen Erträge dann in die Berechnung mit einfließen.
Right! Stimmt! Richtig! Wir beide und eine Meinung - sensationell!!GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Rentner zahlen den allgemeinen Beitragssatz, bundesverfassungsgerichtlich abgesegnet. § 247 SGB V.Poet hat geschrieben:@KKA: Verdammt, Du wirst noch der volle Kassenexperte!!!
Nur ein kleiner Makel: Rentner zahlen nicht den allgemeinen Beitragssatz von 15,5%, sondern den abgesenkten BS von 14,9% (weil kein Anspruch auf KRG besteht). Dann ergibt sich folgende Teilung: 7% RV-Anteil/7,9% Anteil des Versicherten.
barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Leistungen-Beitraege/Beitraege/BeitraegeRentner/Rentner_20und_20Versorgungsbezieher.html
derKVProfi hat geschrieben:Right! Stimmt! Richtig! Wir beide und eine Meinung - sensationell!!GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Rentner zahlen den allgemeinen Beitragssatz, bundesverfassungsgerichtlich abgesegnet. § 247 SGB V.Poet hat geschrieben:@KKA: Verdammt, Du wirst noch der volle Kassenexperte!!!
Nur ein kleiner Makel: Rentner zahlen nicht den allgemeinen Beitragssatz von 15,5%, sondern den abgesenkten BS von 14,9% (weil kein Anspruch auf KRG besteht). Dann ergibt sich folgende Teilung: 7% RV-Anteil/7,9% Anteil des Versicherten.
Höchst erfreulich!!!
Gruss
KKA
Mitnichten, mein lieber Poet. Ich musste mich mit diesem Thema aufgrund meines langen Auslandaufenthalts beschäftigen .Poet hat geschrieben:@KKA: Verdammt, Du wirst noch der volle Kassenexperte!!!
Und, natürlich, lerne ich aus diesem Forum!! Das SGB beginnt mich vom Leser eines anfänglich als dröge empfundenen Themas zum interessierten 'Mitwisser' zu bekehren.
Such is life!
Gruss
KKA
Ich schrieb ' IST ein Rentner freiwillig pflichtversichert' und habe in meinen Ausführungen ausschließlich darauf Bezug genommen. Soll heißen: 'Wenn dem so ist, tritt folgende Konstellation ein'.Bernhard hat geschrieben:KKA, bei dem Vergleich darfst Du nicht vom Durschnittsrenter ausgehen. Jemand der den Großteil seines nichtselbständigen Arbeitslebens über der JAEG lag, bekommt auch eine höhere Rente. Eventuell hat er auch einen Kapitalstock aufgebaut oder ererbt, dessen Erträge dann in die Berechnung mit einfließen.
Die Entscheidung, ob eine PKV für einen das richtige ist, ist halt immer eine individuelle.
Gruss
KKA