Pflichtvesicherung
Moderator: Czauderna
Pflichtvesicherung
Hallo, ich bin Vollzeit beschäftigt, privat versichert und liege über der Beitragsbemessungsgrenze. Ich werde zukünftig nur noch Teilzeit arbeiten und komme dann unter die Bemessungsgrenze. Ab wann kann ich wieder in die GKV wechseln? Sofort oder muss ich erst 12 Monate unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben?
Danke und Grüße, Kai
Danke und Grüße, Kai
Noch ein Hinweis - auch wenn Du offensichtlich in die GKV zurück möchtest:
Reduziert man die Arbeitszeit auf die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Beschäftigter des Betriebes oder weniger und ist man vorher seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Einkommens versicherungsfrei, kann man weiterhin privat versichert bleiben.
Dazu muss man allerdings einen Antrag bei der GKV stellen.
Grüße, Bernhard
Reduziert man die Arbeitszeit auf die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Beschäftigter des Betriebes oder weniger und ist man vorher seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Einkommens versicherungsfrei, kann man weiterhin privat versichert bleiben.
Dazu muss man allerdings einen Antrag bei der GKV stellen.
Grüße, Bernhard
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- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin 48 J. von daher alles gut soweit. Ich habe noch 2 Fragen. Was ist, wenn ich während der Teilzeittätigkeit doch wieder mehr arbeiten müsste. Endweder, weil das Geld nicht reicht, oder die Firma mich mehr benötigt. Müsste ich, sofern ich unter einem Jahr unter der Bemessungsgrenze gearbeitet habe, wieder in die Private Krankenversicherung? Nehmen die mich dann zu den alten Konditionen und Bedingungen wieder an? Oder sollte ich mich zwischen den beiden Beschäftigungen 1 Monat arbeitslos melden? Wäre ich dann komplett raus aus der GKV? Befreien lassen möchte ich mich nicht. Da ich Kinder mit versichert habe, könnte ich mir das im Teilzeitjob nicht leisten.
Vielen Dank, Kai
Vielen Dank, Kai
Hallo,
also zunächst einmal würde ja Pflichtversicherung eintreten, sagen wir mal zum 01.04.2015 und der Wechsel in die GKV würde erfolgen.
Wenn nun später das Einkommen wieder steigt (den Grund lassen wir mal weg), dann tritt Versicherungsfreiheit erst zum 01.01. des darauf folgenden Kalenderjahres ein, also nicht sofort. Die für die Weiterversicherung in der GKV erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten, die gibt es praktisch nicht mehr, denn wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Krankenkasse kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird muss die GKV Kasse eine Weiterversicherung durchführen. Du siehst, du kannst in der GKV bleiben.
Natürlich darf man bei solchen Fällen nicht vergessen, dass es schon an der jeweiligen Krankenkasse liegt, ein Auge darauf zu haben, dass solche Fallkonstruktionen nicht nur "gebastelt" werden um jemanden in die GKV zu bringen - die Sache muss schon "wasserdicht" , sprich legal sein.
Gruss
Czauderna
also zunächst einmal würde ja Pflichtversicherung eintreten, sagen wir mal zum 01.04.2015 und der Wechsel in die GKV würde erfolgen.
Wenn nun später das Einkommen wieder steigt (den Grund lassen wir mal weg), dann tritt Versicherungsfreiheit erst zum 01.01. des darauf folgenden Kalenderjahres ein, also nicht sofort. Die für die Weiterversicherung in der GKV erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten, die gibt es praktisch nicht mehr, denn wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Krankenkasse kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird muss die GKV Kasse eine Weiterversicherung durchführen. Du siehst, du kannst in der GKV bleiben.
Natürlich darf man bei solchen Fällen nicht vergessen, dass es schon an der jeweiligen Krankenkasse liegt, ein Auge darauf zu haben, dass solche Fallkonstruktionen nicht nur "gebastelt" werden um jemanden in die GKV zu bringen - die Sache muss schon "wasserdicht" , sprich legal sein.
Gruss
Czauderna
Hallo Kai,
der Eintritt der Vericherungsfreiheit bedeutet dann auch nicht, dass Du zurück in die PKV musst, Du kannst das dann nur. Und auch nur, wenn Du ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze verdienst. Ansonsten bleibst Du freiwilliges Mitglied der GKV.
In der PKV angenommen zu den alten Konditionen wirst Du nur, wenn Du das mit einer sog. Anwartschaftsversicherung abdeckst. Ansonsten giltst Du als ein Neuversicherter mit Risikoprüfung und ohne Altersrückstellungen, praktisch also sinnlos.
Und noch ein Hinweis: Wenn Du in die GKV kommst, musst Du Deine PKV innerhalb von drei Monaten kündigen, automatisch geht das nämlich nicht. Da genügt dann ein formloser Antrag mit der Bestätigung Deiner neuen GKV, dass Du pflichtversichert bist.
Grüße, Bernhard
der Eintritt der Vericherungsfreiheit bedeutet dann auch nicht, dass Du zurück in die PKV musst, Du kannst das dann nur. Und auch nur, wenn Du ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze verdienst. Ansonsten bleibst Du freiwilliges Mitglied der GKV.
In der PKV angenommen zu den alten Konditionen wirst Du nur, wenn Du das mit einer sog. Anwartschaftsversicherung abdeckst. Ansonsten giltst Du als ein Neuversicherter mit Risikoprüfung und ohne Altersrückstellungen, praktisch also sinnlos.
Und noch ein Hinweis: Wenn Du in die GKV kommst, musst Du Deine PKV innerhalb von drei Monaten kündigen, automatisch geht das nämlich nicht. Da genügt dann ein formloser Antrag mit der Bestätigung Deiner neuen GKV, dass Du pflichtversichert bist.
Grüße, Bernhard