Pflichtversicherung in GKV bei Abfindung und Teilzeit

Moderator: Czauderna

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Mephisto20
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Pflichtversicherung in GKV bei Abfindung und Teilzeit

Beitrag von Mephisto20 » 02.03.2016, 10:50

Liebe Experten,

Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Abfindungsvertrag unterschrieben
und mein Arbeitsverhältnis endet zur Mitte 2016. In Verbindung hiermit
habe ich eine 50% Teilzeit vom 01.01.2016 bis zum Ausscheiden vereinbart. Gegen Ende Januar schrieb mich nun mein Arbeitgeber an, dass ich unter die Pflichtversicherungsgrenze gerutscht bin und er mich in der GKV angemeldet hat.

Ich könne mich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies kommt für mich allerdings nicht in Frage, da nicht widerrufbar und ich erst Anfang 30 bin.

Da bei mir eine Zahnbehandlung ansteht würde ich, zumindest bis zum Ausscheiden aus meinem aktuellen Berufsverhältnis, gerne in der PKV verbleiben, da die GKV nicht zahlen wird.

Es ist ja noch überhaupt nicht klar, ob ich die Grenze überhaupt unterschreiten werde, da nachfolgendes Arbeitsverhältnis noch nicht fest steht. Außerdem erhalte ich ja auch eine umfangreiche Abfindung, die
mich definitiv über die Grenze bringt.

Gibt es eine Möglichkeit in der PKV zu verbleiben, ohne sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen ?


Danke für die Hilfe !

broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.03.2016, 14:38

Du kannst in der PKV verbleiben. Allerdings musst Du dann doppelt Beiträge zahlen.

Ansonsten geht es nur über die Befreiung von der Versicherungspflicht.

Mephisto20
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Beitrag von Mephisto20 » 03.03.2016, 15:09

das war knapp und bündig.

doppelt zahlen wäre aus meiner sicht nicht optimal.
warum nicht wechsel in die gkv + anwartschaft und ggfs zusatzversicherung.
das sollte doch auf jeden fall günstiger sein.
insbesondere nach der beschäftigungszeit......

ich kann nicht fassen, dass ich nur die alternative habe mich befreien zu lassen und nicht einfach so in der pkv bleiben kann .

daher wird mein weg nun wohl in die gkv gehen ... :x

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.03.2016, 01:56

Hallo,
So ist eben das Gesetz - wenn Krankenversicherungspflichtigen eintritt und man noch keine 55 Jahre alt ist, dann muss man eben in die GKV oder man lässt sich befreien und muss dann eben die Nachteile einer solchen Befreiung in Kauf nehmen.
Was ist das denn für eine Zahnbehandlung und wieviel soll die Kosten .
Gruß
Czauderna

Mephisto20
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Beitrag von Mephisto20 » 04.03.2016, 10:58

Es handelt sich um ein Implantat...
Ca. 2500 EUR

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.03.2016, 13:10

Mephisto20 hat geschrieben:Es handelt sich um ein Implantat...
Ca. 2500 EUR
Hallo,
das ist allerdings heftig - für ein Implantat 2500,00 €.
Ich nehme mal an, dass es sich dabei um die Gesamtbehandlungskosten handelt oder steht der Preis nur für das Implantat allein.
Es kann nämlich durchaus aus, dass sich eine GKV-Kasse bei der Gesamtbehandlung doch zu einem Teil an den Kosten beteiligt, nämlich dem Teil, der sich in Verbindung mit dem Implantat mit dem Bereich Zahnersatz beschäftigt - ich hab da einen Begriff "Supra-Konstruktion 2 oder so ähnlich in der Erinnerung. Vielleicht solltest du dazu mal deinen Zahnarzt befragen.
Gruss
Czauderna

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