PBeaKK-Mitgliedschaft nach Scheidung über 55 Jahre

Moderator: Czauderna

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Ansch
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PBeaKK-Mitgliedschaft nach Scheidung über 55 Jahre

Beitrag von Ansch » 02.08.2016, 15:43

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem ähnlichen Fall wie in diesem Fall
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt72 ... sc&start=0

Weil der Fall von meiner Mutter aber doch ein bisschen anders ist, der oben genannte Fall ja auch schon ein paar Jahre her ist und ich kein eindeutiges Ergebnis rauslesen konnte, wollte ich aber trotzdem ein eigenes Thema erstellen.

Meiner Mutter ist ebenfalls über 55 und war nun seit ca. 20 Jahren bei meinem Vater mitversichert bei der PBeaKK. In der Zeit hat sie bei der Firma von meinem Vater auf 450€-Basis gearbeitet. Davor war sie bereits sowohl privat als auch gesetzlich krankenversichert.

Nach der Trennung hat sie jetzt wieder angefangen Vollzeit zu arbeiten (und arbeitet nebenher noch selbstständig), möchte sich scheiden lassen und müsste dadurch ja zurück in die GKV wenn ich das richtig verstanden habe (Mitgliedsgruppe E ist ja nur für diejenigen, die davor nicht gesetzlich versichert waren?). Sie hat allerdings schon bei mehreren angerufen, die sie alle nicht nehmen, weil sie eben über 55 Jahre alt ist. Ihr Arbeitgeber sagt allerdings auch dass die Gesetzlichen sie nehmen müssten.

Eine private Versicherung wäre (wie auch bei dem oben genannten Fall) finanziell (spätestens in der Rente) nicht machbar.

Daher die Frage: An wen kann man sich mit diesem Problem wenden (niemand scheint verantwortlich zu sein) und gibt es irgendeine Lösung für dieses Problem? Das kann doch kein Einzelfall sein...

Ich wäre für Tipps und Hilfe wahnsinnig dankbar!

Rossi
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Beitrag von Rossi » 03.08.2016, 08:17

Die Mutter hat derzeit keine Chance in die GKV zu kommen. Auch nach der Scheidung wird sich daran nichts ändern, zumindest solange, wie sie in Vollzeit arbeitet.

Alles andere müsste man sehen, vor allen Dingen wo sie zuletzt versichert gewesen ist. War die letzte Versicherung eine GKV oder PKV? Die PostbeaK zählt nicht dazu.

Ansch
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Beitrag von Ansch » 04.08.2016, 13:13

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Sie war zuletzt GVK, dann lange PBeaKK, dann 2 Monate lang wieder GVK (weil sie kurze Zeit eine neue Stelle angenommen hatte, die sie dann aber doch wieder gekündigt hatte - ist aber schon ein bisschen länger als 5 Jahre her) und jetzt eben wieder PBeaKK.

Ändert sich denn die Situation, wenn sie nicht mehr Vollzeit arbeitet (der Vertrag ist vorerst auf ca. 2 Jahre befristet soweit ich weiß)?

Danke für die Hilfe!

Rossi
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Beitrag von Rossi » 05.08.2016, 09:29

Wenn sie die Vollzeitstelle aufgibt, dann darf sie frühestens erst in 2 Jahren 6 Monate und 1 Tag gescieden werden bzw. aus der PBeaK ausscheiden. Wenn es früher ist, dann kommt sie auch nicht in die GKV.

Voraussgeset, dass Sie auch schon länger als 2 Jahre, 6 Monate in Vollzeit arbeitet.

Ansch
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Beitrag von Ansch » 05.08.2016, 12:33

Habe ich das richtig verstanden, dass sie quasi die nächsten 2,5 Jahre verheiratet bleiben muss und danach (sofern sie dann nach den 2,5 Jahren Vollzeit aufhört) in die GKV wechseln kann? Oder fällt sie nach den 2,5 Jahren durch jedes Raster und ist gar nicht mehr versichert?

Und noch eine kurze Frage: Wie sollte sie denn im ersten Schritt konkret vorgehen?

Vielen Dank!

Rossi
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Beitrag von Rossi » 07.08.2016, 21:53

Nun ja, die Klamotte ist sehr kompliziert und ziemlich aussichtslos.

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