Liebes Forum,
ich habe eine recht dringende Frage zu meiner Krankenversicherung. Ich habe bereits mehrere unabhängige Versicherungsmakler um Rückruf gebeten, aber bisher noch nichts gehört.
Ich bin 30 Jahre alt und mit dem Studium fertig geworden. Im Studium war ich die gesamte Zeit studentisch privat versichert. Das hat sich mittlerweile als großer Fehler rausgestellt, aber das soll nicht das Thema sein.
Ich bin nun über eine Zeitarbeitsfirma sozialversicherungspflichtig angestellt, d.h. momentan bin ich in der gesetzlichen KV. Wahrscheinlich kann die Firma meinen Vertrag aus betriebsinternen Gründen nicht verlängern, d.h. dass ich nach Ablauf des Vertrages wieder in die private KV zurück müsste.
Es gibt nun mehrer Varianten, wie es weitergeht:
a) Ich finde ein anschließendes Arbeitsverhältnis mit SV-Pflicht und kann somit in die gesetzliche KV. Das wäre natürlich die beste Möglichkeit.
b) Ich finde keine Anschlussarbeit und muss ALG II beantragen. Die monatlich günstigste Rate bei meiner derzeitigen KV wären 340€/Monat. Da die ARGE 120€ zur KV beisteuern würde, müsste ich den Rest hiervon aus eigener Tasche zahlen.
Jetzt frage ich mich, ob ich nochmal die private KV wechseln soll, in der Hoffnung, dass es einen günstigeren Tarif geben würde. Die Frage ist hierbei jedoch, ob ich mich bei einem Neuabschluss wieder auf längere Sicht vertraglich binden müsste. Ich habe außerdem im Internet nichts dazu gefunden, welche private KV in Frage käme, ohne dass ich persönliche Daten angeben müsste.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass ich, wenn ich keine Anstellung finde, mich im Oktober nochmal an der Uni einschreibe. Könnte ich dann in die gesetzliche oder habe ich da auch die Vorversicherungszeit von 1 Jahr?
Ich wäre superdankbar für jeden Rat.
Beste Grüße,
Excalibur45
Neuvertrag PKV oder lieber bleiben?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 02.05.2014, 19:37
Re: Neuvertrag PKV oder lieber bleiben?
Ein ganz kleines bißchen Recherche, selbst nur bezogen auf dieses Forum, hätte die Frage bereits beantwortet.Excalibur45 hat geschrieben: Ich bin 30 Jahre alt und mit dem Studium fertig geworden. Im Studium war ich die gesamte Zeit studentisch privat versichert. Das hat sich mittlerweile als großer Fehler rausgestellt, aber das soll nicht das Thema sein.
Ich bin nun über eine Zeitarbeitsfirma sozialversicherungspflichtig angestellt, d.h. momentan bin ich in der gesetzlichen KV. Wahrscheinlich kann die Firma meinen Vertrag aus betriebsinternen Gründen nicht verlängern, d.h. dass ich nach Ablauf des Vertrages wieder in die private KV zurück müsste.
NEIN! Es reift § 188 Abs. 4 und damit die obligatorische Anschlussversicherung in der GKV. Ich rate Ihnen tendenziell auch dazu, diesen Weg zu gehen und in der GKV zu bleiben! Ich unterstelle dabei, dass die finanzielle und wirtschaftliche Situation schwierig und die Zukunft ungeklärt ist.
Es gibt nun mehrer Varianten, wie es weitergeht:
a) Ich finde ein anschließendes Arbeitsverhältnis mit SV-Pflicht und kann somit in die gesetzliche KV. Das wäre natürlich die beste Möglichkeit.
b) Ich finde keine Anschlussarbeit und muss ALG II beantragen. Die monatlich günstigste Rate bei meiner derzeitigen KV wären 340€/Monat. Da die ARGE 120€ zur KV beisteuern würde, müsste ich den Rest hiervon aus eigener Tasche zahlen.
Sie sind doch bereits in der GKV und dort bleiben Sie auch? Wieso denken Sie, dass Sie in die PKV zurück kehren müssen?
Zu b) - PKV versicherte Empfänger von Leistungen nach SGB II bekommen den halben Höchstbeitrag zum Basistarif bezuschusst!
Jetzt frage ich mich, ob ich nochmal die private KV wechseln soll, in der Hoffnung, dass es einen günstigeren Tarif geben würde. Die Frage ist hierbei jedoch, ob ich mich bei einem Neuabschluss wieder auf längere Sicht vertraglich binden müsste. Ich habe außerdem im Internet nichts dazu gefunden, welche private KV in Frage käme, ohne dass ich persönliche Daten angeben müsste.
Nun, einen Wechsel des Risikoträgers macht man nicht mal schnell zwischendurch und nicht bei irgendeinem Versicherungsmakler! Man belästigt auch nicht mehrere Versicherungsmakler, es sei man sucht einen. Das sollte man aber unabhängig von einem Versicherungsabschluss machen!
Und einen günstigeren Tarif gibt es grundsätzlich nicht und man bindet sich zwar maxinmal für zwei Jahre, aber diese Bindung gilt nicht wenn man versicherungspflichtig wird.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass ich, wenn ich keine Anstellung finde, mich im Oktober nochmal an der Uni einschreibe. Könnte ich dann in die gesetzliche oder habe ich da auch die Vorversicherungszeit von 1 Jahr?
Es gibt keine Vorversicvherungszeit von einem Jahr, wenn man in der GKV ist und versicherungsfrei wird.
Sie haben Ihr Studium beendet, sind versicherungspflichtiges Mitglied der GKV über eine Anstallung geworden und können nun in der GKV verbleiben. Ihre PKV hätten Sie damals sofort kündigen können und können es nun immer noch. Es gilt § 205 Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
Zu prüfen wäre allerdings, ob und in welcher Form ggf. erworbene Rechte in einer Zusatzversicherung bzw. Anwartschaft erhalten werden können oder sollten. Das kann aber nur durch eine Beratung geklärt werden. Die Frage wäre, ob man abschluss- und provisionsorientiert beraten werden will oder eine sachlich neutrale Beratung gegen ein angemessenes Honorar bevorzugen will!
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Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin nun allerdings reichlich verwirrt. Mir wurde gesagt, dass ich mindestens 1 Jahr bereits in der GKV gewesen sein muss, um in dieser bleiben zu können.
So hat es mir auch die Dame der PKV am Telefon bestätigt. Ein Anruf bei einer GKV hat das gleiche Ergebnis gebracht. Ist es nicht so, dass § 188 Abs. 4 nicht greift, wenn man bisher privat versichert war?
Über die Zeitarbeit war ich jedoch nur 3 Monate angestellt, also kein ganzes Jahr.
Vielleicht zum Verständis: Mein Studium habe ich erst im März 2014 beendet. Ich war - bis auf einige Unterbrechungen wegen Praktika - bereits mein ganzes Leben privat versichert (Beamtenkind).
Eine Anwartschaft kommt eher nicht in Frage, da mein zukünftiges Gehalt für eine PKV kaum reichen wird.
Sehe ich das also richtig, dass 340€ der Mindestbetrag ist? Da ich ALG II als letzten Ausweg sehe und ich ohne ALG II den ganzen Beitrag stemmen müsste, sehe ich hier eben Probleme. Darum frug ich nach Alternativen.
Verstehe ich hier etwas falsch?
P. S.: Belästigt habe ich die Versicherungsmakler nicht. Ich habe lediglich deren Assistentinnen einen Wunsch auf Rückruf hinterlassen. Da dies aber bereits 10 Tage her ist, denke ich, dass ich vergessen wurde.
Ich bin nun allerdings reichlich verwirrt. Mir wurde gesagt, dass ich mindestens 1 Jahr bereits in der GKV gewesen sein muss, um in dieser bleiben zu können.
So hat es mir auch die Dame der PKV am Telefon bestätigt. Ein Anruf bei einer GKV hat das gleiche Ergebnis gebracht. Ist es nicht so, dass § 188 Abs. 4 nicht greift, wenn man bisher privat versichert war?
Über die Zeitarbeit war ich jedoch nur 3 Monate angestellt, also kein ganzes Jahr.
Vielleicht zum Verständis: Mein Studium habe ich erst im März 2014 beendet. Ich war - bis auf einige Unterbrechungen wegen Praktika - bereits mein ganzes Leben privat versichert (Beamtenkind).
Eine Anwartschaft kommt eher nicht in Frage, da mein zukünftiges Gehalt für eine PKV kaum reichen wird.
Sehe ich das also richtig, dass 340€ der Mindestbetrag ist? Da ich ALG II als letzten Ausweg sehe und ich ohne ALG II den ganzen Beitrag stemmen müsste, sehe ich hier eben Probleme. Darum frug ich nach Alternativen.
Verstehe ich hier etwas falsch?
P. S.: Belästigt habe ich die Versicherungsmakler nicht. Ich habe lediglich deren Assistentinnen einen Wunsch auf Rückruf hinterlassen. Da dies aber bereits 10 Tage her ist, denke ich, dass ich vergessen wurde.
Sind Sie versicherungspflichtiges Mitglied einer GKV geworden, als Sie die Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma aufgenommen haben? JA!
Dann greift § 188 Abs. 4 SGB V - die Mitarbeiter der GKV/PKV irren. Die 12 Monatsfrist gemäß § 9.1.1. SGB V greift nicht.
Sie sind GKV und bleiben GKV, es sei Sie würden der freiwilligen Weiterversicherung widersprechen!
Auskünfte holt man IMMER in Schriftform ein!
Dann greift § 188 Abs. 4 SGB V - die Mitarbeiter der GKV/PKV irren. Die 12 Monatsfrist gemäß § 9.1.1. SGB V greift nicht.
Sie sind GKV und bleiben GKV, es sei Sie würden der freiwilligen Weiterversicherung widersprechen!
Auskünfte holt man IMMER in Schriftform ein!