derKVProfi hat geschrieben:Jupez hat geschrieben:Danke, dass ihr das hier so ausführlich diskutiert, ich muss zugeben, dass ich bei den letzten Beiträgen irgendwann ausgestiegen bin.
Ich auch - die tragen eine dauerfehde aus. Das hat alles nichts mehr mit Dir zu tun!
Was ich mitgenommen habe, ist, dass ich jetzt drei Optionen habe:
1.) Kind in der PKV versichern, Strafprämie zahlen,
Nein, weil laut Rossi die GKV für die pflicht zur Versicherung zuständig ist und die PKV das nichts angeht!
Also Strafprämie verwehren, was aber tue ich, wenn die PKV drauf besteht?
der GKV nix sagen (mit dem Risiko, dass die GKV ihre Beiträge bis zum Beginn der PKV später einfordern wird
Quatsch - die fordern nichts ein, weil die PKV Versicherung besteht. das widerspricht doch deiner Aussage im nächsten Absatz?? Kann die GKV jetzt Beiträge nachfordern oder nicht?
, dann müsste ich aber auch die Strafprämie zurückkriegen);
Noch mal Quatsch. Wenn Du die Strafbeiträge zahlst unbd die GKV irgednwann kommen würde und sagen würde ... hier ist noch was zu zaheln, dann bekommst Du gar nichts zurück!
zurückliegenden Arztrechnungen können nicht eingereicht werden
NEIN warum "nein"? Meinst du damit ich bekomme die zurückliegenden Arztrechnungen erstattet oder nicht?
2.) Kind in PKV versichern, Strafprämie verwehren und GKV benachrichtigen, dass ich Beiträge nachzahlen will; zurückliegenden Arztrechnungen können nicht eingereicht werden
Nein! PKV versichern und GKV ist irrelevant! Und ja, zurückliegende Arztrechnungen können NICHT eingereicht werden!
3.)Kind in GKV versichern, GKV Beiträge bis heute nachzahlen und dafür Arztrechnungen rückwirkend einreichen
Nein, geht nicht! Du kannst keine Rechnungen rückwirkend einreichen. GKV ist Sachleistung und Kostenerstattung geht immer nur in der Zukunft!!
Was würdet ihr machen? Ich tendiere derzeit zu 1.)
Ich tendiere zu - entscheide erst einmal, ob Du mit dem Status Selbstzahler an sich klar kommst!
warum sollte ich damit nicht klarkommen?
Du musst das ja auch für Deine Kinder handhaben.
Der Vorteil der GKV ist Sachleistung und Versorgung!
Der Nachteil Selbstzahler ist ständig eigene Entscheidungen treffen müssen in einem Bereich, von dem man mutmaßlich keine bis überhaupt gar keine Ahnung hat. Man ist also Leistungserbingern hoffnungslos ausgesetzt! Und man bleibt auch mal auf Kosten sitzen, weil die nicht versichert waren!
Der Vorteil PKV ist, dass man schneller einen Termin bekommt! Das bekommt man als Kassenpatient auch, wenn man Geld auf den Tisch legt oder die Infrastruktur der Kasse nutzt!
Der Nachteil: weil keine Kindernahcversicherung wegen Fristablauf § 198 VVG kann der Versicherer ablehnen, Zuschläge nehmen und 3 Jahre lang zurücktreten bzw. 10 Jahre anfechten, wenn nicht ALLES im Antrag steht, wonach er fragt (§ 19 ff. VVG)
Na ja viel mehr als die U-Untersuchungen zu kopieren und alle Arztbesuche zu dokumentieren kann ich doch nicht, ob die kleine in 2 oder 3 Jahren DOCH noch - Gott behüte - schwer krank wird weiß ich doch auch nicht
Für Erwachsene müsste man vielleicht andere Überlegungen anstellen, aber wir sprechen hier von einem Kind. Und Kinder empfehle ich immer, wenn es geht, in die GKV zu bringen!
Auch wenn der Vater (als Alleinverdiener) und die Schwester bereits in der PKV sind?
Zu Deinen Alternativen
1. Kind in die PKV und KEINE Strafbeiträge akzeptieren, weil keine Rechtsgrundlage! Pflicht zur Versicherung ist GKV und nicht PKV. Argumentation von Rossi finde ich gut und nachvollziehbar! Müsste rechtlich durchsetzbar sein!
2. Kind in GKV und dann Strafbeiträge
damit meinst du ich muss die zurückliegenden Beiträge der GKV nachzahlen??
Zu 1 und 2: Kosten der Vergangenheit sind Deine Kosten. Die Versicherer haben damit nichts zu tun!
P.S.: Ich würde Dir und der ganzen Familie GKV empfehlen und halte Selbstzahler mit PKV Rückversicherung nicht für den für Dich geeigneten Status! Das ist persönlich und basiert ausschließlich auf dem, was ich hier zur Kenntnis nehmen konnte!