Mitgabe der Alterungsrückstellung - und es geht doch

Moderator: Czauderna

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blue
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Beitrag von blue » 22.11.2013, 18:18

Guten Tag,

in diesem Zusammenhang würde mich interessieren:

Angenommen 2 Versicherte, z. B. 55 Jahre, sind bei der gleichen PKV im gleichen Traif.

Ich gehe davon aus, das beide, sozusagen, in der "55-Jahre Geminschaft" (Kohorte ?!) sind.


Der Versicherte 1 ist bereits seit 20 Jahren in dem Tarif

Der Versicherte 2 erst 5 Jahre.


Dann zahlt doch 1 weniger ??

Heisst das nicht, dass eh eine getrennte Betrachtung der Versicherten, auch innerhalb eines Tarifes, erforderlich ist ??

Vielen Dank !!


Gruss

blue

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 23.11.2013, 13:41

[quote="blue"]in diesem Zusammenhang würde mich interessieren:

Angenommen 2 Versicherte, z. B. 55 Jahre, sind bei der gleichen PKV im gleichen Traif.

Ich gehe davon aus, das beide, sozusagen, in der "55-Jahre Geminschaft" (Kohorte ?!) sind.


Der Versicherte 1 ist bereits seit 20 Jahren in dem Tarif

Der Versicherte 2 erst 5 Jahre.


Dann zahlt doch 1 weniger ??

Heisst das nicht, dass eh eine getrennte Betrachtung der Versicherten, auch innerhalb eines Tarifes, erforderlich ist ??
/quote]

Wenn die Tarife mit Alterungsrückstellung, als nach Art der Lebensversicherung, kalkuliert sind, dann zahlt Nr. 1 weniger Beitrag als Nr. 2, weil er ja bereits 15 jahre lang mehr aufs Alter eingezahlt hat.

Nein, innerhalb eines Tarifs sind keine unterschiedlichen Betrachtungen notwendig. Beide müssen ab heute bis zum statistischen Lebensende den gleichen Betrag für Leistung aufbringen. Bei Nr. 1 ist nur die Anrechnung aus bereits bezahlten "Guthaben" höher!

Ein Unterschied ergibt sich nur, wenn die beiden jetzt AR mitnehmen würden. Nr. 1 nimmt mehr mit, als Nr. 2 - individuell eben!

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