Langjährig verkehrt auf Beihilfetarif gewesen - nun krank

Moderator: Czauderna

Antworten
jokurt
Beiträge: 1
Registriert: 03.03.2014, 19:51

Langjährig verkehrt auf Beihilfetarif gewesen - nun krank

Beitrag von jokurt » 11.03.2014, 17:19

Eine Bekannte war vor vielen Jahren beihilfeberechtigt PKV-versichert. Nach dem Ausscheiden aus der Beihilfeberechtigung machte sie aber NICHTS, zahlte weiter ihre Beiträge, nahm keine Leistung in Anspruch. Mittlerweile ist sie über 55.
Nun kam sie notfallmäßig schwerkrank ins Krankenhaus und ist dort seit Wochen. Operationen, Reha.
Bisher hat sie nichts von der Versicherung gehört - aber was sollte sie nun tun? Was kommt auf sie zu?
Geld hat sie sehr wenig.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 11.03.2014, 18:26

Die Restkosten-/Quotenabsicherung der PKV kann man nur innerhalb von 6 Monaten nach Entfall der Beihilfe im Sinne eines Kontrahierungszwanges aufstocken. § 199 VVG

Das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 ist aber vorhanden. Wie das Ergebenis sein wird, lässt sich so nicht sagen, da die Vorerkrankungen nicht detailliert bekannt sind.

Ich kann jetzt auch nicht sagen, ob Standard- oder Basistarif hier angezeigt sind. Tendenziell neige ich immer zum Basistarif, wenn ich wenig Geld höre, weil der die Härtefallregelungen der GKV kennt.

Wenn Sie hilfebedürftig ist, und sei es alleine wegen des Beitrages zum Basitarif, dann bekommt Sie eine Halbierung, wenn die Hilfebedürftigkeit vom Amt bestätigt wird (SGB II/SGB XI hartz IV/Grundleistung Job-Center/Sozialamzt). Im schlimmsten Fall auch noch einen Zuschuss zur verbleibenden Hälfte.

Das Kind ist im Brunnen, und zwar richtig. Nicht kümmern führt als PKV-Versicherter immer in die katastrophe!

P.S.: Hier ist Eile angesagt, weil die Kosten vor Änderung, die nihht gedeckt sind, die bleiben an Ihr hängen. Rückwirkend geht da nichts!

Also die PKV direkt ansprechen oder qualifizierte Menschen beauftragen (die muss man dann aber auch bezahlen)!

Imhoff
Beiträge: 6
Registriert: 20.03.2014, 11:27

Beitrag von Imhoff » 02.04.2014, 12:09

Ich kann mich da nur anschließen, abwarten wäre fatal, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass sich auch die Rehaklinik um eine Kostenzusage kümmert und dann sehr schnell drauf kommen wird, dass keine vollständige Versicherung vorliegt. Es wird sich sicherlich eine Lösung finden lassen, aber ohne eine zusätzliche finanzielle Belastung wird das wohl nicht abgehen. In jedem Falle würde ich auch beim Sozialamt, bzw. beim Amt für Grundsicherung nachfragen, ob es hier einen Anspruch auf Hilfe gibt.

Antworten