Kündigung PKV ohne Küdigung PV

Moderator: Czauderna

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Walter62
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Kündigung PKV ohne Küdigung PV

Beitrag von Walter62 » 24.09.2019, 14:10

Hallo,
im Zusammenhang meiner Anfrage bezüglich der Familienversicherung meines Mannes nach Aufgabe der Selbständigkeit hat sich folgende Frage ergeben.
Bei Kündigung der PKV und Übergang in die Familienversicherung bekäme er in der Pflegeversicherung 2 Jahre keine Leistungen bedingt durch die 2 jährige Wartezeit.
Das möchten wir natürlich vermeiden.
Daher die Frage, kann man die PKV kündigen oder beitragfsrei stellen ,die Pflegeversicherung aber für diese 2 Jahre weiterführen?

Czauderna ist der Meinung das geht, sich aber nicht sicher.
Vielleicht ist ja hier jemand, der es genau weiß, bzw. wie man diese 2-Jahreslücke schließen kann.

Vielen Dank
LG Renate

dk41282
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Re: Kündigung PKV ohne Küdigung PV

Beitrag von dk41282 » 24.09.2019, 16:42

Meiner Meinung nach kommt es zu keiner 2-jährigen Wartezeit.

Die Zeiten einer privaten Pflegeversicherung als Vorversicherungszeit werden ja berücksichtigt, wenn die private Pflegeversicherung wegen Eintritt von Versicherungspflicht oder von Familienversicherung gekündigt wird (§205 Abs.2 VVG). Die Zeit der bis zum Beginn der Versicherungspflicht ununterbrochenen in der privaten Pflegeversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten wird angerechnet.

Also wenn dein Mann zum 01.01.2020 in die Familienversicherung der GKV wechselt und von 01.01.2010 bis 31.12.2019 privat oder gesetzlich versichert war, sind die Leistungsvoraussetzungen des 33 Abs. 2 SGB XI erfüllt.

Czauderna
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Re: Kündigung PKV ohne Küdigung PV

Beitrag von Czauderna » 24.09.2019, 17:01

dk41282 hat geschrieben:
24.09.2019, 16:42
Meiner Meinung nach kommt es zu keiner 2-jährigen Wartezeit.

Die Zeiten einer privaten Pflegeversicherung als Vorversicherungszeit werden ja berücksichtigt, wenn die private Pflegeversicherung wegen Eintritt von Versicherungspflicht oder von Familienversicherung gekündigt wird (§205 Abs.2 VVG). Die Zeit der bis zum Beginn der Versicherungspflicht ununterbrochenen in der privaten Pflegeversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten wird angerechnet.

Also wenn dein Mann zum 01.01.2020 in die Familienversicherung der GKV wechselt und von 01.01.2010 bis 31.12.2019 privat oder gesetzlich versichert war, sind die Leistungsvoraussetzungen des 33 Abs. 2 SGB XI erfüllt.
Hallo,
ich hatte ja schon im Nachbarthread das BSG-Urteil genannt - hier noch mal etwas ausführlicher dazu - https://www.wissen-private-krankenversi ... rsicherung
Danach wird eben die PKV-Pflegeversicherung nicht angerechnet.
Gruss
Czauderna

Walter62
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Re: Kündigung PKV ohne Küdigung PV

Beitrag von Walter62 » 24.09.2019, 18:12

Hallo,
es ist genau so wie Czauderna schreibt.
ich habe mir dieses Urteil des BSG genau angesehen.
Demnach ist es so, dass bei einem Wechsel von der PKV in die Familienversicherung des Ehepartners bis zum Erhalt von Leistungen aus der Pflegekasse 2 Jahre Wartezeit erfüllt sein müssen.
Anders ist es, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, da hier direkt wieder Versicherungspflicht besteht entfällt die Wartezeit.
Ich glaube, dass viele hier im Forum, die die Rückkehr in die GKV über die Familienversicherung planen, sich dieses Sachverhalts nicht bewußt sind.
LG
Renate

Czauderna
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Re: Kündigung PKV ohne Küdigung PV

Beitrag von Czauderna » 27.09.2019, 17:58

Hallo renate,
leider ist es nicht so, wie Czauderna, also ich, geschrieben hat - seit dem 01.01.2019 werden PKV-Zeiten in der Pflegeversicherung anerkannt bei Familienversicherung - hier gibt es Näheres dazu - viewtopic.php?f=12&t=15914&p=100330#p100330.
Auch hier ein soory von mir, hatte icch nicht bislang gewusst oder eben überlesen.
Gruss
Czauderna

Apolon
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Re: Kündigung PKV ohne Küdigung PV

Beitrag von Apolon » 23.02.2020, 01:19

Noch eine kleine Ergänzung zu dieser Frage:
kann man die PKV kündigen, die Pflegeversicherung aber für diese 2 Jahre weiterführen?
Bei Kündigung der PKV, endet auch die Pflegepflichtversicherung!

Eine Pflegezusatz-Versicherung kann man allerdings weiter führen!

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