Krankentagegeld und Urlaub

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AP5617
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Krankentagegeld und Urlaub

Beitrag von AP5617 » 25.07.2018, 18:57

Hallo,
kann man während des Bezuges von Krankentagegeld Urlaub machen?
Laut Versicherungsbedingungen erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Deutschland und es besteht keine Leistungspflicht, wenn man sich nicht an seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufhält.
Falls man während des Bezuges von KTG keinen Urlaub machen darf, kann man das KTG während des Urlaubs "ruhen" lassen?

Vielen Dank für ein paar Infos.

RHW
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Beitrag von RHW » 27.07.2018, 08:51

Hallo,

entscheidend sind die Regelungen des abgeschlossenen Vertrages inkl. der Versicherungsbedingungen. Ggf. sind auch an verschiedenen Stellen wesentliche Bedingungen vorgegeben.

Zum Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" hier eine kleine Orientierung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6 ... Aufenthalt

Ggf. kann auch wesentlich sein, wenn die Versicherung eine Begutachtung bei einem Arzt terminiert und man dieser (z.B. wegen eines Urlaubs) nicht Folge leistet.

Wie sind die Leistungen für Behandlungen im Urlaub geregelt? Bestehende Erkrankungen können ausgeschlossen sein. Auf jeden Fall auch klären, welchen räumlichen Bereich der Versicherungsschutz umfasst (der größte Teil der Türkei gehört z.B. zu Asien).

Gruß
RHW

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