Hallo,
wir sind unverheiratet und fragen uns, wie unser baldiges Kind versichert wird. Könnte das jemand kommentieren?
Vater ist Mehr-Verdiener.
Für diese Fälle:
(1) beide PKV
Kind wahrscheinlich bei Mutter-Versicherung, ebenfalls PKV. Korrekt?
(2) Mutter PKV, Vater GKV
wie ist es hier? Kann Kind in die kostenlose Familien-GKV des Vaters? Wären wir verheiratet, wäre es ja so.
Besten Dank,
Kind versichern wenn Mutter PKV, Vater GKV (unverheiratet)
Moderator: Czauderna
Re: Kind versichern wenn Mutter PKV, Vater GKV (unverheiratet)
GrussAndi999 hat geschrieben: ↑10.11.2019, 21:22Hallo,
wir sind unverheiratet und fragen uns, wie unser baldiges Kind versichert wird. Könnte das jemand kommentieren?
Vater ist Mehr-Verdiener.
Für diese Fälle:
(1) beide PKV
Kind wahrscheinlich bei Mutter-Versicherung, ebenfalls PKV. Korrekt?
ja, korrekt, wobei es in der PKV meines Wissens nach keine kostenlose Familienversicherung gibt. So gesehen könnte es auch die PKV des Vaters sein - meine ich
(2) Mutter PKV, Vater GKV
wie ist es hier? Kann Kind in die kostenlose Familien-GKV des Vaters? Wären wir verheiratet, wäre es ja so.
nein, wenn nicht verheiratet geht keine Familienversicherung - das wäre nur dann möglich, wenn es umgekehrt wäre - also Mutter in GKV und Vater in PKV.
Wenn verheiratet ginge die Familienversicherung auch nur dann, wenn Mutter (PKV) entweder unter der Bemessungsgrenze verdienen würde und wenn nicht, wenn der Vater in der GKV ein höheres Einkommen als die Mutter hätte.
Besten Dank,
Czauderna
Re: Kind versichern wenn Mutter PKV, Vater GKV (unverheiratet)
Hallo Günter,
bist Du Dir hierin
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch - dann aber gewaltig
Grüße
von GS
* von Wohnsitz im Ausland, eigenes Kindereinkommen > Bezugsgrößensiebtel etc. natürlich abgesehen
bist Du Dir hierin
sicher? Was* spricht dagegen, wenn ein GKV-versicherter Elternteil sein Kind seiner Kasse zur Familienversicherung anmeldet? Selbst wenn der andere, nicht mit ihm verheiratete Elternteil PKV-versichert ist und mehr verdienen sollte?nein, wenn nicht verheiratet geht keine Familienversicherung - das wäre nur dann möglich, wenn es umgekehrt wäre - also Mutter in GKV und Vater in PKV.
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch - dann aber gewaltig
Grüße
von GS
* von Wohnsitz im Ausland, eigenes Kindereinkommen > Bezugsgrößensiebtel etc. natürlich abgesehen
Re: Kind versichern wenn Mutter PKV, Vater GKV (unverheiratet)
Hallo GS
du hast vollkommen recht, da habe ich falsch gelegen mit meiner Aussage - Asche über mein Haupt. Natürlich kann in einem solchen Fall auch der GKV versicherte Vater (ledig) sein eigenes Kind familienversichern und das sogar ohne Berücksichtigung des Einkommens der PKV-versicherten Mutter.
Nicht Du, ich habe auf dem Schlauch gestanden - vielen Dank für deinen Hinweis.
Gruss
Günter
du hast vollkommen recht, da habe ich falsch gelegen mit meiner Aussage - Asche über mein Haupt. Natürlich kann in einem solchen Fall auch der GKV versicherte Vater (ledig) sein eigenes Kind familienversichern und das sogar ohne Berücksichtigung des Einkommens der PKV-versicherten Mutter.
Nicht Du, ich habe auf dem Schlauch gestanden - vielen Dank für deinen Hinweis.
Gruss
Günter
Re: Kind versichern wenn Mutter PKV, Vater GKV (unverheiratet)
Hallo Andi999,
wenn die PKV bei dem Betreffenden noch nicht so lange besteht, kann es bei der Nachversicherung der Kinder Probleme geben. Im Kleingedruckten gibt es zum Thema Nachversicherung von Angehörigen meistens eine Frist von ca. 8 Monaten. Wenn die PKV-Versicherung für den Elternteil noch nicht so lange besteht, gibt es häufig wesentliche Nachteile bei der Nachversicherung. Ggf. kann es dann auch Probleme bei den Kosten der Geburt für die Mutter und das gesunde Neugeborene geben. Den Zeitraum kann jedes Unternehmen selbst bestimmen. Am besten die Frist im Vertrag selbst genau durchlesen!
Wenn das Kind zunächst kostenlos familienversichert in der GKV wird, endet ggf.mit dem Tag der Heirat die kostenlose Familienversicherung. Es entsteht dann eine eigene Mitgliedschaft in der GKV für ca. 200 Euro monatlich. Staattdessen kann auch ein Antrag in der PKV mit den entsprechenden Gesundheitsfragen gestellt werden. Die PKV schaut dann, welche Nachversicherungsregeln laut Vertrag gelten und berechnet ggf. den Beitrag anhand der Gesundheitsfragen.
Gruß
RHW
wenn die PKV bei dem Betreffenden noch nicht so lange besteht, kann es bei der Nachversicherung der Kinder Probleme geben. Im Kleingedruckten gibt es zum Thema Nachversicherung von Angehörigen meistens eine Frist von ca. 8 Monaten. Wenn die PKV-Versicherung für den Elternteil noch nicht so lange besteht, gibt es häufig wesentliche Nachteile bei der Nachversicherung. Ggf. kann es dann auch Probleme bei den Kosten der Geburt für die Mutter und das gesunde Neugeborene geben. Den Zeitraum kann jedes Unternehmen selbst bestimmen. Am besten die Frist im Vertrag selbst genau durchlesen!
Wenn das Kind zunächst kostenlos familienversichert in der GKV wird, endet ggf.mit dem Tag der Heirat die kostenlose Familienversicherung. Es entsteht dann eine eigene Mitgliedschaft in der GKV für ca. 200 Euro monatlich. Staattdessen kann auch ein Antrag in der PKV mit den entsprechenden Gesundheitsfragen gestellt werden. Die PKV schaut dann, welche Nachversicherungsregeln laut Vertrag gelten und berechnet ggf. den Beitrag anhand der Gesundheitsfragen.
Gruß
RHW
Re: Kind versichern wenn Mutter PKV, Vater GKV (unverheiratet)
ob verheiratet oder nicht - das Kind kann bei einem der beiden in der PKV versichert werden.
Wenn ein Elternteil den Beamtenstatus hat, würde ich diesen empfehlen.
Unverheiratet - habt ihr die Wahl.(2) Mutter PKV, Vater GKV
wie ist es hier? Kann Kind in die kostenlose Familien-GKV des Vaters? Wären wir verheiratet, wäre es ja so.
Verheiratet
Wenn das Einkommen der PKV-Versicherten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und auch über dem Einkommen des Ehegatten/Ehegattin der in der GKV versichert ist, gibt es keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Mitgliedschaft in der GKV. (Kosten um die 200 € in der GKV)
Also würde es sich lohnen das Kind privat zu versichern, da die Leistungen besser sind.
In allen anderen Fällen kann das Kind in die Familienversicherung des GKV-Versicherten.