Angenommen jemand schliesst (=unterschreibt) eine krankenhaus-krankenzusatzversicherung am 07.06.2019 ab.
Der Laufzeitbeginn sei der 01.07.2019. Nach Ende der 3-monatigen Wartefrist beginnt der offizielle
Versicherungsschutz dann am 01.10.2019
Zum Zeitpunkt der Unterschrift hat der Vers-Kunde keine Kenntnis von Krankheiten.
Jetzt stellt sich am
a) 18.06.2019
b) 18.08.2019
bei einem Medizincheck heraus, dass er ein Magengeschwür hat.
Fragen:
1. Kann die Krankenversicherung dann in beiden Fällen a+b noch nachträglich den Magen vom Versicherungsschutz ausnehmen?
2. Kann die Krankenversicherungen dann in beiden Fällen a+b für die Behandlungskosten, die nach dem 01.10.2019 entstehen die Kostenübernahme verweigern?
Peter
Kenntnisdatum, Gesundheitsfragen und Versschutz
Moderator: Czauderna
Re: Kenntnisdatum, Gesundheitsfragen und Versschutz
Du irrst, maßgebend ist nicht das Datum des Vertragsabschlusses, sondern der ausgehändigte Versicherungsschein und darin ist vermerkt wann der Versicherungsschutz beginnt.
Und bis zu diesem Tag, besteht kein Versicherungsschutz.
Sollte davor ein Leiden auftreten, wie z.B. ein Magengeschwür, wird der Vertrag storniert.