Unterzieht sich eine Privatpatientin einem Gentest, weil in ihrer Familie schon mehrere Menschen an Krebs erkrankt sind, so kann sie die Kosten dafür nicht automatisch von der Krankenversicherung erstattet bekommen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 13 S 131/12). Der Gentest gehöre weder zu den Heilbehandlungen noch zu den Vorsorgeuntersuchungen.
Kein Geld für Gentest
Moderator: Czauderna
Kein Geld für Gentest
test.de/Krankenversicherung-Kein-Geld-fuer-Gentest-auf-Krebs-4570279-0/
Re: Kein Geld für Gentest
Korrekte, oder inakzeptable Entscheidung? Was meint Ihr?CiceroOWL hat geschrieben:http://www.test.de/Krankenversicherung- ... 4570279-0/
Unterzieht sich eine Privatpatientin einem Gentest, weil in ihrer Familie schon mehrere Menschen an Krebs erkrankt sind, so kann sie die Kosten dafür nicht automatisch von der Krankenversicherung erstattet bekommen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 13 S 131/12). Der Gentest gehöre weder zu den Heilbehandlungen noch zu den Vorsorgeuntersuchungen.
Gruss
KKA
Der PKV-Verband hat einen Rahmenvertrag mit dem Deutschen Konsortium für familiären Brust- und Eierstockkrebs, zu dem sich die universitären Spezialzentren zusammengeschlossen haben.
Versicherer, die dem Vertrag beigetreten sind, erstatten den Frauen die Kosten für den Gentest und auch für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Die vorbeugende Brust-Amputation wird von der Vereinbarung nicht erfasst.
aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/mamma-karzinom/article/840587/brustkrebs-risiko-gentest-meist-kassenkosten.html
Gruß Bully
Versicherer, die dem Vertrag beigetreten sind, erstatten den Frauen die Kosten für den Gentest und auch für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Die vorbeugende Brust-Amputation wird von der Vereinbarung nicht erfasst.
aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/mamma-karzinom/article/840587/brustkrebs-risiko-gentest-meist-kassenkosten.html
Gruß Bully
Re: Kein Geld für Gentest
Da gibt es kein richtig oder falsch.KKA hat geschrieben:Korrekte, oder inakzeptable Entscheidung? Was meint Ihr?CiceroOWL hat geschrieben:http://www.test.de/Krankenversicherung- ... 4570279-0/
Unterzieht sich eine Privatpatientin einem Gentest, weil in ihrer Familie schon mehrere Menschen an Krebs erkrankt sind, so kann sie die Kosten dafür nicht automatisch von der Krankenversicherung erstattet bekommen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 13 S 131/12). Der Gentest gehöre weder zu den Heilbehandlungen noch zu den Vorsorgeuntersuchungen.
Gruss
KKA
Pro Kostenübernahme: Risiken werden frühzeitig erkannt und können ggf. besser überwacht werden und im Falle der Erkrankung früh behandelt werden
Kontra Kostenübernahme: Stellt nur ein Risiko fest und keine Erkrankung. Kann in dem Bereich durch die gesetzliche Krebsvorsorge ebenfalls erkannt werden.
Zusätzlich werden labile Menschen mit zusätzlichen Sorgen und Nöten belastet bei denen aber nicht feststeht das die Erkrankung zum Ausbruch kommen kann (Was unter Umständen psychische Erkrankungen hervorbringen kann)
1. es gibt einen Vertrag zwischen dem Versicherten und der PKV!
2. der Leistungsumfang ist dort definiert. Durch den Verzicht auf die ordentliche Kündigung ist eine Änderungskündigung ausgeschlossen. § 203.3 VVG kann hier Veränderungen im ganz engen Rahmen ermöglichen!
3. wenn ein Versicherer Kosten erstattet, die nicht versichert sind, und er es aus Überschüssen finanziert und das transparent und offen macht, dann ist das nett!
Erstattet er es aus Beiträgen ist das Veruntreuung! Dazu gibt es auch einen Urteil.
Die Diskussion ist müßig, weil es sehr wohl Tarife gibt, die so umfassende Vorsorgeuntersuchungen abdecken - andere leisten nur nach gesetzlich eingeführten Programmen (Mindeststandard laut MBKK!)!
2. der Leistungsumfang ist dort definiert. Durch den Verzicht auf die ordentliche Kündigung ist eine Änderungskündigung ausgeschlossen. § 203.3 VVG kann hier Veränderungen im ganz engen Rahmen ermöglichen!
3. wenn ein Versicherer Kosten erstattet, die nicht versichert sind, und er es aus Überschüssen finanziert und das transparent und offen macht, dann ist das nett!
Erstattet er es aus Beiträgen ist das Veruntreuung! Dazu gibt es auch einen Urteil.
Die Diskussion ist müßig, weil es sehr wohl Tarife gibt, die so umfassende Vorsorgeuntersuchungen abdecken - andere leisten nur nach gesetzlich eingeführten Programmen (Mindeststandard laut MBKK!)!