Folgender Fall: Eine PKV machte gerichtlich einen angeblichen Beitragsrückstand
geltend u. verwendete eindeutig zweckbestimmte Beitragszahlungen des
Versicherten widerrechtlich und ohne jede Information für nicht nachgewiesene
Rechtskosten.
Das Gericht wies die Forderung der PKV später als unbegründet kostenpflichtig zurück.
Die PKV erteilte dem Versicherten für die rechtswidrig verwendeten Beitragszahlungen
erst erheblich verspätet Gutschrift.
FRAGE: Hat der VN nach dem Verlauf ohne weiteres Anspruch auf Verzugszinsen
(5 % üb. Basiszinssatz)? Ab wann?
Geltendmachung Verzugszinsen
Moderator: Czauderna
Hast du denn "mehr bezahlt" oder wurden die Beiträge nur buchhalterisch für Rechtsmittel verwandt? Die Gutschrift spricht ja eher für eine Überzahlung deinerseits. Der Sachverhalt ist mir jedoch noch nicht ganz klar geworden.
Wenn du tatsächlich mehr zahlen musstest würde ich versuchen Verzugszinsen einzufordern. Die 5% nach BGB würde ich hier auch ansetzen.
Wenn du tatsächlich mehr zahlen musstest würde ich versuchen Verzugszinsen einzufordern. Die 5% nach BGB würde ich hier auch ansetzen.