Hallo zusammen,
es geht um das Aktenzeichen 9 U 138/19.
Dazu 2 Fragen, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.
Kann ich auch als jetzt GKV- Versicherter mir Hoffnung machen,
von meinen damaligen Beiträgen zur PKV was zurück zu bekommen?
Oder lohnt es die Mühe nicht, weil fast aussichtslos und zu teuer?
Habe keine Rechtschutz.
Besten Dank schonmal
Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19
Moderator: Czauderna
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Re: Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19
Hallo,
nein, denn dieses Urteil ist gegenüber einer privaten KV ergangen. Es hat keine Auswirkung auf die Versicherung gegenüber einer gesetzlichen KK. Für die gesetzlichen KK gelten andere Gesetze und hier wären auch die Sozialgerichte und nicht das Landgericht zuständig.
MfG
ratte1
nein, denn dieses Urteil ist gegenüber einer privaten KV ergangen. Es hat keine Auswirkung auf die Versicherung gegenüber einer gesetzlichen KK. Für die gesetzlichen KK gelten andere Gesetze und hier wären auch die Sozialgerichte und nicht das Landgericht zuständig.
MfG
ratte1
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Re: Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19
Ich glaub ich wurde falsch verstanden.
Ich war bis Ende 2017 in der PKV.
Ich war bis Ende 2017 in der PKV.
Re: Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19
stimmt
ratte1