Erfahrungen mit europäischer KV
Moderator: Czauderna
Erfahrungen mit europäischer KV
Hallo,
ich hab im aktuellen Focus über sogenannte "europäische Krankenversicherungen" gelesen.
Man versichert sich also über ein ausländisches Unternehmen, welches aber auch für den EU-Raum eine "Lizenz" hat.
Das mag für viele Unversicherte vermutlich die letzte Rettung sein, aber ich sehe eher einen größeren Vorteil in der EU-weiten Versicherung dadurch (insbesondere für Leute, welche ständig in der EU pendeln).
Akzeptieren deutsche KV aber solche Versicherungen als Vorversicherung? Also wenn man von so einer EU-Versicherung irgendwann mal wieder in einer deutschen KV landet?
Danke,
Juliane
ich hab im aktuellen Focus über sogenannte "europäische Krankenversicherungen" gelesen.
Man versichert sich also über ein ausländisches Unternehmen, welches aber auch für den EU-Raum eine "Lizenz" hat.
Das mag für viele Unversicherte vermutlich die letzte Rettung sein, aber ich sehe eher einen größeren Vorteil in der EU-weiten Versicherung dadurch (insbesondere für Leute, welche ständig in der EU pendeln).
Akzeptieren deutsche KV aber solche Versicherungen als Vorversicherung? Also wenn man von so einer EU-Versicherung irgendwann mal wieder in einer deutschen KV landet?
Danke,
Juliane
Zuletzt geändert von Juliane am 09.04.2013, 22:53, insgesamt 3-mal geändert.
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Hmm, dafür, dass man so "natürlich" von der PKV wieder in die GKV wechseln kann, liest man hier aber ganz schön oft von verzweifelten Menschen, die genau das versuchen und es nicht schaffen. "Irgendwann" ein fester Job - so einfach ist es nicht. Da müssen auch die Umstände stimmen ( v. a. Alter und Gehalt).Juliane hat geschrieben: Also in die GKV kommt man natürlich wieder rein, insbesondere wenn man als Selbständiger/Freiberufler irgendwann wieder einen festen Job anfängt.
Aber sei's drum: Wenn (z. B. durch eine Beschäftigung) eine Pflichtversicherung in der GKV beginnt, wüsste ich nicht, warum die GKV "rumzicken" sollte.
Fragen könnte eher der Fall aufwerfen, wenn man aus der GKV in so eine ausländische PKV wechseln will. Dann müsste evtl. geprüft werden, ob die PKV die Voraussetzungen der substitutiven Krankenversicherung erfüllt.
Gruß
Swantje
Re: Akzeptieren GKVs europäische KVs als letzte Versicherung
Juliane hat geschrieben:Hallo,
ich hab im aktuellen Focus über sogenannte "europäische Krankenversicherungen" gelesen.
Man versichert sich also über ein ausländisches Unternehmen, welches aber auch für den EU-Raum eine "Lizenz" hat.
Das mag für viele Unversicherte vermutlich die letzte Rettung sein, aber ich sehe eher einen größeren Vorteil in der EU-weiten Versicherung dadurch (insbesondere für Leute, welche ständig in der EU pendeln).
Akzeptieren deutsche GKVs aber solche Versicherungen als "letzte" Versicherung? Also wenn man von so einer EU-Versicherung irgendwann mal wieder in einer deutschen KV landet?
Solange wie die diese Versicherung dem Grund nach die gleichen Leistungen wie die Deutsche KV erbringt , ist diese al KV anzusehen. Stellt sich nur die Frage wurde dieses KV auch von der BAFIN anerkannt? Achja bei Nichtleistung der Beiträge gibt es auch Keine Leistugnen und die Versicherung wird gekündigt.
Danke,
Juliane
Hallo,
ich persönlich halte diesen Bericht für eine, wenn überhaupt, sehr, sehr schlecht recherchierte Werbeveranstaltung für die darin zitierte Maklerfirma, die übrigens bereits im Januar in "Capital" ähnlich viel Platz eingeräumt bekam, und dort sogar, vertreten durch den Chef der Firma, behaupten durfte, die ausländischen KVen seien ein prima Weg, um bei nicht Versicherten die Zeit zu überbrücken, bis die Beitragsschuld verjährt sei, und das Ganze umrahmt von viel Getöse um ausländische Versicherer, die sich mit Hilfe der Maklerfirma den Weg in den deutschen Markt frei gekämpft haben.
Das ist natürlich Unfug. Ganz gleich, ob die Unternehmen bei der Bafin für den Geschäftsbetrieb zugelassen ist - die deutschen Sozialgesetze gelten innerhalb des Bundesgebietes weiterhin; die Sozialgesetzgebung des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, wird nicht einfach nach Deutschland exportiert, indem man einen Vertrag mit einem solchen Unternehmen abschließt.
Die EWR-Richtlinien regeln die Art und Weise, wie die Sozialsysteme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union miteinander kooperieren; sie hebeln die nationalen Gesetzgebungen nicht aus. Wenn ein Staat einen Dienstleister eines anderen Staates anerkennen muss, dann heißt das nicht, dass dieser Staat auch die Regelungen des anderen Staates in seinem eigenen Staatsgebiet zulassen muss.
Tatsächlich ist es so, dass diese Unternehmen in Deutschland operieren dürfen; aber die Verträge, die sie in Deutschland anbieten, müssen dem deutschen Recht entsprechen. Man kann also nicht einfach aus der GKV in eine ausländische PKV wechseln, wenn man das nicht auch in eine deutsche PKV tun könnte.
Was allerdings passiert, wenn man es dennoch tut, kann ich nicht sagen. Ich vermute mal, dass spätestens an dem Punkt, an dem man bei einem Arbeitgeber, oder bei Arbeitsagentur oder Jobcenter aufschlägt, die Frage nach der Krankenversicherung aufkommen wird, und damit auch die Frage nach der Anerkennung der ausländischen KV. Bei den meisten dürfte das eher früher, als später sein, und damit dann auch die Frage auftauchen, wie es mit Basistarifen und so weiter und so fort ausschaut - womit dann auch die Frage geklärt ist, ob der Vertrag deutschem Recht entspricht.
Allerdings: Kein Unternehmen, bei dem ich geschaut habe, bietet von sich aus Verträge für Deutsche an, die in Deutschland leben. Man kann also davon ausgehen, dass hier etwas ziemlich unsauber verläuft.
Abgesehen davon: Eine gute, international operierende Krankenkasse, und wenn man in bestimmten Ländern tätig ist, dann kann man sie gut gebrauchen, ist teuer, sehr teuer, und auch die in den Texten zitierten Krankenversicherungen sind keinesfalls so billig wie behauptet.
Außerdem: Die Verträge beinhalten erhebliche Einschränkungen, und sind auf Englisch. Man sollte sich also sehr gut überlegen, was man da tut, zumal sie ungültig sind, wenn sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen werden.
Im Zweifelsfall ist es auch schwer, Leistungen einzuklagen - wer kennt sich schon mit dem irischen, britischen oder maltesischen Recht aus?
Deshalb: Finger weg.
ich persönlich halte diesen Bericht für eine, wenn überhaupt, sehr, sehr schlecht recherchierte Werbeveranstaltung für die darin zitierte Maklerfirma, die übrigens bereits im Januar in "Capital" ähnlich viel Platz eingeräumt bekam, und dort sogar, vertreten durch den Chef der Firma, behaupten durfte, die ausländischen KVen seien ein prima Weg, um bei nicht Versicherten die Zeit zu überbrücken, bis die Beitragsschuld verjährt sei, und das Ganze umrahmt von viel Getöse um ausländische Versicherer, die sich mit Hilfe der Maklerfirma den Weg in den deutschen Markt frei gekämpft haben.
Das ist natürlich Unfug. Ganz gleich, ob die Unternehmen bei der Bafin für den Geschäftsbetrieb zugelassen ist - die deutschen Sozialgesetze gelten innerhalb des Bundesgebietes weiterhin; die Sozialgesetzgebung des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, wird nicht einfach nach Deutschland exportiert, indem man einen Vertrag mit einem solchen Unternehmen abschließt.
Die EWR-Richtlinien regeln die Art und Weise, wie die Sozialsysteme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union miteinander kooperieren; sie hebeln die nationalen Gesetzgebungen nicht aus. Wenn ein Staat einen Dienstleister eines anderen Staates anerkennen muss, dann heißt das nicht, dass dieser Staat auch die Regelungen des anderen Staates in seinem eigenen Staatsgebiet zulassen muss.
Tatsächlich ist es so, dass diese Unternehmen in Deutschland operieren dürfen; aber die Verträge, die sie in Deutschland anbieten, müssen dem deutschen Recht entsprechen. Man kann also nicht einfach aus der GKV in eine ausländische PKV wechseln, wenn man das nicht auch in eine deutsche PKV tun könnte.
Was allerdings passiert, wenn man es dennoch tut, kann ich nicht sagen. Ich vermute mal, dass spätestens an dem Punkt, an dem man bei einem Arbeitgeber, oder bei Arbeitsagentur oder Jobcenter aufschlägt, die Frage nach der Krankenversicherung aufkommen wird, und damit auch die Frage nach der Anerkennung der ausländischen KV. Bei den meisten dürfte das eher früher, als später sein, und damit dann auch die Frage auftauchen, wie es mit Basistarifen und so weiter und so fort ausschaut - womit dann auch die Frage geklärt ist, ob der Vertrag deutschem Recht entspricht.
Allerdings: Kein Unternehmen, bei dem ich geschaut habe, bietet von sich aus Verträge für Deutsche an, die in Deutschland leben. Man kann also davon ausgehen, dass hier etwas ziemlich unsauber verläuft.
Abgesehen davon: Eine gute, international operierende Krankenkasse, und wenn man in bestimmten Ländern tätig ist, dann kann man sie gut gebrauchen, ist teuer, sehr teuer, und auch die in den Texten zitierten Krankenversicherungen sind keinesfalls so billig wie behauptet.
Außerdem: Die Verträge beinhalten erhebliche Einschränkungen, und sind auf Englisch. Man sollte sich also sehr gut überlegen, was man da tut, zumal sie ungültig sind, wenn sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen werden.
Im Zweifelsfall ist es auch schwer, Leistungen einzuklagen - wer kennt sich schon mit dem irischen, britischen oder maltesischen Recht aus?
Deshalb: Finger weg.
Naja ist es nicht auch so? Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass sich Leute nur deswegen im Ausland versichern.vlac hat geschrieben:und dort sogar, vertreten durch den Chef der Firma, behaupten durfte, die ausländischen KVen seien ein prima Weg, um bei nicht Versicherten die Zeit zu überbrücken, bis die Beitragsschuld verjährt sei
Soweit ich das verstanden habe, sind die Verträge in deutscher Sprache und werden daher wohl auch ans deutsche Recht angepasst worden sein.vlac hat geschrieben:Tatsächlich ist es so, dass diese Unternehmen in Deutschland operieren dürfen; aber die Verträge, die sie in Deutschland anbieten, müssen dem deutschen Recht entsprechen.
Genau deswegen frage ich ja hier nach, weil hier ja viele GKV-Mitarbeiter unterwegs sind.vlac hat geschrieben:Ich vermute mal, dass spätestens an dem Punkt, an dem man bei einem Arbeitgeber, oder bei Arbeitsagentur oder Jobcenter aufschlägt, die Frage nach der Krankenversicherung aufkommen wird, und damit auch die Frage nach der Anerkennung der ausländischen KV.
Warum sollte das "unsauber" sein? Nur weil ein deutscher Makler hier anscheinend eine Lücke entdeckt hat und diese nun als "Partner" der jeweiligen Versicherung bedient?vlac hat geschrieben:Allerdings: Kein Unternehmen, bei dem ich geschaut habe, bietet von sich aus Verträge für Deutsche an, die in Deutschland leben. Man kann also davon ausgehen, dass hier etwas ziemlich unsauber verläuft.
Die Kassen sind ja eher EU-orientiert und weniger "international".vlac hat geschrieben:Abgesehen davon: Eine gute, international operierende Krankenkasse, und wenn man in bestimmten Ländern tätig ist, dann kann man sie gut gebrauchen, ist teuer, sehr teuer, und auch die in den Texten zitierten Krankenversicherungen sind keinesfalls so billig wie behauptet.
Siehe oben, sind in deutscher Sprache.vlac hat geschrieben:Außerdem: Die Verträge beinhalten erhebliche Einschränkungen, und sind auf Englisch.
Das kann Dir bei einer deutschen PKV aber auch passieren, wenn Du chronische Krankheiten unter den Tisch fallen lässtvlac hat geschrieben:Man sollte sich also sehr gut überlegen, was man da tut, zumal sie ungültig sind, wenn sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen werden.
Auch dazu hatte ich irgendwo gelesen, dass der Gerichtsstand Deutschland ist.vlac hat geschrieben:Im Zweifelsfall ist es auch schwer, Leistungen einzuklagen - wer kennt sich schon mit dem irischen, britischen oder maltesischen Recht aus?
Und was sind dann die Alternativen?vlac hat geschrieben:Deshalb: Finger weg.
Eine GKV die 20.000 Euro Nachzahlung möchte?
Oder eine PKV die einen nur im Basistarif und zum Höchstsatz aufnimmt?
Re: Fall Gelb
Meinst Du wirklich das geht so schnell?CiceroOWL hat geschrieben:Könnte sein das sich dieses Problem blad von selbst
löst.
Ich dachte übrigens immer, die "Bürgerversicherung" wäre dann eine einzige Kasse.
Anscheinend sollen aber alle GKV bestehen bleiben und lediglich einheitliche Leistungen anbieten?
Das wäre ja schön wenn es tatsächlich nur nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet werden würde.Das von SPD, Grünen und Linken verfolgte Konzept sieht vor, dass alle Bürger Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung sind, die einheitliche Leistungen anbietet. Im Gegenzug müssen alle Beiträge nach der Höhe ihres Einkommens zahlen.
Vermutlich wird es aber einen Mindestbetrag geben und keine Höchstgrenze mehr.
Hallo,
um das noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich habe mir mal die Bedingungen und Verträge der Gesellschaften angeschaut, die in den Texten genannt wurden, und darüber hinaus noch einige andere Gesellschaften. KEINE EINZIGE bietet Verträge für Deutsche, die in Deutschland leben an, kein einziger Vertrag entspricht der deutschen Gesetzgebung, und kein einziger Vertrag ist auf Deutsch, und auch nicht die Versicherungsbedingungen.
Es gibt also keine Möglichkeit für ständige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die in Deuschland leben, einen solchen Vertrag abzuschließen, es sei denn, er entspricht deutschem Recht: Jeder, der unter die Versicherungspflicht fällt, hat die Pflicht, einen Tarif abzuschließen, der dem deutschen Recht entspricht, und diese Versicherer dürfen diese Personengruppe nur absichern, wenn ihre Verträge deutschem Recht entsprechen. Dazu zählen, anders als in den Berichten und auf der Homepage des Maklers suggeriert, nicht nur der Mindeststandard von ambulanter und stationärer Behandlung und einer Obergrenze von 5000 Euro beim Selbstbehalt, sondern auch der Basistarif, der angeblich, laut Focus, für ausländische Gesellschaften nicht verpflichtend sein soll, und das Prozedere bei Beitragsrückständen - das heißt: Eine sofortige Kündigung bei Nichtzahlung darf es nicht geben.
Das Problem: Da der Gerichtsstand nicht in Deutschland ist, wenn das Unternehmen hier keine Niederlassung hat, sind diese Dinge kaum einklagbar.
Wenn sich Deutsche in einen Drittstaat begeben, können sie übrigens solche Verträge abschließen, so lange sie dortigem Recht entsprechen, aber die Unternehmen sichern Aufenthalte im Heimatland nur bis zu einer gewissen Höchstdauer ab.
Was der Makler da genau vertreibt, kann ich nicht sagen. Aber ich würde mir vor Vertragsabschluss, wenn man denn unbedingt einen solchen Vertrag abschließen möchte, aus den oben genannten Gründen unbedingt vom Unternehmen selbst bestätigen lassen, dass es sich dabei um einen Original-Vertrag handelt.
Keine dieser Versicherungen beschränkt sich allein auf die EU - manche Tarife sind regional beschränkt, aber allen gemein ist, dass sie sehr teuer werden, je älter man wird. Wirklich günstig scheinen sie ohnehin nie zu sein.
Es gibt übrigens eine gute Versicherung gegen 20000 Euro Nachzahlung: Frühzeitig aktiv werden. Es gar nicht so weit kommen lassen. Mit der Krankenkasse sprechen. Und jemanden fragen, der sich damit auskennt. Hier im Forum beispielsweise.
um das noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich habe mir mal die Bedingungen und Verträge der Gesellschaften angeschaut, die in den Texten genannt wurden, und darüber hinaus noch einige andere Gesellschaften. KEINE EINZIGE bietet Verträge für Deutsche, die in Deutschland leben an, kein einziger Vertrag entspricht der deutschen Gesetzgebung, und kein einziger Vertrag ist auf Deutsch, und auch nicht die Versicherungsbedingungen.
Es gibt also keine Möglichkeit für ständige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die in Deuschland leben, einen solchen Vertrag abzuschließen, es sei denn, er entspricht deutschem Recht: Jeder, der unter die Versicherungspflicht fällt, hat die Pflicht, einen Tarif abzuschließen, der dem deutschen Recht entspricht, und diese Versicherer dürfen diese Personengruppe nur absichern, wenn ihre Verträge deutschem Recht entsprechen. Dazu zählen, anders als in den Berichten und auf der Homepage des Maklers suggeriert, nicht nur der Mindeststandard von ambulanter und stationärer Behandlung und einer Obergrenze von 5000 Euro beim Selbstbehalt, sondern auch der Basistarif, der angeblich, laut Focus, für ausländische Gesellschaften nicht verpflichtend sein soll, und das Prozedere bei Beitragsrückständen - das heißt: Eine sofortige Kündigung bei Nichtzahlung darf es nicht geben.
Das Problem: Da der Gerichtsstand nicht in Deutschland ist, wenn das Unternehmen hier keine Niederlassung hat, sind diese Dinge kaum einklagbar.
Wenn sich Deutsche in einen Drittstaat begeben, können sie übrigens solche Verträge abschließen, so lange sie dortigem Recht entsprechen, aber die Unternehmen sichern Aufenthalte im Heimatland nur bis zu einer gewissen Höchstdauer ab.
Was der Makler da genau vertreibt, kann ich nicht sagen. Aber ich würde mir vor Vertragsabschluss, wenn man denn unbedingt einen solchen Vertrag abschließen möchte, aus den oben genannten Gründen unbedingt vom Unternehmen selbst bestätigen lassen, dass es sich dabei um einen Original-Vertrag handelt.
Keine dieser Versicherungen beschränkt sich allein auf die EU - manche Tarife sind regional beschränkt, aber allen gemein ist, dass sie sehr teuer werden, je älter man wird. Wirklich günstig scheinen sie ohnehin nie zu sein.
Es gibt übrigens eine gute Versicherung gegen 20000 Euro Nachzahlung: Frühzeitig aktiv werden. Es gar nicht so weit kommen lassen. Mit der Krankenkasse sprechen. Und jemanden fragen, der sich damit auskennt. Hier im Forum beispielsweise.
Zuletzt geändert von vlac am 09.04.2013, 01:26, insgesamt 1-mal geändert.
Warum sollten die Gesellschaften auch für alle möglichen Länder ihre Vertragstexte in der jeweiligen Landessprache anbieten?vlac hat geschrieben:um das noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich habe mir mal die Bedingungen und Verträge der Gesellschaften angeschaut, die in den Texten genannt wurden, und darüber hinaus noch einige andere Gesellschaften. KEINE EINZIGE bietet Verträge für Deutsche, die in Deutschland leben an, kein einziger Vertrag entspricht der deutschen Sozialgesetzgebung, und kein einziger Vertrag ist auf Deutsch, und auch nicht die Versicherungsbedingungen.
Die deutsche ("unversicherte") Zielgruppe wurde ja anscheinend erst kürzlich erschlossen, da muss wohl noch Personal ausgebaut werden und da springt wohl dieser Makler erstmal (oder permanent) in die Bresche.
Warum sollten die ausländischen Versicherer einen teuren "Basistarif" anbieten, wenn ihre aktuellen Tarife weit darunter liegen und die Leistungen gleich sind?vlac hat geschrieben:Jeder, der unter die Versicherungspflicht fällt, hat die Pflicht, einen Tarif abzuschließen, der dem deutschen Recht entspricht, und diese Versicherer dürfen diese Personengruppe nur absichern, wenn ihre Verträge deutschem Recht entsprechen: Mit Basistarif, und allem drum und dran. Warum der Focus-Bericht zwar davon spricht, dass man sich da versichern dürfe, so lange "Mindeststandards" eingehalten werden, und dann aber wenig später sagt, die Gesellschaften müssten keinen Basistarif anbieten, weiß der Geier - es ist schlicht Unsinn, weil nirgendwo jemand eingeschränktt hat, welche Teile der deutschen Gesetzgebung von den ausländischen Gesellschaften angewandt werden müssen, und welche nicht.
Dieser deutsche PKV-Basistarif ist doch meistens die volle Abzocke.
Dann fordern Sie bitte da mal Infos an ob das alles wasserdicht istvlac hat geschrieben:Was der Makler da genau vertreibt, kann ich nicht sagen.
Ich bezweifel das die eine "Fake-Krankenversicherung" anbieten und der ausländische Versicherer nichtmal was davon weiß.vlac hat geschrieben:Aber ich würde mir vor Vertragsabschluss, wenn man denn unbedingt einen solchen Vertrag abschließen möchte, aus den oben genannten Gründen unbedingt vom Unternehmen selbst bestätigen lassen, dass es sich dabei um einen Original-Vertrag handelt.
Nun ein ehemals Unversicherter wird sicher nicht zu seiner letzten Kasse gehen.vlac hat geschrieben:Selbst wenn diese Verträge von den Unternehmen so angeboten werden sollten: Es ist gut möglich, dass gesetzliche Krankenkassen dennoch rückwirkend Beiträge verlangen würden, weil der Vertrag nicht deutschem Recht entspricht.
Was bringt es aber der "neuen" GKV die Aufnahme abzulehnen?
Es wird immer so getan, als ob die "neue" Kasse für die Versicherungslücken des Antragstellers die Kosten übernehmen muss oder sowas in der Art.
Gibt es irgendein zentrales Register wo lückenlos alles erfasst werden muss?
Ich fände es eher irgendwie datenschutzrechtlich bedenklich, wenn meine Wunsch-GKV dann meinen alten Vertrag nach Fehlern durchstöbert.
Normalerweise, hab das in einem Artikel in dem Falle aber anders gelesen. Muss nochmal suchen.vlac hat geschrieben:Gerichtsstand ist immer der Ort, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Also ich find die Beispiele "günstig", viel günstiger wird man im Alter auch keine deutsche PKV finden.vlac hat geschrieben:... aber allen gemein ist, dass sie sehr teuer werden, je älter man wird. Wirklich günstig scheinen sie ohnehin nie zu sein.
Die Nachzahlung betrifft mich nicht, ich überlege nur in eine europäische Krankenversicherung zu wechseln.vlac hat geschrieben:Es gibt übrigens eine gute Versicherung gegen 20000 Euro Nachzahlung: Frühzeitig aktiv werden. Es gar nicht so weit kommen lassen. Mit der Krankenkasse sprechen. Und jemanden fragen, der sich damit auskennt. Hier im Forum beispielsweise.
Zu den Unversicherten kann ich aber sagen, dass ich im Bekanntenkreis allein 3 solcher Kandidaten habe (alle selbständig). Wären die von der IHK oder letzten GKV über die Versicherungspflicht informiert worden, dann würden sie jetzt sicherlich nicht "in der Luft" hängen.
Zudem stellen sich alle Kassen (GKV und PKV) laut deren Berichten quer.
GKV:
- will 5-stellige Nachzahlungen
PKV:
- erklärt sich meistens für nicht zuständig
- bietet wenn dann nur Basistarif zum Höchstsatz an
- will meistens 4-stellige Strafzahlungen (je nach "errechneten" Tarif)
Aber gut das Thema gehört hier eigentlich nicht mit rein.
Hallo,
zunächst einmal: Ich denke, dass Du diesen Thread hier eröffnet hast, um Werbung zu betreiben. Deshalb möchte ich zunächst einmal deutlich machen, dass die folgenden Ausführungen von meiner Seite aus abschließend sind:
Du hattest geschrieben, die Verträge seien auf deutsch. Ich habe daraufhin erwidert, dass dem nicht so ist. Der Makler kann auch nicht einfach einen Vertrag übersetzen und unterschreiben lassen, wobei die Aussage, dass dem so ist, von Dir kommt. Wenn dem so ist, dann sollte man sich vom Unternehmen bestätigen lassen, dass der Vertrag in deutscher Sprache authorisiert ist.
Warum die ausländischen Versicherer den Basistarif anbieten sollten? Weil sie schlicht und ergreifend dazu verpflichtet sind. Sie müssen, wenn sie in Deutschland Leute versichern wollen. Die Tarife sind nur in einer bestimmten Altersgruppe günstiger. Ab dann steigen sie rapide an, dementsprechend macht der Basistarif auch hier Sinn.
Was den Makler betrifft: Es ist an ihm, da mit offenen Karten zu spielen und zu erläutern, und zwar ohne Marketing-Blabla, wie das funktioniert. Früher oder später dürfte das Ganze bei der eher unangenehmen Art von Behörden landen.
Zum Gerichtsstand: Das wird von den Unternehmen klar kommuniziert - alle, bei denen ich nachgeschaut habe, haben ihren Gerichtsstand im Ausland.
zunächst einmal: Ich denke, dass Du diesen Thread hier eröffnet hast, um Werbung zu betreiben. Deshalb möchte ich zunächst einmal deutlich machen, dass die folgenden Ausführungen von meiner Seite aus abschließend sind:
Du hattest geschrieben, die Verträge seien auf deutsch. Ich habe daraufhin erwidert, dass dem nicht so ist. Der Makler kann auch nicht einfach einen Vertrag übersetzen und unterschreiben lassen, wobei die Aussage, dass dem so ist, von Dir kommt. Wenn dem so ist, dann sollte man sich vom Unternehmen bestätigen lassen, dass der Vertrag in deutscher Sprache authorisiert ist.
Warum die ausländischen Versicherer den Basistarif anbieten sollten? Weil sie schlicht und ergreifend dazu verpflichtet sind. Sie müssen, wenn sie in Deutschland Leute versichern wollen. Die Tarife sind nur in einer bestimmten Altersgruppe günstiger. Ab dann steigen sie rapide an, dementsprechend macht der Basistarif auch hier Sinn.
Was den Makler betrifft: Es ist an ihm, da mit offenen Karten zu spielen und zu erläutern, und zwar ohne Marketing-Blabla, wie das funktioniert. Früher oder später dürfte das Ganze bei der eher unangenehmen Art von Behörden landen.
Zum Gerichtsstand: Das wird von den Unternehmen klar kommuniziert - alle, bei denen ich nachgeschaut habe, haben ihren Gerichtsstand im Ausland.
Danke für die Unterstellung, aber ich wollte lediglich Erfahrungsberichte von Mitarbeitern deutscher GKV zu dem Thema hören (denn die müßten ja am besten wissen wie sowas gehandhabt wird).vlac hat geschrieben:Ich denke, dass Du diesen Thread hier eröffnet hast, um Werbung zu betreiben.
Das Bashing der europäischen Krankenversicherungen hast Du selbst angefangen und dieses pauschale "Finger weg!" kann man einfach nicht so stehen lassen. Noch dazu der "Tipp" an die Unversicherten man solle doch einfach mit der Krankenkasse reden
Weil Du lediglich auf den Webseiten der genannten Anbieter rumgesurft bist, Dich aber anscheinend überhaupt nicht mit dem deutschen Maklerangebot beschäftigt hast.vlac hat geschrieben:Du hattest geschrieben, die Verträge seien auf deutsch. Ich habe daraufhin erwidert, dass dem nicht so ist.
Ich kann Deinen negativen Gedanken irgendwie nicht mehr ganz folgenvlac hat geschrieben:Der Makler kann auch nicht einfach einen Vertrag übersetzen und unterschreiben lassen, wobei die Aussage, dass dem so ist, von Dir kommt. Wenn dem so ist, dann sollte man sich vom Unternehmen bestätigen lassen, dass der Vertrag in deutscher Sprache authorisiert ist.
Der Makler übersetzt also den Vertrag wie er gerade lustig ist und die Versicherung weiß von nichts?
Oder noch besser: Der Makler setzt irgendeinen Fake-Vertrag auf und agiert als Krankenkasse?
Wo genau steht das die Ausländer dazu verpflichtet sind?vlac hat geschrieben:Warum die ausländischen Versicherer den Basistarif anbieten sollten? Weil sie schlicht und ergreifend dazu verpflichtet sind. Sie müssen, wenn sie in Deutschland Leute versichern wollen. Die Tarife sind nur in einer bestimmten Altersgruppe günstiger. Ab dann steigen sie rapide an, dementsprechend macht der Basistarif auch hier Sinn.
Es ist ihrer Meinung also illegal was da angeboten wird?vlac hat geschrieben:Früher oder später dürfte das Ganze bei der eher unangenehmen Art von Behörden landen.
Spielt keine Rolle was dort steht, vermutlich ist der deutsche Gerichtsstand sogar gesetzlich festgelegt für ausländische Anbieter.vlac hat geschrieben:Zum Gerichtsstand: Das wird von den Unternehmen klar kommuniziert - alle, bei denen ich nachgeschaut habe, haben ihren Gerichtsstand im Ausland.
Was sagt denn BaFin (Referat VA16 = Grundsatzfragen der Krankenversicherung)
BaFin (Referat Q24 - Beschwerden Versicherungen) und was BMJ was sagen die zu den Europäschen Dienstleistern und der allgemeinen Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 193 Abs. 3 VAG zu dieser Versicherung? Wenn ich mich nicht ganz irre ist dies doch gedacht für die 137 Leutchen die durchdas System fallen, also ein relativ überschaubares Klientel? Stellt sich denn nur die Frage inweit denn bei Nichtzahlern soll ja auch hier vorkommen die Notlagen abgedeckt sind.
BaFin (Referat Q24 - Beschwerden Versicherungen) und was BMJ was sagen die zu den Europäschen Dienstleistern und der allgemeinen Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 193 Abs. 3 VAG zu dieser Versicherung? Wenn ich mich nicht ganz irre ist dies doch gedacht für die 137 Leutchen die durchdas System fallen, also ein relativ überschaubares Klientel? Stellt sich denn nur die Frage inweit denn bei Nichtzahlern soll ja auch hier vorkommen die Notlagen abgedeckt sind.
Nichtzahler fliegen bei der EU-Versicherung einfach raus.CiceroOWL hat geschrieben:Stellt sich denn nur die Frage inweit denn bei Nichtzahlern soll ja auch hier vorkommen die Notlagen abgedeckt sind.
Anscheinend sind lediglich gleiche ambulante/stationäre Leistungen nötig um in Deutschland die Versicherungspflicht zu erfüllen.
Deswegen wohl auch kein Basistarif, eingeschränkte Zahnarztleistungen und kein "Mietnomaden-Nichtzahler-Tarif".