nun ja, für mich sind da die Rechtssprechung von europäischen Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht maßgeblich. Und die sagen: Krankenkassen sind keine Unternehmen. Begründung dafür ist, dass diese einem sozialen Zweck dienen und auf dem Grundsatz der Solidarität beruhen. Unternehmen stehen im Wettbewerb um Kunden - und zwar stehen auch Krankenkassen im Wettbewerb. DIeser ist allerdings laut dem Bundessozialgericht nicht mit dem Wettbewerb zwischen Unternehmen zu vergleichen.derKVProfi hat geschrieben:KKA hat geschrieben:Ne, weil die Diskussion hier nicht weiterführt ... es gibt hier zwei Sichtweisen, die sich aber gegenseitig nicht wirklich widersprechen, sondern eine nuancierte Betrachtung darstellen.derKVProfi hat geschrieben:
Seit wann sind GKV's 'Unternehmen'?? ..und setzen 'Produkte' ab?
Krankenkassen sind KdöR und im GG und den SGB verankert!
GENAU, das habe ich mit meiner Frage unterstrichen. Ihre auffallend logische Bemerkung hätten Sie an Poet richten sollen.Wenn Sie die Auffassung vertreten eine KdöR erfüllt einen Erwerbszweck bzw. sind 'Unternehmen', klären Sie uns bitte auf
also vielleicht zwei Sichtweisen - aber eine rechtlich eindeutige Situation. Krankenkassen sind keine Unternehmen.Bundessozialgericht hat geschrieben:Während das Interesse der privaten Wettbewerber darauf gerichtet ist, die eigene Marktposition zu Lasten der Konkurrenten auszubauen, haben Kassen zusammenzuarbeiten, um eine zweckmäßige, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung aller Versicherten zu den gesetzlich festgelegten edingungen zu gewährleisten. Diesem Ziel – und nicht der gegenseitigen Ausgrenzung – dient der „Wettbewerb“ zwischen ihnen.
Zum Thema z. B. hier http://www.wido.de/fileadmin/wido/downl ... r_0111.pdf und aus diesem Grund gab es auch die ganze Diskussionen darüber, ob Kartellrecht auf Krankenkassen anwendbar ist oder nicht - Kartellrecht gilt halt eben nur für Unternehmen (bis zur Gesetzesänderung) http://www.t-online.de/wirtschaft/id_63 ... einig.html