Lady Butterfly hat geschrieben:
das stimmt nicht ganz - auch als GKV-Versicherter kann es ganz schnell passieren, dass aus einem Arzt ein Verkäufer wird - das Zauberwort heißt Igel und schon wird aus dem Kassenpatienter ein Selbst - (Drauf) - Zahler
Das ist richtig, aber ... in dem Moment wo der Kassenarzt die Grenze überschreiten will, muss er das Angebot machen und darauf hinweisen, dass die Kosten nicht von der Kasse erstattet werden.
Bei einem "echten" Selbstzahler geht er von der medizinisch notwendigen Heilbehandlung kommentarlos zum IGeL über!
Lady Butterfly hat geschrieben:auch hier bin ich anderer Meinung - eine Krankheit, die ja regelmäig mit gewissen Umständen wie Schmerzen, Übelkeit oder Angst verbunden ist, verschlechtert die eigene Verhandlungsposition ganz enorm und vermindert zudem die Durchsetungsfähigkeit!
Da sind wir doch gar nicht unterschiedlicher Meinung. Das ist absolut richtig. Aber s.o.: beim Kassenpatienten kommt ein Hinweis, beim Selbstzahler kommt kein gesonderter Hinweis!
Lady Butterfly hat geschrieben:und wenn noch dazu kommt, dass man sich im Ausland befindet und der Sprache nicht oder nicht ganz mächtig ist.....
Im Ausland sind eigentlich auch Kassenpatienten Selbstzahler! Und richtig - im Ausland verstärken sich die negativen Effekte!
Lady Butterfly hat geschrieben:ich möchte mal jemanden sehen, der z. B. nach einem Autounfall mit dem Krankenwagen in die Notaufnahme gebracht wird oder jemanden, den Nierenkoliken plagen....wie kommunikations- und durchsetzungsfähig wird derjenige wohl sein???
Und hier kommen rechtliche Schutzmaßnahmen (zumindest in Deutschland) zum Tragen! Wahlleistungs-Vereinbarungen sind in der Notfallaufnahme nicht zulässig und, wenn geschlossen, nichtig!
Lady Butterfly hat geschrieben:Verhandlungen mit Ärzten oder anderen Leistungserbringern sind doch nur dann möglich, wenn die äußeren Einflüsse stimmen - die Behandlung sollte planbar sein, der betreffende Arzt sollte nicht als gefragter Spezialist/Experte auf dem jeweiligen Gebiet ein Quasi-Monopol besitzen und der Patient sollte wohlauf sein - d. h. frei von Schmerzen, Übelkeit und Angst. In allen anderen Fällen sind die Verhandlungen mit den Leistungserbringern nach meiner Meinung nach einseitig
Das tägliche Schicksal eines PKV Versicherten Selbstzahlers - lebenslang! Bei Kassenpatienten immer mit dem Warnhinweis des Leistungserbringers: ab jetzt zahlen Sie selbst, weil die Kasse das nicht zahlt!