Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Moderator: Czauderna

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enrico685
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Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von enrico685 » 08.10.2019, 01:23

Hallo zusammen,

ich werde in wenigen Tagen meinen Job wechseln und dadurch die Versicherungspflichtgrenze knapp überschreiten. D.h. ich kann mich binnen zwei Wochen zu einem Wechsel in die PKV entscheiden. Je mehr ich darüber lese, desto unsicherer werde ich, ob ich das möchte. Schließlich sind die Kosten im Alter erheblich - und ich habe keine funktionierende Glaskugel zuhause, wie vermögend ich mal sein werde.

Ich bin 34 Jahre alt, habe noch keine Kinder (plane dies aber mittelfristig), keine Vorerkrankungen und sehe mich beruflich noch nicht am Ende der Fahnenstange. Den erhöhten Beiträgen im Alter werde ich mit einer privaten Rentenversicherung sowie ggf. betrieblicher Altersvorsorge begegnen. Trotzdem möchte ich nicht einfach wechseln, weil ich es kann. In diversen Ratgebern wird erklärt, die Familienplanung sollte bereits abgeschlossen sein und auch die finanzielle Situation sollte klarer sein (was für mich z.B. selbstgenutztes Wohneigentum, eine genauere Prognose der Karriere etc. bedeutet). All das ist bei mir noch nicht gegeben.

Für einen Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt würde höchstens sprechen, dass man möglichst jung sein sollte bzw. es mit 40 wohl schon wieder vergessen kann.

Gibt es, darüber hinaus, eine Prognose, wie sich der Leistungsumfang von gesetzlichen Kassen künftig verändern wird? Derzeit finde ich die gesetzlichen Leistungen, mit einer ergänzenden privaten 1-Bett sowie Zahn-Zusatzversicherung, absolut hinreichend. Eine grundsätzliche Absicherung liegt ja auch im Interesse des Gesetzgebers. Oder könnte es passieren, dass die gesetzlichen Versicherungen in 30 Jahren aufgrund des demografischen Wandels so zusammengestrichen werden, dass man doch diverse private Zusatzversicherungen benötigt und trotzdem viele Kosten hat?

Ich werde mich wohl kurzfristig gegen Honorar beraten lassen, aber erste Denkanstöße zum Thema wären super. :) Die Tendenz geht im Moment dahin, erst noch zu warten, bis mehr Klarheit zur Zukunft (bzgl. Kindern, Job etc.) herrscht.

Wie würdet Ihr verfahren bzw. wie habt Ihr es bereits gehandhabt?

Dank im Voraus und viele Grüße

Czauderna
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Re: Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von Czauderna » 08.10.2019, 11:50

Hallo und herzlichg willkommen im Forum,
Nun, als ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter, der 48 Jahre Berufserfahrung hat, rate ich dir natürlich grundssaetzlich zum Verbleib in der GKV.
Du schreibst, dass du nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegst, das könnte bedeuten, dass du in den nächsten Jahren ohnehin wieder krankenversicherungspflichtig werden könntest und dann sowieso wieder in die GKV muesstest. Das spräche für einen 30jährigen,ledigen Menschen ohne Kinder, bei einem entsprechend interesassanten Angebot für die PKV. Auch der Umstand, dass immer wieder einmal die Bürgerversicherung, also alle in die GKV - auf den Tisch kommt - ein weiterer Grund, der in deiner Situation für die PKV zum jetzigen Zeitpunkt sprechen würde.
Andererseits, unverhofft kommt oft - und wenn wir bei den derzeitigen Fakten sind ist die PKV eine Entscheidung, die so ohne weiteres nicht rückgängig zu machen ist und gerade wenn Familie dazu kommt, die ggf. auch versichert werden muss, kehrt sich der finanzielle Vorteil der PKV gegeüber der GKV sehr schnell in einen erheblichen Nachteil um. Auch im Alter kann es da eine böse Überraschung geben, denn wie bekannt, die Beiträge der PKV orientieren sich nicht an der Einkommenshöhe sondern am Alter und Gesundheitszustand und oft ist, es so, dass auch trotz der Altersrückstellungen sehr hohe Beiträge anfallen, auch im Basis-Tarif.
Also ich würde in der GKv verbleiben, aber das sehen unsere PKV-Experten natürlich mit Sicherheit anders.
Gruss
Czauderna

enrico685
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Re: Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von enrico685 » 09.10.2019, 01:44

Hallo,

vielen Dank für die schnelle und umfassende Antwort! :)
Czauderna hat geschrieben:
08.10.2019, 11:50
Du schreibst, dass du nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegst, das könnte bedeuten, dass du in den nächsten Jahren ohnehin wieder krankenversicherungspflichtig werden könntest und dann sowieso wieder in die GKV muesstest. Das spräche für einen 30jährigen,ledigen Menschen ohne Kinder, bei einem entsprechend interesassanten Angebot für die PKV. Auch der Umstand, dass immer wieder einmal die Bürgerversicherung, also alle in die GKV - auf den Tisch kommt - ein weiterer Grund, der in deiner Situation für die PKV zum jetzigen Zeitpunkt sprechen würde.
Das ist ein interessanter Gedanke. Bedeutet das, dass man mich dann wieder aufnehmen müsste, auch wenn ich schon viele Jahre in der PKV war? Als Rentner müsste ich mich dann aber freiwillig in der GKV versichern, oder?

Ich habe mir ein paar Tarife angeschaut. Demnach fiele die Ersparnis im Vergleich zur GKV eher gering aus, die Leistungen sind allerdings besser. Wenn ich die Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren einkalkuliere, hätte ich die Leistungen der PKV allerdings in einer Lebensphase, in der ich noch gar nicht so sehr auf medizinische Versorgung angewiesen bin.

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von Czauderna » 09.10.2019, 11:08

Hallo,
die Betonung liegt hier auf "könnte" - Es könnte sein, dass du wieder krankenversicherungspflichtig wirst weil die Versicherungspflichtgrenze dein Einkommen überholt, dann musst du wieder in die GKV. Es könnte sein, dass durch die Einführung einer Bürgerversicherung alle PKV-Vollversicherten in die GKV wechseln müssen. Wenn dieses "könnte" nicht eintrifft, ist es nach der derzeitigen Rechtslage so, dass dein Schritt in die PKV grundsaetzlich ein endgültiger sein wird. Die Rückkehr wäre nur durch Eintritt einer Krankenversicherungspflicht, z.B. neue Beschäftigung mit entsprechend gerigerem Einkommen oder Arbeitslosengeld-1-Bezug oder ggf. Anspruch auf Familienversicherung wenn verheiratet, und Ehepartner/in in der GKV versichert ist.
Gruss
Czauderna

enrico685
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Re: Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von enrico685 » 09.10.2019, 22:06

Hallo,

ok, aber es ist ja schon einmal beruhigend, dass man erneut in die GKV kann, wenn das Einkommen wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt. Ein Einkommen stets oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze hingegen ist zwar noch kein Garant für Wohlstand im Alter, macht diesen aber wahrscheinlicher (und die "Kostenfalle" durch PKV damit unwahrscheinlicher).

Wenn mein/e Partner/in weiterhin in der GKV verbleibt, könnte ich nach einer Eheschließung also ebenfalls wieder zurück, oder nur unter bestimmten Bedingungen?

Beides wäre aber vermutlich ein Showstopper für die Krankenversicherung der Rentner, richtig?

Nochmals vielen Dank & Grüße

Czauderna
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Re: Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von Czauderna » 09.10.2019, 22:36

enrico685 hat geschrieben:
09.10.2019, 22:06
Hallo,

ok, aber es ist ja schon einmal beruhigend, dass man erneut in die GKV kann, wenn das Einkommen wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt. Ein Einkommen stets oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze hingegen ist zwar noch kein Garant für Wohlstand im Alter, macht diesen aber wahrscheinlicher (und die "Kostenfalle" durch PKV damit unwahrscheinlicher).
Ja, kommt eben auf das Einkommen im Alter an - wenn z.B. hohe Rente, dann kann auch der PKV-Beitrag im Alter gestemmt werden

Wenn mein/e Partner/in weiterhin in der GKV verbleibt, könnte ich nach einer Eheschließung also ebenfalls wieder zurück, oder nur unter bestimmten Bedingungen?
Die Familienversicherung ginge nur, wenn du verheiratet bist und arbeitslos würdest, oder ganz aufhören würdest zu arbeiten. Wenn dein Einkommen also so gering wäre oder gar nicht vorhanden und du nicht selbständig bist, könntest du dann in die kostenlose Familienversicherung, ansonsten ändert auch die Heirat da nichts.

Beides wäre aber vermutlich ein Showstopper für die Krankenversicherung der Rentner, richtig?
Die KVdR, also die Pflichtversicherung als Rentner hängt von der Erfüllung der Vorversicherungszeit (9/10 Regelung) am Tag der Rentanantragstellung ab. Zeiten der PKV-Versicherung zählen da nicht mit, Zeiten der Familienversicherung dagegen schon.

Nochmals vielen Dank & Grüße
Gruss
Czauderna

sundancere20j
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Re: Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von sundancere20j » 12.10.2019, 08:29

Hallo und guten Morgen,

vielleicht denkst Du über folgende Alternative nach:

Freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied einer GKV und Zusatz-PKV.

Du solltest Dir in erster Linie Gedanken um die Einkommensabsicherung machen. Heißt, privates Krankentagegeld in Ergänzung zum Krankengeld. Hierbei darf jedoch das Krankengeld der GKV und das Krankentagegeld der PKV Dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Du kannst Tagessätze bis zu 25 EUR wählen, unter Berücksichtigung des vorstehenden Satzes.

Dann solltest Du auch schon in jungen Jahren ein privates Pflegetagegeld hinzunehmen.

Danach dann der Rest nach Belieben. Krankenhaus (Einzel/Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung), Zahnzusatz, ambulante Behandlungen. Einige Versicherer bieten auch sogenannte Anwartschaftstarife an. Heißt Du sicherst Dir zum jetzigen Zeitpunkt die Option, dass Du zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung auch komplett in einen privaten Tarif wechseln kannst. Die Gesundheitsprüfung findet hier zum Zeitpunkt der Antragstellung auf den Anwartschaftstarif statt.

Als Pro für die PKV würde ich hier klar benennen, dass das Krankentagegeld in der PKV nicht der steuerlichen Progression unterliegt, anders als das Krankengeld der GKV. Ebenfalls erhältst Du schnelleren Zugang zu Fachärzten. Aber das war es auch schon.

Kontra ist ganz klar die Beitragsentwicklung. Das hält sich bei einer Zusatz-PKV eher in Grenzen.

Deswegen war meine Entscheidung immer klar, dass ich GKV Mitglied bleibe, weil mein Kassenbeitrag gedeckelt ist aufgrund der BBG und ich dennoch keine Einbußen habe, wenn mal was passiert. Damit bin ich echt gut gefahren.

Ebenfalls solltest Du zur Einkommensabsicherung eine private BU abschließen.

Danach kommen dann erst Themen wie Altersvorsorge usw.. Schließlich nützt Dir die beste Altersvorsorge nichts, wenn Du im Fall der Fälle die Beiträge nicht mehr bezahlen kannst.

Viele Grüße
sundancere20j

RHW
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Re: Entscheidungshilfe pro/contra PKV

Beitrag von RHW » 13.10.2019, 21:08

Hallo,

der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Eine Ausnahme ist Eintritt von Versicherungspflicht vor dem 55. Geburtstag (es gibt aber keinen Vertrauensschutz, dass diese Möglichkeit nicht durch eine Gesetzesänderung abgeschafft wird). Das heißt, es ist grds. erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Vergrößerung einer Familie (auch Stiefkinder)" und Verringerung der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, stundenweise Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Krankentagegeld, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Es sind zusätzliche Beiträge für Kinder (bei Heirat oft mehrere Stiefkinder) oder den nichtberufstätigen Ehegatten (pro Kopf!) zu zahlen.

Die Beiträge für einen evtl. nicht berufstätigen Ehegatten (ohne Alg-Bezug) werden in der GKV grds. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz).

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:

https://www.rehakids.de/forum21.html

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.action

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie, z.B. bei Burnout (Sitzungsanzahl und Erstattungshöhe)

• kieferorthopädische Behandlung (=Zahnspange)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe ("ortsübliche Höhe" führt schnell zu Differenzen zwischen Privatversicherung und Leistungserbringer)

• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke (maximal 42 Tage ohne irgendeine Zahlung).

Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?" Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.

In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn das sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das "Maß des Notwendigen" ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... dingungen/

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr zu einem anderen Unternehmen wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen (108) Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

https://www.focus.de/finanzen/versicher ... 52165.html

https://www.bundderversicherten.de/publ ... roschueren

http://www.pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI. Aktuell (2019) beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers 50% des Beitrages, aber maximal 351,66 zur Kranken- und 69,20 zur Pflegeversicherung.

Auch im Steuerrecht gibt es eine Besonderheit: Wenn man niedrigere Beiträge für die Grundabsicherung zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit. Bei späteren höheren Beiträgen wird vom Finanzamt aber nur der dann von der PKV bestätigte Grundbeitrag akzeptiert.

Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer für jede Person zu 100% korrekt anzugeben: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

https://www.test.de/Versicherungsantrag ... 4648167-0/

Die sehr wenigen aktuell vorhandenen Möglichkeiten, aus der PKV zurück in die GKV zu wechseln, können jederzeit (in 1 Jahr, in 5 oder 10 Jahren) durch Gesetz eingeschränkt bzw. abgeschafft werden. Keine Privatversicherung wird einem diese Rückkehrmöglichkeiten für die Zukunft schriftlich geben können.

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen!

Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen -> schriftliches Beratungsprotokoll mit allen wesentlichen Punkten) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte -> schriftliche, verbindliche Beratung nach § 14 SGB I) sind sinnvoll. Alle Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, gehören ins Beratungsprotokoll bzw. die schriftliche Beratung.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

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